Verboten, sein vernebeltes Zimmer zu lüften?
Ich würde gerne meine Nebelmaschine an die örtliche Feuerwehr spenden (zu Übungszwecken). Dafür habe ich sie heute mal ausgetestet und musste danach natürlich mein Zimmer lüften. Dabei entwichen kleine Mengen weißen Nebels (Feuer sieht anders aus. Erstens wäre der Rauch schwarz und es wäre deutlich deutlich mehr.)
Ein Nachbar hat sich deswegen mega aufgeregt. Ist es verboten, große Mengen Nebels aus seinem Zimmer entweichen zu lassen? Und wie hätte ich es denn sonst machen sollen?
LG
5 Antworten
Hallo Formalhaut,
natürlich kann Dir niemand verbieten, Deine private Nebelmaschine in Deinen eigenen Räumen zu benutzen.
Problematisch kann es aber dann werden, wenn dadurch ein Fehlalarm der Feuerwehr verursacht wird...
Zunächst einmal kommt es bei einem Feuer immer auch darauf an, was für ein Stoff verbrennt, der dann ausschlaggebend für die Farbe des Rauchs ist. Es kommt also auch bei einem realen Feuer durchaus auch hellerer oder weißer Rauch vor...
Zudem wird eine Laie das nicht großartig unterscheiden können. Wenn aus dem Fenster eines Hauses oder einer Wohnung Rauch in großen Mengen (also nicht der normale Dampf einer Raucherwohnung) heraus schlägt, dann würde ich als "Profi" auch zunächst einmal an ein Feuer denken.
Wenn nun ein Nachbar oder Passant die Feuerwehr ruft (und darüber solltest Du dankbar sein... was meinst Du wenn es einmal wirklich brennt und niemand die Feuerwehr alarmiert), dann hat dieser auf jeden Fall nichts zu befürchten, da er in gutem Glauben gehandelt hat.
Ob man Dir den Einsatz in Rechnung stellen wird, das hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst einmal müsste die Stadt oder Gemeinde über eine Gebührensatzung für die Feuerwehr verfügen, um überhaupt einen Einsatz abrechnen zu können. Brandeinsätze sind zwar generell kostenfrei (bzw. gehen zu Lasten der Allgemeinheit). Allerdings sind vorsätzliche Fehlalarme kostenpflichtig. Und eben genau da beginnt die rechtliche Grauzone... wenn Du einen Hausfeuermelder einschlägst und den Knopf drückst, dann ist Dir da auf jeden Fall ein Vorsatz vorzuwerfen. Bei der Nebelmaschine sieht es nicht ganz so eindeutig aus... die Frage ist immer: Musstest Du als Verursacher damit rechnen, dass (uneingeweihte) Dritte den Nebel für ein echtes Feuer halten? Und dabei gilt es dann, jede Menge Fakten gegeneinander abzuwägen.
Ich persönlich würde da durchaus Vorsatz unterstellen, wenn jemand eine Nebelmaschine in einer Wohnung nutzt, denn damit rechnet niemand. Anders sähe das sicher aus, wenn Du die Nebelmaschine in einer Disko, auf einem Veranstaltungsgelände oder auch in bestimmten Werkhallen nutzt, denn dort erwartet man schon eher Nebel oder feine Stäube. Aber das müsste im Endeffekt dann der Richter klären.
Übrigens: Auch die Feuerwehr informiert meistens vorab die Leitstelle über den Einsatz einer Nebelmaschine während einer Übung - eben für den Fall, dass ein Passant (vielleicht auch aus größerer Entfernung) den Nebel für echtes Feuer hält...
Ich hab sie ja sozusagen für die Feuerwehr getestet, bzw. für uns, da ich ja auch in der Feuerwehr bin. Na ja, ich denke mal, ich würde nicht mit der Rechnung belastet werden...
LG
Nebelmaschinen und der Nebel daraus ist nicht verboten und auch nicht Gesundheitsschädlich. Blöd wäre nur, wenn jemand die Feuerwehr rufen würde.
Tja, solche Leute gibt es leider, auch wenn es nervt, da kann man nicht viel machen.
Du kannst ruhig eine Nebelmaschine dann Zimmer benutzen. Nur wenn deswegen die Feuerwehr gerufen wird, kann es durchaus sein, dass du die Kosten dafür übernehmen musst.
Gerne kannst du dich herausreden es wäre nur weißer Nebel und nicht schwarzer Rauch.
Der Rauch ist in der Entstehungsphase eines Brandes nicht zwangsläufig Schwarz.
Hier von einem Brandversuch im Rahmen des TIBRO-Projektes
Es wurde eine voll ausgestattete Wohnung entzündet.
Wenn ein Laie hier die Feuerwehr anruft ist das vollkommen in Ordnung. Wenn du dann die Rechnung für den Feuerwehreinsatz bekommst aber auch.
Wieso sollte ich eine Rechnung bekommen? Ist doch nicht verboten seine Wohnung so zu lüften. Also wer mir da ne Rechnung gibt, dem sollte echt aufs Maul gehauen werden. Genau wie meinem Nachbarn.
Danke dennoch :)
Aufs Maul hauen wird aber auch nicht billiger: https://dejure.org/gesetze/StGB/223.html
ich habe auch eine nebelmaschine,wenn ich lüfte nachdem ich 30 zigaretten geraucht habe siehts aus als obs bei mir brennen würde,das ist nicht verboten
Wäre aber nicht weiter schlimm. Wir würden ja beide keine Strafe kriegen. Mich regt nur echt dieser kleinkarierte Wicht auf :D Der ist generell mega kleinkariert