Verführung Minderjähriger zu Sexting?

5 Antworten

Bei Kindern unter 14 Jahren handelt es sich dann um sexuellen Missbrauch, wenn man das Kind entweder zu sexuellen Handlungen auf den Fotos bestimmt oder man selbst sexuelle Handlungen auf einem Foto vornimmt, was man dem Kind schickt (§ 176 Abs. 4 StGB).

Auch wenn es im Einzelfall am Ende nicht strafbar sein sollte, weil die Aufnahmen zum Beispiel nicht pornografisch waren (z.B. im BH), so hättest du in jedem Fall ein fieses Ermittlungsverfahren am Hals inklusive Hausdurchsuchung usw. Also Finger weg von Kindern!

Nachlesen kann man das z.B. hier: https://www.sexualstrafrecht.hamburg/strafverteidigung-vorwurf-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-kindern-176-stgb/

Woher ich das weiß:Recherche

Ganz ehrlich. Das Mädchen wäre 12.
Ganz normal ist das nicht. Falls du doch von dir selbst sprechen solltest, würde ich den Kontakt schleunigst abbrechen, egal ob es strafbar ist, was es davon ab ist.

Deine Frage wird in den §§ 174, 176 und 182 des Strafgesetzbuches eindeutig beantwortet. Das Schutzalter liegt bei 14 Jahren (Kinder). Sexuelle Kontakte mit 14- bis 16-jährigen (Jugendlichen) sind nur strafbar, wenn sie unter Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt oder unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung geschehen. Bei Jugendlichen über 16 Jahren sind sexuelle Handlungen nur noch strafbar, wenn es sich um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen handelt.

Testperson98 
Beitragsersteller
 15.03.2017, 06:35

Hallo crxhacked.

Danke für deine schnelle und kompetente Antwort :) !

Die Frage allerdings war, was passiert wenn das Mädchen UNTER 14 ist. 

LG

Lass lieber die Finger davon... 

denn du weißt nicht ob die Eltern ihr Handy und co kontrollieren... was willst du mit solchen Bildern anfangen ? da sieht man doch eh nix...