Verfallen Prozente der KFZ-Versicherung wenn ein Erbe ausgeschlagen wird?
Zunächst: Mein Dad ist verstorben. Ich liebe ihn abgöttisch, aber er hat uns nicht viel mehr als ein paar Schulden hinterlassen. Und viele Erinnerungen natürlich =) Wir überlegen nun, das Erbe auszuschlagen. Unser Auto mussten wir verschrotten lassen. Derzeit sitzt auch kein neues drin. Bei der Versicherung sagte man uns, Dad's Prozente (35% oder so?!) können 7 Jahre lang von Mum übernommen werden. Also alles kein Problem.
Nun die Frage von oben: Da wir überlegen das Erbe auszuschlagen sagte uns eine Bekannte, das dann aber auch die Prozente bei der KFZ-Versicherung wegfallen.
Stimmt das??
Danke schonmal im voraus =)
3 Antworten
Da braucht ihr euch keine Sorgen machen: Der Schadenfreiheitsrabatt kann übertragen werden, aber nicht vererbt - er ist nicht Bestandteil der Erbmasse! Wird das Erbe ausgeschlagen, ist also die Möglichkeit einer Rabattübertragung davon nicht betroffen. Die Rabattübetragung kann innerhalb der nächsten 7 Jahre vorgenommen werden, ansonsten verfällt der Rabatt danach vollständig.
Achtung: bei vielen Gesellschaften kann der Rabatt nur innerhalb von 6 Monaten nach Tod des Versicherungsnehmers gegen Vorlage der Sterbeurkunde übertragen werden. Der Rabatt bleibt lediglich dem Versicherungsnehmer 7 Jahre lang erhalten, d.h. aber nicht zwangsläufig, dass dieser auch während dieser 7 Jahre jederzeit übertragen werden kann. Bitte unbedingt die Gesellschaft anrufen und nachfragen und ggf. sofort den Rabatt übertragen.
LG vom Polarfuchs
Besten Dank =)
Wenn man noch nie in so einer Situation war blickt man echt schwer durch =/
Wie ist es bei euch ausgegangen
Habe nun gerade das selbe Problem habe die Prozente genommen bzw denn vertrage übernommen nach denn tot und dann Erbe ausgeschlagen jetzt weiß ich nicht ob es zur erbmasse zählt
Ach was.....das Erbe könnt ihr ausschlagen.....die Prozente bei der Versicherung aber dürft ihr übernehmen !!