Welche Straftat ist das denn, bei diesem McDonalds-Trick?
Diebstahl ist es ja keiner.
Ich erkläre den "Trick" kurz: Man fährt bei McDonalds in den McDrive, zum 1. Fenster, bei dem man in der Regel zahlen muss, und sagt, man habe eigentlich keinen Hunger und ohnehin nix bestellt. Dann fährt man ein Stück weiter und parkt zwischen dem 1. und dem 2. Fenster, also der Essensausgabe! Man wartet also eine Weile, bis jemand anderes im McDrive bestellt und beim ersten Fenster zahlt.
DANN fährt man aber selbst vor, und greift SEIN bezahltes Essen ab.
Verstanden?
Das funktioniert tatsächlich, vielleicht nicht immer, aber ich habs gesehen.
Aber welche Strafttat stellt das dar? Gegen welche Rechtsnorm wird verstoßen?
Diebstahl ist es nicht, denn:
§242 StGB Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn man das nun korrekt subsumiert, dann stellt man fest, dass man niemandem etwas wegnimmt, daher greift der 242er nicht. Es wird ja freiwillig etwas gegeben.
Nunja, aber gegen welches Recht wird denn nun verstoßen, wenn man sich bei McD so sein Essen besorgt?
16 Antworten
Es ist in jedem Fall eine Unterschlagung § 246 I StGB.
Wobei ich noch weiter gehen würde und es immer noch als Diebstahl klassifizieren würde, denn "weg nehmen" ist nicht mit "gewaltsam wegnehmen" gleichzusetzen. Jedes unrechtmäßige entziehen ist für mich Diebstahl.
Zur Abgrenzung: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung
Naja, ich würde unter wegnimmt verstehen, dass man tatsächlich etwas nimmt.
Ist wohl interpretationssache, wie so oft. Da würde sicher jeder Richter anders entscheiden...
THx
wenn jemand für sein Essen bezahlt, gehört es ihm auch. wenn man dann durch welchen Trick auch immer ihm sein Essen streitig macht bzw mit Absicht wegnimmt, ist das Diebstahl.
Das sagt dein Verstand.
Vor Gericht kommt man so aber nicht durch, es werden Rechtsgrundlagen benötigt, 242 ist die falsche.
Es ist diebstahl da du es ja nicht bezahlt hast sondern jemand anderes^^
Nene, so einfach ist das nicht, du musst den 242er subsumieren und diese Subsumtion schlägt fehl, das deutsche Recht ist nicht so leicht ;)
Es wird nicht freiwillig gegeben, da du eine arglistische Täuschung vorgenommenm ausgeführt hast!
Ungerechtfertigte Bereicherung, Arglistige Täuschung würde ich behaupten