Was bedeutet "profilgleich" beim Bau einer Doppelhaushälfte?
Hallo,
in den Unterlagen der Gemeinde steht, dass aneinandergebaute Häuser (Doppelhaus) profilgleich gebaut werden müssen. Was ist damit gemeint? Lediglich, dass die Fronten nicht versetzt sein dürfen oder muss die Hausfassade (Fenster etc) gleich sein?
3 Antworten
ich verstehe darunter, dass die beiden Häuser keine großen Versätze haben sollten. Gleiche First- und Traufhöhe und eine in etwa gleiche Gebäudetiefe. Untergeordnete Vorsprünge sind sicherlich machbar, z.b. ein Erker, eine Gaube, die der Nachbar nicht hat.
Wahrscheinlich ist mit Profil der Querschnitt, bzw. die Querschnittsaußenlinien eines Gebäudeschnitts gemeint. Diese müssen bei beiden Gebäuden gleich sein. Innen dürfen dann wahrscheinlich die Wände von Gebäude zu Gebäude abweichen. Bei den Fassaden gibt es sicher auch Spielräume.
Gleiche Trauf-und Firsthöhe, Dachneigung,Gebäudetiefe,Vor-und Rücksprünge der Fassade.Bei Unklarheiten beim zuständigen Bauordnungsamt nachfragen.