Darf man unter 18 Jahren im Verkauf arbeiten indem Tabak und Alkohol verkauft wird?

4 Antworten

Soweit ich es weiß, darfst du tatsächlich in Bereichen, in denen Alkoholika verkauft werden, erst ab 18 Jahren arbeiten. Wobei ich mir nicht sicher bin. Aber wenn ein Jugendlicher keinen Kontakt zu harten Alkoholika, sowie zu Zigarretten haben darf, schließt das eigentlich auch eine Tätigkeit im Verkauf aus.

ChristianLE  29.05.2020, 13:04
schließt das eigentlich auch eine Tätigkeit im Verkauf aus.

Nein, macht es nicht. Sonst würde dies explizit im Jugendschutzgesetz stehen.

Es ist ganz einfach: Wenn in dem Gesetz keine Einschränkung geschrieben steht, gibt es auch keine.

BarbaraAndree  29.05.2020, 14:01
@ChristianLE

"Wobei ich mir nicht sicher bin", schrieb ich. Du magst recht haben, aber letztendlich liegt es am Betreiber eines Einzelhandels oder Tankstelle, ob er Jugendliche unter 18 Jahren beschäftigt.

Ja, per Jugendschutzgesetz ist lediglich der Konsum geregelt, nicht aber der Verkauf. Natürlich darfst Du als Minderjähriger solche Dinge verkaufen.

mit gesetzlichen Belegen bitte.

Wie soll das funktionieren? Gesetze sind staatlich festgelegte Vorschriften. Das sind also nichts anderes als Einschränkungen/Verbote.

In Gesetzen steht nicht drin, was erlaubt ist.  

Tabak ist sowieso ab 16.

Lars15872 
Beitragsersteller
 29.05.2020, 14:18

Nicht in DE

verreisterNutzer  29.05.2020, 14:36
@Lars15872

wusste ich nicht, in der Schweiz ist Tabak ab 16.

Ja, da es ja nicht an sie verkauft wird.

Beleg: Mein Gehirn.

Lars15872 
Beitragsersteller
 29.05.2020, 12:46

ohne gesetzliche Belege keine Glaubwürdige Aussage, da bereits das stehenlassen von Alkohol vor Jugendlichen eine Straftat darstellt...

Soweit hätte ich selber denken können

Quassslstrippe  29.05.2020, 12:48
@Lars15872

Na dann. Warum dürfen wohl Minderjährige im Einzelhandel arbeiten? Bestimmt nicht weils verboten ist. Da könnteste ja jede Supermarktkette verklagen.

Du brauchst keinen Beleg, nur dein Gehirn.

ChristianLE  29.05.2020, 12:51
@Lars15872
da bereits das stehenlassen von Alkohol vor Jugendlichen eine Straftat darstellt...

Wer sagt denn sowas? Da es hierzu keinen § im StGB gibt, kann das keine Straftat sein.

In Begleitung der Eltern darfst Du sogar schon mit 14 Jahren Bier oder Wein trinken.

Lars15872 
Beitragsersteller
 29.05.2020, 12:52
@Quassslstrippe

wo siehst du denn Minderjährige im Einzelhandel an der Kasse?

Quassslstrippe  29.05.2020, 12:54
@Lars15872

Wer sagt denn Was von Kasse? Auch das Einräumen der Regale muss getan werden. Und, ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, ich glaube man kann, sollte man älter als 16 sein, auch an der Kasse arbeiten. Das weiß ich aber nicht genau.

Lars15872 
Beitragsersteller
 29.05.2020, 12:55
@ChristianLE

Jugendschutzgesetz §9 ABS.1 Satz 1/2

ChristianLE  29.05.2020, 13:00
@Lars15872
wo siehst du denn Minderjährige im Einzelhandel an der Kasse?

Mein Cousin macht seine Ausbildung in einem Supermarkt und sitzt dort an der Kasse.

Bei dem § 9 geht es ausschließlich um das zur Verfügung stellen von Alkohol und nicht um das Stehenlassen. Und das ist auch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.