Darf man unter 18 Jahren im Verkauf arbeiten indem Tabak und Alkohol verkauft wird?
Angenommen ein Minderjähriger arbeitet als Minijob im Einzelhandel oder an der Tankstelle, dürfte dieser überhaupt dort arbeiten, wenn dort mit Tabak oder Alkohol gehandelt wird und man diese auch verkaufen müsste.
mit gesetzlichen Belegen bitte.
4 Antworten
Soweit ich es weiß, darfst du tatsächlich in Bereichen, in denen Alkoholika verkauft werden, erst ab 18 Jahren arbeiten. Wobei ich mir nicht sicher bin. Aber wenn ein Jugendlicher keinen Kontakt zu harten Alkoholika, sowie zu Zigarretten haben darf, schließt das eigentlich auch eine Tätigkeit im Verkauf aus.
"Wobei ich mir nicht sicher bin", schrieb ich. Du magst recht haben, aber letztendlich liegt es am Betreiber eines Einzelhandels oder Tankstelle, ob er Jugendliche unter 18 Jahren beschäftigt.
Ja, per Jugendschutzgesetz ist lediglich der Konsum geregelt, nicht aber der Verkauf. Natürlich darfst Du als Minderjähriger solche Dinge verkaufen.
mit gesetzlichen Belegen bitte.
Wie soll das funktionieren? Gesetze sind staatlich festgelegte Vorschriften. Das sind also nichts anderes als Einschränkungen/Verbote.
In Gesetzen steht nicht drin, was erlaubt ist.
Tabak ist sowieso ab 16.
Nicht in DE
wusste ich nicht, in der Schweiz ist Tabak ab 16.
Ja, da es ja nicht an sie verkauft wird.
Beleg: Mein Gehirn.
ohne gesetzliche Belege keine Glaubwürdige Aussage, da bereits das stehenlassen von Alkohol vor Jugendlichen eine Straftat darstellt...
Soweit hätte ich selber denken können
Na dann. Warum dürfen wohl Minderjährige im Einzelhandel arbeiten? Bestimmt nicht weils verboten ist. Da könnteste ja jede Supermarktkette verklagen.
Du brauchst keinen Beleg, nur dein Gehirn.
da bereits das stehenlassen von Alkohol vor Jugendlichen eine Straftat darstellt...
Wer sagt denn sowas? Da es hierzu keinen § im StGB gibt, kann das keine Straftat sein.
In Begleitung der Eltern darfst Du sogar schon mit 14 Jahren Bier oder Wein trinken.
wo siehst du denn Minderjährige im Einzelhandel an der Kasse?
Wer sagt denn Was von Kasse? Auch das Einräumen der Regale muss getan werden. Und, ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, ich glaube man kann, sollte man älter als 16 sein, auch an der Kasse arbeiten. Das weiß ich aber nicht genau.
Jugendschutzgesetz §9 ABS.1 Satz 1/2
https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html
Trifft hier nicht zu, da der Alkohol weder an Jugendliche abgegeben noch ihnen der Verzehr gestattet wird. (Das Trinken von Alkohol während der Arbeit wäre dagegen gleich aus mehreren Gründen unzulässig.)
wo siehst du denn Minderjährige im Einzelhandel an der Kasse?
Mein Cousin macht seine Ausbildung in einem Supermarkt und sitzt dort an der Kasse.
Bei dem § 9 geht es ausschließlich um das zur Verfügung stellen von Alkohol und nicht um das Stehenlassen. Und das ist auch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Nein, macht es nicht. Sonst würde dies explizit im Jugendschutzgesetz stehen.
Es ist ganz einfach: Wenn in dem Gesetz keine Einschränkung geschrieben steht, gibt es auch keine.