Verführung Minderjähriger zu Sexting?
Hallo Leute,
Ich habe Mal eine Frage aus Interesse.. angenommen ein 18-20 jähriger geht im Internet mit einem Mädchen zusammen, das allerdings erst 12 also unter 14 ist. Und bekommt von ihr (eindeutig sexuelle Bilder) ...Keine nacktbilder, sondern halt zum Beispiel im BH. Wie sieht dann die Rechtslage aus? Nach Paragraph 182 StGB würde ja Absatz 2) zu treffen.. dort steht aber ÜBER 21 JÄHRIGE..
Was geschieht also mit dem Mann aus unserem Beispiel? Außerdem hat er ja keine sexuelle Handlungen durchgeführt sie hat ja "nur" Bilder geschickt.
§ 182 StGB : (1) Eine Person über ACHTZEHN Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen ENTGELT sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem DRITTEN vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Eine Person über EINUNDZWANZIG Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Mfg testperson98
5 Antworten
Bei Kindern unter 14 Jahren handelt es sich dann um sexuellen Missbrauch, wenn man das Kind entweder zu sexuellen Handlungen auf den Fotos bestimmt oder man selbst sexuelle Handlungen auf einem Foto vornimmt, was man dem Kind schickt (§ 176 Abs. 4 StGB).
Auch wenn es im Einzelfall am Ende nicht strafbar sein sollte, weil die Aufnahmen zum Beispiel nicht pornografisch waren (z.B. im BH), so hättest du in jedem Fall ein fieses Ermittlungsverfahren am Hals inklusive Hausdurchsuchung usw. Also Finger weg von Kindern!
Nachlesen kann man das z.B. hier: https://www.sexualstrafrecht.hamburg/strafverteidigung-vorwurf-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-kindern-176-stgb/
Ganz ehrlich. Das Mädchen wäre 12.
Ganz normal ist das nicht. Falls du doch von dir selbst sprechen solltest, würde ich den Kontakt schleunigst abbrechen, egal ob es strafbar ist, was es davon ab ist.
Deine Frage wird in den §§ 174, 176 und 182 des Strafgesetzbuches eindeutig beantwortet. Das Schutzalter liegt bei 14 Jahren (Kinder). Sexuelle Kontakte mit 14- bis 16-jährigen (Jugendlichen) sind nur strafbar, wenn sie unter Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt oder unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung geschehen. Bei Jugendlichen über 16 Jahren sind sexuelle Handlungen nur noch strafbar, wenn es sich um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen handelt.
Es ist verboten!
Lass lieber die Finger davon...
denn du weißt nicht ob die Eltern ihr Handy und co kontrollieren... was willst du mit solchen Bildern anfangen ? da sieht man doch eh nix...
Es ist strafbar. Schau mal hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_von_Kindern_(Deutschland)
Hallo crxhacked.
Danke für deine schnelle und kompetente Antwort :) !
Die Frage allerdings war, was passiert wenn das Mädchen UNTER 14 ist.
LG