Verjährungsfrist bei häuslicher Gewalt
Hallo ihr Lieben
Also nehmen wir mal an, es wurde keine Aussage bei der Polizei gemacht (Aussage verweigert dadurch, dass ich mit dem Beschuldigten verlobt bin) und es kommt daher nicht zur Verhandlung, es wurde aber die Polizei gerufen. (Also Tat vermerkt)
Ich denke man hat eine Frist von 3 Jahre, um die Aussage nach zu holen, falls die Tat bei der Polizei vermerkt ist. (Mit Fotos, etc.) Oder?
8 Antworten
Hallo zsala, Du vermengst da zwei Sachen. Die Verjährungsfrist bedeutet, dass eine Straftat bislang nicht bekannt war. Nach welcher Zeit ist sie verjährt und kann damit nicht mehr verfolgt werden. Das willst Du aber ja gar nicht wissen, denn der Polizei ist die Straftat bereits bekannt.
Zum Tatzeitpunkt hast Du wegen Deines Verlöbnisses keine Aussage gemacht und damit auch keinen Strafantrag gestellt. Wichtig ist nun, ob es es sich um eine einfache Körperverletzung handelte? Dann hast Du drei Monate Zeit, diesen Strafantrag zu stellen, es sei denn, Du hast bei der Polizei auf den Strafantrag verzichtet. Denn: Du hast nur einmal die Wahlmöglichkeit. Wenn Du verzichtest, dann kannst Du Dir das später nicht anders überlegen. Wenn Du einen Strafantrag stellst, kannst Du ihn genau einmal zurückziehen, damit wäre das Verfahren dann erledigt. Frag gerne nach, ich erkläre auch weiter.
das kommt drauf an, was die Polizei gefragt hat und was Du geantwortet hast. Wenn sie Dich konkret nach einem Strafantrag gefragt haben und Du nur den Kopf geschüttelt hast (weil Du nichts sagen wolltest), werden sie "kein Strafantrag" geschrieben haben. Dann hast Du keine Möglichkeit mehr. Da kannst Du wirklich nur die Polizei fragen, was in den Akten vermekrt ist.
Wenn Du zum Beispiel klar gesagt hast "ich will jetzt nichts sagen", dann kannst Du bis zu drei Monate nach der Tat auch noch den Strafantrag stellen.
Einfache Körperverletzung, auch wenn Du schwanger warst/bist. Es sei denn, Du kannst ihm nachweisen, dass er Dich geschlagen hat, um das Kind zu töten. Dann gilt es als versuchte Abtreibung, denn das Kind hast Du doch noch?.
alles hat ne verjährungsfrist ausser mord.
wann welche für was eintritt findest du bestimmt im netz oder bei deinem Anwalt
danke
Na das ist nicht richtig,wenn dann muss man eine Anzeige sofort machen und es kann innerhalb eines Jahres verjähren,eine Freundin hatte Glueck das Sie die Anzeige nach 3 Monaten gemacht hat sonst waere die verjährt .Also am besten sofort anzeigen und auspacken auch wenn man sich schämt
kommt nur seltsam rüber, wenn dir nach drei Jahren erst einfällt, dass das Vergehen doch so schwerwiedend war, es polizeilich Anzeigen zu müssen.
Sieht zu allererst einmal, nach ganz banaler Rache aus!
Um nicht zu sagen, unglaubwürdig
Das Verfahren ist abgeschlossen. Vermutlich wurde es eingestellt, weil du keine Aussage gegen deinen Verlobten gemacht hast.
Warum sollte es jetzt wieder aufleben können? Das zerfetzt sein Anwalt in der Luft
lesen lernen: annehmen, dass es nicht zu einer verhandlung kommt, dadurch, dass man aussagen verweigert hat.
Bitte nicht ganz so kryptisch. Was meinst du?
Einfache Körperverletzung ist ohne Gegenstände...? Gilt das auch für Schwangere?
Wenn man keine Aussage gemacht hat, hat man dann automatisch nicht das Recht darauf einen Strafantrag zu stellen?