Feierabend nach 23 Uhr, Fahrkostenerstattung möglich (keine direkte Verbindung zur Heinfahrt mehr vorhanden)?
Hallo in die Runde,
Ich habe eine generelle Frage. Ich habe von einer Regelung gehört, die besagt, dass Frauen bei Arbeitsende nach 23 Uhr sich ein Taxi zur Heimfahrt nehmen dürfen. Nun habe ich davon aber bislang kein Schriftstück gefunden.
Beispiel: Person, weiblich hat nach 23 Uhr Feierabend. Eine direkte Verbindung nach Hause gibt es nicht mehr um diese Uhrzeit, daher muss die Person aus der Stadt B (Sitz der Firma) in die Stadt A hereinfahren, um eine Verbindung zur Wohnung zu erreichen, die in in der Nähe der Firma ist (vgl. des Weges mit einem V) Ist dies zumutbar? Muss man diesen Umweg in Kauf nehmen? Darf ein Taxi auf Firmenkosten gestellt werden?
Spätschichten sind nicht die Regel aber ab und zu nötig. In der Regel hat die Person 20 min Heimweg. Bei Nachtschichten gäbe es einen Umweg von über 40 min, somit 1 Stunde Fahrtzeit statt 20. Zudem wäre das Fahrtticket, das tagsüber ausreicht, nicht mehr ausreichend und die Fahrtkosten würden sich erhöhen.
Wie sieht hier die arbeitsrechtliche Lage aus?
Dankeschön im Voraus!
Viele Grüße, Löwin