Anzeige bei der Polizei wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages?
Hallo zusammen.
Habe bei ebay etwas verkauft. Wert 30€. Derjenige bezahlt jedoch nicht und antwortet auch nicht auf Mails.
Ich wollte nun fragen ob man eine Anzeige bei der Polizei machen kann ???
Liebe/r Derby2011,
natürlich kannst Du Dich auch zum Thema „eBay“ auf unserer Plattform informieren. Wir möchten allerdings an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Teilnahme bei eBay entsprechend der AGB von eBay erst ab erreichter Volljährigkeit (d.h. ab 18 Jahre) erlaubt ist.
Vielen Dank für Dein Verständnis!
Herzliche Grüsse
Jenny vom gutefrage.net-Support
7 Antworten
Anzeige heißt ja nur, dass du etwas anzeigst, was deiner Meinung nach nicht in Ordnung ist.
Die Polizei reicht das dann ggf. an die Staatsanwaltschaft weiter - zur Prüfung, ob ermittelt werden kann/soll/muss.
Du kannst den bei ebay melden. Passiert das öfter, wird er gesperrt.
Verwende deine Energie doch lieber darauf den Artikel los zu werden (Angebot an den unterlegenen Bieter, oder neu einstellen)
Außerdem kannst du ihn sperren, so dass er bei dir gar nicht mehr bieten kann.
Eine Anzeige bei der Polizei wird nichts bringen, du hast ja den Artikel noch, also im Moment keinen Schaden. Das wird nicht weiter verfolgt.
Wegen 30 Euro lohnt sich der Gang zur Polizei wohl kaum. Eröffne bei ebay einen Fall, so dass Du später die Gebühren erstattet bekommst, und stelle den Artikel halt neu ein. Den Nichtzahler setzt Du auf Deine Black List.
Nein kannst du nicht.
Es sei denn, derjenige hatte von Anfang an vor, dir das Geld nicht zu zahlen. Dann liegt ein Betrug vor, denn du zur Anzeige bringen kannst.
Wenn du die Ware noch hast kündige mit eine 2 Wochen Frist den Kaufvertrag und biete es nochmal zum Verkauf an.
Das hat er vielleicht auch gemerkt, dass er zuviel geboten hat. Wenn 15€ weniger nun mal ein realistischer Preis sind, dann finde dich doch damit ab?
Und laut Gesetz ist ein Vertrag zustande gekommen der erfüllt werden muss.
Das ist kein Gesetz, das sind lediglich ebay-Richtlinien. Die könntest du evtl. einklagen, aber was soll das? Das kostet mehr, als der Artikel wert ist. Und ob du da Erfolg hast, ist auch noch die Frage
Das ist kein Gesetz, das sind lediglich ebay-Richtlinien.
Natürlich ist ein Kaufvertrag zustandegekommen und das ist gesetzlich geregelt ganz egal was die ebay-Richtlinien dazu sagen. Die sagen übrigens auch nichts anderes.
ich habe aber einen guten Preis bekommen.... wenn ich es nochmal einstelle dann bekomme ich vielleicht 15 € weniger !!
Und laut Gesetz ist ein Vertrag zustande gekommen der erfüllt werden muss.