Verbrannter Pullover - Anzeige?!

12 Antworten

Hallo. In der Schweiz wird dieses Vergehen als Unerlaubte Handlung bezeichnet. Diese muss dann vier Voraussetzungen erfüllen, damit man daraus einwiderrechtliches Delikt erschliessen kann. 1.Finanziellerschaden? Ja / 2. Widerrechtliche Handlung? Ja, denn Eingeiff auf persönliche Gegenstände. / 3.Trifft Schädiger ein Verschulden? Gemäss deine Schilderun ja. /4. Adequater Kausalzusammenhang? Also wieso und wie kam es zu der Tat?

Falls der Pullover aber nicht extrem Teuer war, ist der gerichtliche Weg nicht die beste Entscheidung, denn dies würde viel teurer komme.

CarloB 
Beitragsersteller
 20.01.2015, 23:50

Eine zu große Sache sollte daraus auch nicht werden. Aber danke fürs Ernstnehmen der Frage!

Der Beweis wird schwierig. Daran könnte es scheitern und dann auch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Gruß S.

Wenn er es bewusst getan hat, ist es eine Sachbeschädigung.

Fahrlässiges Handeln hingegen wäre hier hingegen nicht strafbar.

Kommt drauf an wieviel der Wert war. Ich denke aber eher das es lächerlich wäre... Vielleicht lässt sich was über Haftpflichtversicherung machen?!

CarloB 
Beitragsersteller
 20.01.2015, 23:42

Lächerlich war eher die Aktion an sich... Mit Versicherungen wird das immer so kompliziert....

Sorry, aber ich kann deine Ex gut verstehen. Vielleicht kommt sie mit der Trennung nicht gut klar und wollte sich so bin die komplett ablösen. Deswegen denke ich nicht das es so gut ist sie damit so zu "überfallen" mit der Polizei und so. Du weißt ja nicht wie sie sich gerade fühlt, vielleicht kommt sie damit noch nicht klar..