Verfallen Prozente der KFZ-Versicherung wenn ein Erbe ausgeschlagen wird?

3 Antworten

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Da braucht ihr euch keine Sorgen machen: Der Schadenfreiheitsrabatt kann übertragen werden, aber nicht vererbt - er ist nicht Bestandteil der Erbmasse! Wird das Erbe ausgeschlagen, ist also die Möglichkeit einer Rabattübertragung davon nicht betroffen. Die Rabattübetragung kann innerhalb der nächsten 7 Jahre vorgenommen werden, ansonsten verfällt der Rabatt danach vollständig.

polarfuchs  27.11.2011, 07:51

Achtung: bei vielen Gesellschaften kann der Rabatt nur innerhalb von 6 Monaten nach Tod des Versicherungsnehmers gegen Vorlage der Sterbeurkunde übertragen werden. Der Rabatt bleibt lediglich dem Versicherungsnehmer 7 Jahre lang erhalten, d.h. aber nicht zwangsläufig, dass dieser auch während dieser 7 Jahre jederzeit übertragen werden kann. Bitte unbedingt die Gesellschaft anrufen und nachfragen und ggf. sofort den Rabatt übertragen.

LG vom Polarfuchs

Elma106 
Beitragsersteller
 26.11.2011, 20:38

Besten Dank =)

Wenn man noch nie in so einer Situation war blickt man echt schwer durch =/

Wie ist es bei euch ausgegangen 

Habe nun gerade das selbe Problem habe die Prozente genommen bzw denn vertrage übernommen nach denn tot   und dann Erbe ausgeschlagen jetzt weiß ich nicht ob es zur erbmasse zählt

Ach was.....das Erbe könnt ihr ausschlagen.....die Prozente bei der Versicherung aber dürft ihr übernehmen !!