Verhindert ein Punkt in Flensburg den Erwerb der Privatpilotenlizenz nach EASA in Deutschland?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Gut, für den PPL (egal ob Conversion oder Ausbildung) musst Du sowieso einen Auszug aus dem Zentralen Verkehrsregister (Flensburg) beantragen. Das musst Du selber in schriftlicher Form beantragen, dazu einfach nach Zentralen Verkehrsregister googlen. Da findest Du dann auch die Adresse. Meines Wissens nach darf/sollten es nicht mehr als 3 Punkte sein.

Zu deiner Frage, einen FAA PPL nach EASA PPL zu konvertieren. Da gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:

a) Anerkennung (Validation) auf Basis einer gültigen Non-EASA Lizenz (z.B. FAA PPL). Dazu sind mindestens 75 hr total time (Gesamtflugzeit) erforderlich und die Anerkennung ist jeweils auf ein Jahr befristet.

b) Umschreibung (Conversion) es wird eine eigenständige vollwertige EASA Fluglizenz erworben. Im Falle eines PPL sind hierzu mindestens 100 hr total time erforderlich. Des weiteren sind für die Conversion eines FAA PPL nach EASA PPL folgende Punkte erforderlich:

  • EASA Medical
  • ZÜP (Zuverlässigekeitsüberprüfung) Dazu werden auch deine Punkte in Flensburg überprüft. Sollten dort zu viele stehen, klappt es auch nicht mit der ZÜP und ohne ZÜP keine Pilotenlizenz.
  • AZF oder BZF II (Tipp: auf der Webseite der FCC (US) ein Restricted Radio Telephone Operator Permit beantragen (ca. 60$) und damit kann man dann die vereinfachte Prüfung für das AZF beantragen. Macht vor allem Sinn wenn man beabsichtigt das Instrument Rating (IR) zu erwerben oder den CPL/ATPL)
  • Auszug aus dem Zentralen Verkehrsregister
  • Nachwies über Teilnahme an Erste Hilfe Kurs
  • Theorieprüfung in den Fächern "Airlaw" und "Human Performance"
  • Prüfungsflug PPL mit EASA Prüfer (hierzu sind i.d.R. nochmal ein paar Flugstunden an einer Flugschule erforderlich)
michago 
Beitragsersteller
 01.02.2018, 06:03

Danke! Sehr hilfreich

Eine Anfrage beim LBA - Lizenzen Luftfahrtpersonal, Referat L4, "Lizenzierung / Rechtsangelegenheiten" hilft sicher eher weiter als eine Info von uns Hobby-Juristen.

Ansonsten gleiches Verfahren bei der für Dein Bundesland zuständigen Landesluftfahrtbehörde oder beim DAeC.

michago 
Beitragsersteller
 22.01.2018, 22:35

Super danke