Verkauf einer Immobilie verhindern (Sperrvermerk?)

5 Antworten

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 Da das notariell beglaubigt ist muß sie sich daran halten. Sie kann die Immobilie nicht rechtlich wirksam veräußern.

dandeman 
Beitragsersteller
 13.05.2011, 00:17

Sie sagt aber dass sie's einfach macht. sie ist ja die erben, also gehoert die wohnung ihr und sie kann machen was sie will. wenns mir nicht passt soll ich sie halt verklagen. problem ist aber dass sie sich nach indien absetzen will mit der kohle.... was meinst du mit "sie kann sie nicht rechtlich wirksam verkaufen"? wenn der deal mal ueber den tisch gegangen ist dann schau ich doch in die roehre, die kohle ist ja dann weg....

Birgitwunder  13.05.2011, 00:55
@dandeman

Der Kaufvertrag ist nicht wirksam. Ich würde mich an den Notar wenden, der die Beurkundung gemacht hat.

Birgitwunder  13.05.2011, 01:05
@Birgitwunder

Die Klausel kann im Grundbuch vermerkt werden !

Birgitwunder  13.05.2011, 10:40
@Birgitwunder

Wünsche Dir, daß Dein Notar sofort handelt und danke für die HA :-)

Das kann nur ein Notar eintragen lassen!

das kann sie gar nicht, sie ist ja dir zu übertragen.

 zum notar

Grundbucheintragungen kann nur die Eigentümerin veranlassen.

Wenn du Zweifel an dem Übergabevertrag hast, sollte dein Omi hier entsprechend handeln oder dir die Immobilie von Todes wegen vermachen bzw. vererben (Testament). Damit hättest du einen unmittelbaren Zugriffsanspruch und könntest dich als Eigentümerin eintragen lassen.

Mit einer entsprechenden Auflassungsvormerkung zum Besitzübergang wäre deine Mutter handlungsunfähig.

HTH

G imager761

Hat der Notar, der den Vertrag gemacht hat, das im Grundbuch eintragen lassen?

dandeman 
Beitragsersteller
 13.05.2011, 00:26

Nein hat er nicht, damals war nicht abzusehen dass es da Streitigkeiten geben koennte. Kann man das nachtraeglich machen, auf Grundlage einer email die klar darstellt dass meine Mutter beabsichtigt sich nicht an den Vertrag zu halten ?

Reanne  13.05.2011, 16:29
@dandeman

Mit einer Mail? Nein, die Eintragung kann nur ein Notar veranlassen, alle müssen zustimmen und es kostet Geld, für den Notar und für das Grundbuchamt.