Verjährungsfristen Straftaten wie lange bei Nichtigkeiten?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html
drei Jahre bei den übrigen Taten.
Welche Fristen gibt es bei Datendiebstahl / Identitätsdiebstahl, bei keinen großen Sachen, wo kein oder geringer Schaden entstanden ist? Sind das 3 Jahre?
Kann sich die Staatsanwaltschaft solange Zeit lassen bis sie Information gibt solange die Verjährung läuft?
2 Antworten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Strafgesetzbuch (StGB) § 78 Verjährungsfrist(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Absatz 2 bleibt unberührt.
(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1.
dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2.
zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3.
zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4.
fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5.
drei Jahre bei den übrigen Taten.
(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.
Strafgesetzbuch (StGB) § 78a BeginnDie Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
also 5 Jahre ab Beendigung der Tat
unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden
bedeutet das wie Daten z. B. Personalausweisnummer, Bankverbindung etc. Name, Adresse kann ja z. B. im Telefonbuch stehen
Kann sich die Staatsanwaltschaft solange Zeit lassen bis sie Information gibt
Wenn die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt, ist Schluss mit Verjährung.
Die Verjährungsfrist bezieht sch auf den Zeitraum, innerhalb dessen Straftaten angezeigt und ermittelt/verfolgt werden können. Wenn die Frist verstrichen ist, ist eine Anzeige zwecklos.
Das Ermittlungsverfahren hat grundsätzlich auf die Verjährung keinen Einfluss. Wenn allerdings dem Beschuldigten bekannt gegeben wird, dass und weshalb gegen ihn ermittelt wird, unterbricht das die Verjährung, also sie beginnt in diesem Zeitpunkt neu zu laufen. Sodann wird die Verjährung erst wieder mit der Anklageerhebung unterbrochen. Dann gibt es noch ein paar Ruhenstatbestände, dass heißt die Verjährung läuft während dieser Zeit nicht, etwa wegen unbekannten Aufenthalts des Beschuldigten.
Nein, Straftaten kann man immer anzeigen, verfolgt werden sie aber nur, wenn die Verjährugsfrist noch nicht überschritten ist. Stell dir vor, du wüßtest von einem Mord und könntest den nicht anzeigen, weil er vor mehr als 3 Monaten passiert ist..
Die 3 Monate beziehen sich auf Strafanträge. Die müssen innerhhalb von 3 Monaten nach bekanntwerden der Tat vom Opfer gestellt werden. Es bezieht sich au Antagsdelikte. D.h. wenn dich jemand beleidigt, hast du 3 Monate, nachdem dir das bekannt wurde, Zeit, den Antrag zur Bestrafung zu stellen.
Aber es heißt doch immer, man muss es innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe anzeigen. Wenn man länger wartet, dann hat man keine Chance mehr oder? Außer wahrscheinlich bei ganz dringenden Fällen