unpünktliche Unterhalts Zahlung wann kann man Pfänden?
ich habe da eine frage , mein Sohn Wirt jetzt ein Jahr ! Der Vater hatte erst gar nicht gezahlt was er nach 6 Monaten begleichen konnte aber seit dem zahlt er unpünktlich ! Er Soll nach der Urkunde her vor dem laufenden Monat zahlen , also am 1 Soll es da sein er zahlt aber mal am 14 mal am 6 mal am 20 des Monats also zu spät ! Das Jugendamt weiß bescheid macht aber nichts dagegen ! Er bekommt immer am 20 Lohn und würde es locker schaffen ! Mein Sohn geht jetzt in die kita wo der unterhalt mit an gerechnet Wirt und die miete , die windeln , das essen für meinem Sohn müssen auch pünktlich gezahlt werden ! Ich habe gehört das man den unterhalt vom Lohn Pfänden lassen kann ! Wann kann ich das beantragen und was müssen für Voraussetzungen erfüllt werden ?
1 Antwort
Hallo Zuckerhase123,
zunächst einmal: Ich bin selbst unterhaltspflichtiger Vater und erhalte neben meinem Nettoeinkommen auch in unregelmässigen Abständen Provisionen. Meine Unterhaltszahlungen richten sich aber nach einem fest gelegten Titel, daher kommt es bei mir auch gelegentlich zu Problemen mit der Kindsmutter. Zunächst einmal solltest du ihn ansprechen, warum er nicht pünktlich zahlt (Arbeitgeber zahlt unregelmässig, Schwankungen im Gehalt, etc) und versuchen eine Einigung zu erwirken. Eine radikale Methode verhärtet nur die Fronten und wenn du einen Titel hast (rechtskräftig entweder durch Gericht oder durch Jugendamtsurkunde) kannst du jederzeit vollstrecken. Sage ihm, dass du die Vollstreckung einleiten wirst und erkläre ihm, welche Konsequenzen das auch auf sein Arbeitsverhältnis haben könnte. Vielleicht erreichst du somit eine pünktliche Zahlung. Schlage ihm die Einrichtung eines Dauerauftrages vor. Solange du einen rechtskräftigen Titel hast, erfüllst du alle Voraussetzungen um vollstrecken zu können, da muss auch nichts beantragt werden. Rede mit deinem Anwalt, der wird sich als sog. Inkassobevollmächtigter dann beim Arbeitgeber deines Ex melden.