Mitgliedsbeitrag Fußballverein bis Dezember bezahlt, aber zum 30.6. abgemeldet - keine Erstattung

5 Antworten

Entscheidend ist, was in der Satzung steht - was in einer Vereinssatzung steht ist fast immer als rechtsgültig anzusehen; hier hat ein Verein (sprich die Mitglieder) eine fast unbeschränkte Freiheit, die Satzung nach eigenem Ermessen zu gestalten - eine Satzung ist nicht mit den AGB zu verwechseln...

Auch eine solche Klausel, wie sie bei Dir vorliegt, ist zulässig - sie kann nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden.

vereinsmayer  10.07.2014, 18:24

Sehr richtig.

Mit Gegenleistung/Gegenwert argumentiert man am besten garnicht; sonst müssten wohl die meisten Mitgliedsbeiträge ganz gewaltig angehoben werden^^

DerSchopenhauer  10.07.2014, 20:18
@vereinsmayer

Genau - Vereinsbeiträge sind nicht von einer Gegenleistung abhängig, sondern man zahlt für die Möglichkeit eine Leistung in Anspruch zu nehmen - sonst wäre es eine Gebühr...

Welcher Verein ist das denn?

Nun - wenn es in der Satzung so steht, kannst Du davon ausgehen, dass es richtig ist, denn die Satzungen werden vor Verabschiedung juristisch geprüft. Auf Kulanz oder so was braucht man wohl bei den Vereinen auch nicht so richtig zu setzen, denn die stehen finanziell ja auch alle ganz schön unter Druck.

Bessere Chancen hat man wie auch bei Fitneßstudios etc, wo es schon Urteile gab, wenn man aus gesundheitlichen Gründen (Attest) ausscheiden muß oder aus beruflichen Gründen umzieht

Vergleiche dies mit der Tankstelle, es wurde bestellt die Leistung und bezahlt und wenn sie nicht abgefahren wird, gibt es ja auch keine Erstattung. Das Mitglied bestellt die Leistung seiner Sparte und der Verein ist in der Pflicht diese planbar zu erbringen und wenn das Mitglied das Angebot nicht mehr benötigt, verfällt es bei diesem Verein. Prüfe, ob es davon abweichend Sonderregelungen gibt und somit viel Glück.

Das ist so richtig.