Reselling als Minderjähriger?

5 Antworten

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

(u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.)

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Tim2516 
Beitragsersteller
 21.04.2022, 20:56

Danke für die ausführliche Antwort. Ist das möglich als 14jähriger ?

Ratefuchs007  21.04.2022, 21:00
@Tim2516

Wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst - was ich nicht beurteilen kann - und das Familiengericht zustimmt: Ja, wenn auch extrem unwahrscheinlich.

Allerdings habe ich nie etwas offizielles über das Thema  GEWERBE-ANMELDUNGals Minderjähriger erfahren. Teils habe ich gelesen, dass ein Gericht darüber entscheiden muss.

Dazu gibts genug "Offizielles"....

Ja, darüber muss das Vormundschaftsgericht entscheiden. Die Erlaubnis dafür gibts in den seltensten Fällen...

Tim2516 
Beitragsersteller
 21.04.2022, 20:53

Wenn es diese Erlaubnis nur in den seltensten Fällen gibt, wieso macht das dann gefühlt jeder zweite?

Orothred23  21.04.2022, 20:54
@Tim2516

Sicherlich tut das nicht "gefühlt jeder zweite".....

sushimett  21.04.2022, 20:56
@Tim2516

Ab und an mal was weiterverkaufen, d.h. ohne regelmäßige Gewinnabsicht, ist ja kein Unternehmen. Selbst das macht bestimmt nicht jeder zweite 14-Jährige.

Ratefuchs007  21.04.2022, 21:04
@Tim2516
Wenn es diese Erlaubnis nur in den seltensten Fällen gibt, wieso macht das dann gefühlt jeder zweite?

Weil die das schwarz und ohne jede Erlaubnis machen, ganz einfach.

Und zwar so lange, bis sie erwischt werden, und dann wird's drei- bis vierstellig. 😎

Answer1234567  21.04.2022, 23:25
@Tim2516
  • im kleinen Maße (nicht gewerblich)
  • außerhalb des Gesetzes (illegal)
  • oder über die Eltern, die dann faktisch das Gewerbe betreiben

Hi ich bin Reseller (15)

es ist irgendwie erlaubt aber im großen Ganzen nicht nämlich ich oder viele andere Reseller verkaufen ihre Produkte auf unterschiedlichen Plattformen das hat denn Vorteile das Du keine Steuern Zahlen musst und hat denn Vorteile das es legal ist verkaufst du allerdings auf einer Webseite was verkaufst ist es Illegal weil man 1. unter 18 ist

und 2. weil du dann Ein Antrag zum Gewerblichen Verkaufen brauchst

aber die meisten wollen die Steuern aus denn weg gehen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eine Gewerbeanmeldung kannst du nur machen, wenn du vom zuständigen Familiengericht für geschäftsfähig erklärt wurdest.

Dazu müsstest du u.a. auch einen Businessplan mit Hand und Fuss vorlegen.

BTW: als Unternehmer darfst du dich dann auch um Buchhaltung, Steuern und Gewährleistung kümmern.

Die Eltern müssen es erlauben, danach das Vormundschaftsgericht. Dieses prüft, ob du die erforderlichen Kenntnisse besitzt, um ein solches Unternehmen zu führen.