Motiv des Krümelmonsters urheberrechtlich geschützt?
Nabend, ich will meiner Freundin in Anlehnung an ihre PickUp-Sucht einen Pulli bedrucken lassen, wo das Krümelmonster drauf ist, allerdings statt dem üblichen Cookie in der Pfote mit einem PickUp.
Frage: Gäbe dies einen Konflikt mit dem Urheberrecht oder nicht? Rein logisch habe ich das Bild ja selbst erstellt. Bzw. greift dieses Recht überhaupt ein, wenn ich das Motiv lediglich für einen einzigen Pulli verwende?
Gruß
3 Antworten
Du kannst diesen Pulli drucken lassen. Du kannst sogar 500 Drucken lassen. Ich würde Seiten wie spreadshirt oder ähnliches empfehlen. Da dort nicht "nach gefragt" wird. Du kannst natürlich auch in ein T-Shirt druck Geschäft gehen und es dort drucken lassen. Es kann aber sein das die es nicht drucken wollen. Es liegt nur dann eine "Urheberrechtsverletzung" vor wenn du den Pulli weiter verkaufst. Du kannst rein theoretisch ein Laptop nach Bauplan von Acer, Apple, Asus, etc nach bauen ohne das Urheberrecht zu verletzten. So lange du den nicht weiter verkaufst.
Ja, klar. Aber ich bin nicht davon ausgegangen das er es hochlädt. Dafür was er vor hat ist es egal.
Bis zu sieben Privatkopien dulden deutsche Gerichte in der Regel im Sinne von UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch. gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
Ob auf Pullover oder Papier, das spielt da keine Rolle.
Nur ob der Drucker sich auch traut, auf Nicht-Papier zu drucken (weil nur das und Ähnliches*) erlaubt ist gegen Geld laut Gesetz), das musst du den Drucker fragen!
Gruß aus Berlin, Gerd
*) "[...] auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung ..."
Gar kein Problem. Solange Du die Vorlage bzw. das Produkt nicht verbreitest (Internet) oder verkaufst.
Er kann 500 drucken lassen, darf es aber nicht. Er erklärt z.B. auch bei Spreadshirt, dass er kein urheberrechtlich geschütztes Material verwendet.
Nein, auch wenn er sein selbst erstelltes Motiv ins Internet lädt (z.B. bei Facebook postet), stellt das schon eine Urheberrechtsverletzung dar.