Vereinsausflug mit Minderjährigen
Hey Leute Folgendes Problem ist aufgetreten: Wir wollen mit unserem Verein vier Tage nach Italien fahren. Allerdings gibt es bei uns eine 17 jährige. Da kein Elternteil mitfährt und auch der Verein bzw. keine Privatperson für sie die Aufsichtsperson spielen will, wollte ich wissen ob es auch andere Möglichkeiten gibt das sie mitfahren kann?
Vielen Dank schonmal im vorraus
4 Antworten
Der Verein kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Wenn ein Verein Jugendlichen eine Unternehmung anbietet (sei es Teilnahme am Training oder einer Freizeit), dann schließt der Verein mündlich mit den Eltern einen Vertrag ab, in dem er die Aufsichtspflicht übernimmt. Für eine Jugendfreizeit wäre es ohnehin ratsam, die Eltern unterschreiben zu lassen, dass sie mit der Teilnahme einverstanden sind.
Nichts desto trotz wird die Aufsichtspflicht beim Verein liegen. Für alle Rechtsangelegenheiten ist der Vorstand vertretungsberechtigt und auch verantwortlich. Der Vorstand wäre also gut beraten, wenn er dafür sorgt, dass bei dem Ausflug vertrauenswürdige Erwachsene dabei sind, die die Aufsichtspflicht ausüben. Oder aber die Teilnahme von Jugendlichen nicht zulassen.
Wenn man sich über die Hintergründe der Aufsichtspflicht im Klaren ist, sollte so ein Ausflug eigentlich zu bewältigen sein.
Die Eltern müssen eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie mit der Reise des Nachwuchses einverstanden sind. Ihr könnt das Nesthäkchen ja auch bestimmt einigermaßen einschätzen: zuverlässig oder eher nicht. Wenn es ein Risiko für euch darstellt, dann lasst es bleiben. Ist die Person zuverlässig, dann kann man es versuchen. Aber nur mit Unterschrift der Eltern.
Wenn niemand bereit dazu ist, die Aufsichtspflicht zu übernehmen, hat das Mädel leider Pech gehabt.
Aber mal ehrlich. Was soll denn großartig passieren. Das Mädchen ist 17 und sollte in dem Alter schon wissen, was richtig ist und was falsch ist.
Ich würde als Vereinspräsident dann den Part übernehmen.
Ist ja ein toller Verein.
Der Vereinspräsident ist eh verantwortlich, wenn was passiert und sich herausstellt, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Er ist auch dann verantwortlich, wenn er zuhause sitzt und gar nicht mitgefahren ist.
Wenn die Eltern die schriftliche Erlaubnis geben, kann sie durchaus mitfahren. Allerdings muss sich dann wenigstens eine Person finden, die die offizielle Erziehungsgewalt übertragen bekommt. Das heißt jetzt nicht, dass der/die Betreffende sie ständig überwachen muss; das ist nur eine Formalität. Schönen Aufenthalt. lg Lilo
Der Fragesteller hat doch geschrieben, dass sich niemand bereit erklärt.
Deshalb habe ich ausdrücklich betont, dass es sich um eine Formalität handelt, ansonsten muss sie zuhause bleiben. Wäre doch schade.
Wie das so ist wenn ein Verein auf nem Kurztrip ist . Saufen , rauchen , kiffen und auf den Tischen tanzen , bis zum Verlust der Muttersprache;-) Da wäre man nicht wirklich eine beispielhafte Aufsichtsperson .