Vater verschweigt Vermögen trotz Unterhaltspflicht
Nach der Trennung habe ich meinem Mann aus dem verkauf meines Hauses 40.000 € gegeben, in anwesenheit eines bankangestellten. er ist gegenüber meiner tochter unterhaltspflichtig, bezahlt aber mehr schlecht als recht. Nun schreibt er dem anwalt meiner tochter, das er aus gesundheitlichen gründen seine arbeit kündigt und deshalb keinen unterhalt mehr zahlen kann. Das obenerwähnte Geld ist "verschwunden", gegenüber meiner tochter hat er angegeben, das er nicht drankommt. meine tochter ist in ausbildung und auf den unterhalt angewiesen. ich bekomme hartz 4 seit letztem jahr. bemühe mich aber dauernd um eine arbeit, bin schon 50 jahre, nicht ganz einfach. meine frage, wie komme ich an das geld meines ex, bzw. das er es angibt, um unterhalt zu zahlen? und falls sich jemand fragt, was ich mit dem geld aus dem hauskauf gemacht habe, ich habe meiner schwester und meinen töchtern geld gegeben und musste nach der trennung , da mein mann die herausgabe verweigerte, eine neue wohnungseinrichtung kaufen, mit allem drum und dran.
9 Antworten
Ich kenne die Situation aus umgekehrtem Blickwinkel - ich muß zahlen und das schon seit 15 Jahren. Meiner Meinung nach steht einem halbwegs gütlichem Übereinkommen die "Düsseldorfer Tabelle" im Wege. Sie bürdet dem Ex-Partner - fast immer sind es wir Männer - eine finanzielle Verpflichtung bis hin zum Lebensminimum auf. Wären die Zahlen dort realistisch, müßte ja das Kindergeld in gleicher Höhe gezahlt werden.... Ich zahle wesentlich weniger als diese Tabelle vorgibt, dafür aber langjährig und bisher niemals ohne Ausfall. Zudem beteilige ich mich an Sonderkosten (Klassenfahrten). Vielleicht kann es so einen "Deal" auch für Sie geben. Wie alt ist denn Ihre Tochter? Ist sie über 18, muß sie u.U. selbst den Unterhalt einklagen, weil der Kindesunterhalt von Ihnen als Mutter nur bis 18 treuhänderisch verwaltet wird. Wahrscheinlich bekommt sie Prozeßkostenhilfe. Der weitere Verlauf könnte so sein: Sie/Ihre Tochter reichen Klage auf Unterhalt beim Amtsgericht "seines" Wohnsitzes ein. Ein "scharfer" (guter) Richter wird den Vater auffordern, ein ärztliches Attest seiner Arbeitsunfähigkeit vorzulegen und dieses sollte auch Auskunft über noch zumutbare Tätigkeiten geben. Und dann ist es egal, ob er sich krank fühlt, ob er Arbeitslosengeld oder Hartz4 erhält - speziell für den Kindesunterhalt kann er gezwungen werden, beispielsweise einen Minijob zu suchen und anzunehmen. Bei Verletzung dieser Obliegenheitspflicht kann er unter Umständen ohne weitere Anklage auch mal in Haft genommen werden. Das "verschwundene" Geld wird wahrscheinlich auch unauffindbar bleiben. Gängige Praixs ist hier leider manchmal, zu behaupten, alles im "Kasino verspielt" zu haben. Versuchen Sie, eventuell durch eine eidesstattliche Versicherung eine rechtlich wasserfeste Aussage zum Verbleib des Geldes zu erzwingen.
Danke, daß Sie meine Aussagen noch verfeinern. Meine Infos rühren von einer anwaltlichen Besprechung von vor etwa 5 Jahren her - womöglich hat sich was geändert. Und na ja - 1150 Euro ist für mich schon Existenzminimum, auch wenn Tabellen was anderes sagen sollten....2 Fragen an Sie: a) was ist ein "nicht priviligiertes volljähriges Kind"?, b) "bei Kindern in Ausbildung keine Erwerbsobliegenheit mehr" - was bedeutet das? Heißt Ausbildung auch Studium oder Schule?
Erst mal kann dein Mann seine Arbeit nicht so einfach aufgeben, er braucht dafür ein Attest das bestätigt das er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Wo das Geld das er für den Hausverkauf bekommen hat ist muss er ebenfalls nachweisen. Also so einfach ist es nicht um Unterhaltszahlungen rum zu kommen. Geh zum Gericht und lass dich dort beraten, die haben eine kostenlose Rechtsberatung und wenn du einen Anwalt brauchst kannst du dir dort einen Schein holen so das der Anwalt für dich kostenlos ist.
Doch das kann er, es gibt bei nicht priviligierten Kindern kein Erwerbsobligenheit mehr. Kein Nebenjob und kein fiktives Einkommen.Nur das tatsächliche Einkommen zählt.
Teil die ganze Sache dem Jugendamt mit, gerichtliche Klage, Anwalt und so weiter, das volle Programm....
das jugendamt ist damals als meine tochter noch beistandschaft hatte, überhaupt nicht darauf eingegangen. hör mir auf damit, die haben sich nur darum gekümmert, wenn ich sie angestupst habe, er hat noch 1500€ unterhaltsschulden als sie noch beim jugendamt war, die haben sich garnicht drumgekümmert. und als endlich der unterhaltstitel gemacht wurde, hat der vom jugendamt meinem ex einen monat unterhalt erlassen. auf meine frage, was das soll, sagte er , man kann froh sein, das er überhaupt gekommen ist. am montag mache ich einen termin beim anwalt, leider muss ich am dienstag zur reha, muss meine tochter alleine machen. am schlimmsten finde ich , das sie darum kämpfen muss, was für eine enttäuschung ist dieser vater, das ist unglaublich.
muss meine tochter alleine machen
Ist Töchterchen denn volljährig?
Falls ja, bist du genauso unterhaltspflichtig wie der Vater.
Du arbeitest nicht und berufst dich auf deine Gesundheit und das Alter.
Hat der Vater denn nicht die gleichen Rechte?
lieber eifelmensch, ja er hat die gleichen rechte, aber erst soll er seine pflichten erfüllen, bevor man rechte einklagt. er kümmert sich nicht um sie, er hat sie seit dem auszug drei mal abgeholt, um etwas zu unternehmen, aber nur wenn es kein geld kostet und das in drei jahren. er nimmt an nichts teil, was sie betrifft, es sei denn , es geht um sein geld, dann hagelt es vorwürfe. meine tochter wohnt bei mir, sie ist mittlerweile 18 jahre, ich kümmerte mich darum, das sie jetzt eine ausbildung macht, ich half ihr bei liebeskummer, ich kümmere mich um alles was sie betrifft und unterstütze sie mit meinen 541 €, die ich im monat bekomme. ich gehe jetzt in reha, denn die schichtarbeit hat mich krank gemacht, um danach wieder arbeiten zu gehen, um meinem kind beizustehen, bis sie auf eigenen füssen steht, mein ex interessiert das nicht. siehe bericht oben, da steht was über meinen ex, der arme, der ja soviel getan hat. ich habe mich von ihm ausnutzen lassen, die arbeit hatte ich. wenn er von der arbeit kam, musste das essen auf den tisch stehen und dann hat er sich ausgeruht, ich habe mich damals um alles gekümmert, haushalt, ämter, papierkram, kind.
Wie alt ist denn die Tochter und was macht sie?
Entweder Jugendamt oder Unterhaltsklage anstreben. Da ist er verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.
Wenn Du Hartz IV bekommst, bekommst Du auch Prozesskostenhilfe. Bzw. klagt ja Deine Tochter auf Unterhalt. Also kostet Dich Klage nichts.
Mein Ex weigerte sich auch, Unterhalt zu zahlen. Ich bin dann für meine Töchter zum Anwalt und braucht nichts zu zahlen. Da musste er seine finanziellen Verhältnisse angeben. Und meine Töchter bekamen den richtigen Unterhalt.
das alles gilt auch für die Kindesmutter. Nebenjob und gesteigerte Unterhaltspflicht gibt es bei einem nicht priviligierten volljährigen Kind nicht mehr. was du sagst stimmt so nicht. Auch muss er nicht bis zum Existenzminimum zahlen. Beiden Eltern muss je 1150 Euro verbleibenn. Es gibt bei Kindern in Ausbildung keine Erwerbsobligenheit mehr. Die Kindesmutter muss auch Unterhalt zahlen