Verkauf einer Immobilie verhindern (Sperrvermerk?)
Ich habe ein Anrecht auf die Uebertragung einer Immobilie bei Todefall der Grossmutter. Dies ist in einem notariellen Vetrag zwischen mir und meiner Mutter festgehalten. Dort steht dass die Immobilie im Erbafll (meine Mutter ist Erbin) sofort auf mich zu uebertragen ist. Nun will meine Mutter die Immobilie jedoch verkaufen und sich nicht an den Vetrag halten. Gibt es eine Art Sperrvermerk den ich eintragen lassen kann und der den Verkauf der Immobilie verhindert ? Vielen Dank schonmal !
5 Antworten
Da das notariell beglaubigt ist muß sie sich daran halten. Sie kann die Immobilie nicht rechtlich wirksam veräußern.
Der Kaufvertrag ist nicht wirksam. Ich würde mich an den Notar wenden, der die Beurkundung gemacht hat.
Die Klausel kann im Grundbuch vermerkt werden !
Wünsche Dir, daß Dein Notar sofort handelt und danke für die HA :-)
Das kann nur ein Notar eintragen lassen!
das kann sie gar nicht, sie ist ja dir zu übertragen.
zum notar
Grundbucheintragungen kann nur die Eigentümerin veranlassen.
Wenn du Zweifel an dem Übergabevertrag hast, sollte dein Omi hier entsprechend handeln oder dir die Immobilie von Todes wegen vermachen bzw. vererben (Testament). Damit hättest du einen unmittelbaren Zugriffsanspruch und könntest dich als Eigentümerin eintragen lassen.
Mit einer entsprechenden Auflassungsvormerkung zum Besitzübergang wäre deine Mutter handlungsunfähig.
HTH
G imager761
Hat der Notar, der den Vertrag gemacht hat, das im Grundbuch eintragen lassen?
Nein hat er nicht, damals war nicht abzusehen dass es da Streitigkeiten geben koennte. Kann man das nachtraeglich machen, auf Grundlage einer email die klar darstellt dass meine Mutter beabsichtigt sich nicht an den Vertrag zu halten ?
Mit einer Mail? Nein, die Eintragung kann nur ein Notar veranlassen, alle müssen zustimmen und es kostet Geld, für den Notar und für das Grundbuchamt.
Sie sagt aber dass sie's einfach macht. sie ist ja die erben, also gehoert die wohnung ihr und sie kann machen was sie will. wenns mir nicht passt soll ich sie halt verklagen. problem ist aber dass sie sich nach indien absetzen will mit der kohle.... was meinst du mit "sie kann sie nicht rechtlich wirksam verkaufen"? wenn der deal mal ueber den tisch gegangen ist dann schau ich doch in die roehre, die kohle ist ja dann weg....