Zuverlässigkeitsüberprüfung laut §7 Luftsicherheitsgesetz

3 Antworten

Die Frage ist, ob das überhaupt noch irgendwo auftaucht - was ich erst einmal bezweifeln würde. Um was für eine Auffälligkeit handelte es sich da GENAU, was für eine Strafe gab es und - schon mal vorsorglich - wie alt warst Du da?

Unterteller 
Beitragsersteller
 14.07.2011, 13:40

ich war ca. 25 und es geht um Beschaffungskriminalität (Diebstahl, Erwerb in kleinen Mengen). Habe dann ne Langzeittherapie gemacht. Seit dem alles ok. Das Schreiben vom Bundesregister habe ich ja bekommen, da steht alles drin... :-(

skyfly71  14.07.2011, 13:52
@Unterteller

Ich habs gerade mal nachgelesen - das scheint ne reine Ermessensentscheidung zu sein, ob Du am Ende als zuverlässig eingestuft wirst. Du kann in jedem Fall gegen eine derartige Entscheidung auch klagen. Fristlose Kündigung wird dann wohl eher nicht in Betracht kommen, so lange solch ein Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Unterteller 
Beitragsersteller
 14.07.2011, 14:16
@skyfly71

Also muss ich Stellung beziehen und auf ne Entscheidung warten. Wird diese negativ.... klagen? Ist halt blöd, 8 Jahre ist alles super gelaufen, es ist auch jeder zufrieden. Wäre echt schade. Vorallem, was soll ich in einem neuen Job beim Bewerbungsgespräch sagen? Es stellt doch keiner einen ein, der als "gefährlich" eingestuft ist :-(

skyfly71  14.07.2011, 14:27
@Unterteller

Im Zweifelsfall hast Du selbstverständlich selbst gekündigt. DAS ist dann jha auch wieder kein Problem. Die Sicherheitsüberprüfung führt ja maximal dazu, daß Deinem Arbeitgeber verboten wird, DIch weiterhin an Deinem Arbeitsplatz einzusetzen. Dies hat aber nicht direkt was mit Deinem Arbeitsverhältnis zu tun, weil Du Dich deswegen ja nicht vertragswidrig verhalten hast. Es berechtigt Deinen Arbeitgeber lediglich zur Kündigung, weil er keine Möglichkeit mehr hat, Dich zu beschäftigen. Und dem solltest Du in jedem Fall durch eigene Kündigung zuvor kommen können .

Unterteller 
Beitragsersteller
 14.07.2011, 14:31
@skyfly71

Dann bekomme ich aber auch kein A-Losengeld erstmal und ich weiß nicht, wie lange es dauert was neues zu finden... Könnte ich auch Abfindung einklagen? Wahrscheinlich nicht, weil der AG ja nix für kann, oder?

skyfly71  14.07.2011, 14:40
@Unterteller

Keine Ahnung. Dafür kenn ich mich im Arbeitsrecht viel zu wenig aus.

Geh mal zum Personalrat und zur Gewerkschaft und informiere Dich über kostenlosen Rechtsschutz. Wenn die alte Kamelle bereits zu Deiner Einstellung bekannt war und von Dir angegeben wurde, lassen sich nicht ohne weiteres Kündigungsgründe finden. Es müssen TATSACHEN vorliegen, die Deine Geeignetheit in Frage stellen und NEU sind. Des Weitere wäre eine Selbstauskunft zu Deinem Eintrag im Bundeszentralregister anzuraten. Wenn Du dort sauber bist, ist ein weiterer Punkt für Dich zu sehen. Wenn Du damals mit einer OWI (Fahren unter BtM im Owi-Bereich) aufgefallen bist, ist die Sache auch Geschichte. Also kläre erst mal die Tatsachen. Viel Glück.

Sei einfach ehrlich. Es geht doch hier um Gefahren für den Luftraum durch Terror.

Unterteller 
Beitragsersteller
 14.07.2011, 14:14

Also im polizielichen Führungszeugnis steht nichts mehr. Aber hier in dem Auszug steht noch alles drin und ich muss Stellung beziehen. Das werde ich auch erhlich machen. ICh hatte halt auch ne Bewährungsstrafe bekommen.

Hallo, wie ist es ausgegangen? Bin in fast der gleichen Situation und warte auf Antwort von der Regierung. Bin am Verzweifeln

Ajka412  13.08.2012, 14:28

Hey, du machts mir Hoffnung. Ich habe meine Äußerung heute abgeschickt. Ich hatte damals keinen Bewährungshelfer und sonstiges. War ein Diebstahl < 90 Tagessätze. Ware blöd. Aber egal. Ich hab auch Karriere gemacht. Ausbildung + Weiterbildungen und das habe ich denen auch beschrieben. Ich hoffe das reicht aus.

Danke für das bisschen Hoffnung, dass alles gut ausgeht.

Unterteller 
Beitragsersteller
 13.08.2012, 11:40

Also ich habe die Antwort bekommen, dass ich anhand nicht durch die Prüfung komme. Auch anhand der Anzahl der Straftaten. Es wurde mir aber die Möglichkeit gegeben mich hierzu zu äußern. Ich habe dann von meinem alten Bewährungshelfer, Therapiestätte, etc. Bescheide geben lassen, dass ich alle Maßnahmen ergriffen habe um mein Leben "normal" weiterzuführen. Hierzu habe ich einen kleinen Werdegang geschrieben der letzten Jahren, die aber auch sehr positiv waren. Man hat mir dann doch der Prüfung zugestimmt.