Welche Straftat ist das denn, bei diesem McDonalds-Trick?

16 Antworten

Es ist in jedem Fall eine Unterschlagung § 246 I StGB.

Wobei ich noch weiter gehen würde und es immer noch als Diebstahl klassifizieren würde, denn "weg nehmen" ist nicht mit "gewaltsam wegnehmen" gleichzusetzen. Jedes unrechtmäßige entziehen ist für mich Diebstahl.

Zur Abgrenzung: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung

mnyk06 
Beitragsersteller
 09.02.2011, 19:35

Naja, ich würde unter wegnimmt verstehen, dass man tatsächlich etwas nimmt.

Ist wohl interpretationssache, wie so oft. Da würde sicher jeder Richter anders entscheiden...

THx

wenn jemand für sein Essen bezahlt, gehört es ihm auch. wenn man dann durch welchen Trick auch immer ihm sein Essen streitig macht bzw mit Absicht wegnimmt, ist das Diebstahl.

mnyk06 
Beitragsersteller
 09.02.2011, 18:58

Das sagt dein Verstand.

Vor Gericht kommt man so aber nicht durch, es werden Rechtsgrundlagen benötigt, 242 ist die falsche.

Es ist diebstahl da du es ja nicht bezahlt hast sondern jemand anderes^^

mnyk06 
Beitragsersteller
 09.02.2011, 18:57

Nene, so einfach ist das nicht, du musst den 242er subsumieren und diese Subsumtion schlägt fehl, das deutsche Recht ist nicht so leicht ;)

Es wird nicht freiwillig gegeben, da du eine arglistische Täuschung vorgenommenm ausgeführt hast!

Ungerechtfertigte Bereicherung, Arglistige Täuschung würde ich behaupten