Vater erbt Geld aber zahlt keinen Unterhalt, kann man Strafanzeige stellen?
Hallo, der Vater meines Sohnes zahlt seit Juli 2013 keinen Unterhalt mehr. Von seinem Bruder habe ich erfahren, dass beide Geld vom Großvater geerbt haben, den genauen Betrag kenne ich leider nicht, wird über € 3000,-- aber sein. Leider hatte der Vater aber, trotz Versprechen, davon seine Unterhaltsschulden, mittlerweile über 2400,-- €, nicht beglichen. Ich habe jetzt in Eigenregie einen Gerichtsvollzieher mit der e.V. beauftragt. Wenn das jetzt stimmt mit dem Erbe, kann ich den Vater strafrechtlich verfolgen, weil er trotz Erbschaft nicht seine doch eigentlich vorrangigen Unterhaltsschulden beglichen hat? Ich erwähne noch anbei, dass der Vater zur Zeit immer noch keinen Unterhalt zahlt. Ich danke für Eure Antworten im voraus. LG
7 Antworten
Ja, kannst du! Es muss aber ein Unterhaltstitel bestehen, was in diesem Fall wegen der Pfändung wohl der Fall ist.
Siehe § 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht:
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier sind zwei verschiedene Dinge zu unterscheiden:
Einmal das Eintreiben des Unterhalts, dazu dient die Pfändung (zivilrechtliche Forderung). Zweck ist es hier, den Unterhalt auch gegen den Willen des Vaters zu bekommen.
Auf der anderen Seite steht die Strafanzeige, die nicht dazu geeignet ist, um Forderungen einzutreiben, sondern zur Bestrafung führen soll. Zweck ist es hier, das Verhalten des Vater zu sanktionieren und mit einer (Freiheits-)Strafe zu belegen.
Im Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung muss die Anklage bzw. die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten die Straftat nachweisen. Dem Beschuldigten muss nachgewiesen werden, dass er schuldhaft seine Unterhaltspflicht verletzt hat. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass der Unterhaltsverpflichtete trotz Leistungsfähigkeit nicht Unterhalt geleistet hat.
Ich rate dir deswegen dazu: Sammel Beweise, ohne dass er es merkt. Soviel Informationen, die ihn belasten, wie möglich. Sage ihm nicht, dass du ihn deswegen anzeigen willst.
Dann geh mit den Beweisen zur Polizei und erstatte Anzeige gegen ihn. Die Staatsanwaltsschaft kann dann auch noch selbst Beweise sammeln. Dass und was er geerbt hat, dürfte ja leicht festzustellen sein. Wenn du das Gefühl hast, das Ganze verläuft im Sand, mach der Staatsanwaltschaft höflich Druck, dass sie dem nachgehen sollen und gib nicht auf.
Viel Erfolg!
Der Unterhalt kann eingeklagt bzw. gepfändet werden, wenn gegen den Mann ein Unterhaltstitel vorliegt. (Ohne Titel wäre nichts "zu holen"...)
Der laufende Unterhalt hätte dabei Vorrang vor den Unterhaltsschulden.
Ob eine "Verletzung der Unterhaltspflicht" nach StGB § 170 vorliegt, müsste das Gericht entscheiden... (wenn Du den Unterhalt für die Kinder theoretisch selbst aufbringen könntest, wären sie nicht "gefährdet" o.ä....)
Ja Titel liegt vor. Ich habe auch schon den Gerichtsvollzieher beauftragt. Danke für Deine Antwort
3000 Euro sagst du? Was kann man denn damit schon groß anfangen? Von einer Veränderung seiner Verhältnisse kann man da wohl kaum sprechen. Ist er arbeitslos oder hat er ein geregeltes Einkommen? Ich glaube, auf diese Informationen hast du einen Anspruch. Geh halt zur ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft) falls du in HB, B oder HH lebst, andernfalls zum Amtsgericht, wo dir eine kostenlose Rechtsberatung zusteht. Nicht nur Beratung, sondern es werden auch Briefe für dich an den Ex geschrieben und entsprechende Verfahren eingeleitet, falls nötig. Geht natürlich alles nicht von heute auf morgen und zuerst wird es auf gütlichem Weg versucht. Warum hast du denn nicht reagiert, wenn Gespräche mit ihm zu nichts führen seit 2013? Zur Polizei...?! Ein Witz. Die Polizei ist für Strafsachen zuständig - dieses aber ist ein zivilrechtlicher Fall.
Unterhalt berechnet sich nur nach den laufenden Einkommen und nicht nach einer Erbschaft,auch wenn man Unterhaltsschulden hat !
Dann musst du den Unterhaltsrückstand einklagen,wenn du einen Titel hast oder in mit der Geltendmachung des Unterhalts in Verzug gesetzt hast.
Hat er aber dann nichts mehr,hast du noch weniger Geld zur Verfügung,da du die Anwaltskosten zahlen musst.
Im übrigen kann auch ein Kind die Unterhaltsschulden eines Elternteils erben und müsste diese dann aus dem Erbe zahlen,wenn es nicht ausgeschlagen würde !
Das könnte man aber nur,wenn die Schulden höher sind als das Erbe.
Hallo, es ist Geld vererbt worden. Die Höhe weis ich nicht genau. .Sein Bruder hat seinen Anteil in sein Haus gesteckt. Wahrscheinlich ist das Geld schon weg, haben sich ein neues Auto etc. gekauft. Mal schauen was der Gerichtsvollzieher sagt. Ich bin nur verärgert, er hat mich hingehalten und versprochen die Schulden davon zu bezahlen, aber es dann doch nicht getan. Das Vertrauen ist verletzt. Schade das es soweit kommen musste.
Was bringt den das eine Pfändung zu beantragen,glaubst du der hat das geerbte Geld auf dem Konto,wenn er überhaupt noch etwas davon übrig hat !
Wenn er nun mal unter dem Selbstbehalt liegt,kann man Titel haben wie man will oder Pfändungen in Auftrag geben,wenn nichts zu holen ist,ist nichts zu holen.
Hättest du die Frage aufmerksam gelesen, wüsstest du, dass "Wasserbine" nicht wegen der Pfändung, sondern wegen einer Strafanzeige fragt. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Und wenn er Unterhaltsschulden hat, diese aber nicht begleicht, obwohl er könnte, macht er sich strafbar (§ 170 StGB). Es ist ja hier gerade die Ausgangslage, dass er genug Geld geerbt hatte, um diese Schulden zu begleichen.
Nicht selten führt eine Verurteilung nach § 170 StGB zu einer Bewährungsstrafe, mit der Auflage pünktlich und vollständig Unterhalt zu zahlen. Geht er dem nicht nach, wandert er in den Bau. Für viele Väter ist das häufig eine Motivation doch die Unterhaltspflicht zu erfüllen.
Ob das nun eine Pfändung oder eine Strafanzeige ist,spielt doch hier keine Rolle,ausschlaggebend ist doch nur,ob es bei ihm etwas zu holen gibt und das sind hier doch nur Vermutungen,genaues kann sie nicht sagen,er kann genau so gut nur 1000 € geerbt haben und die sind schon weg !
Wieder falsch! Ob es um eine Pfändung oder eine Strafanzeige geht spielt eine GROSSE Rolle, wie jetzt schon etliche Male erklärt und mit Gesetzeszitaten belegt. Ausschlaggebend ist, dass die Kindesmutter den Kindesvater wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zur Verantwortung ziehen und dafür Sorge tragen will, dass er dafür mit einer Strafe belegt wird. Ob sie das kann, ist die Frage, die Wasserbine stellte, und ja, sie kann! Das ist vollkommen unabhängig von der bereits in Auftrag gegebenen Pfändung um zivilrechtliche Ansprüche einzutreiben, was hier gar nicht zur Debatte steht!
Natürlich kann sie eine Strafanzeige stellen,steht ihr frei und ist ihr gutes Recht !
Wird aber im Endeffekt nichts bringen,wenn von dem Erbe nichts mehr da ist,3000 € sind heut zutage schnell ausgegeben.
Was würde es ihr denn dann bringen,wenn er evtl.sogar in den Knast muss,dann sind die laufenden Unterhaltszahlungen,die sie ggf.durch die Pfändung bekommen würde auch hinfällig,weil er seinen Job verlieren würde.
Natürlich kann sie eine Strafanzeige stellen,steht ihr frei und ist ihr gutes Recht !
Wird aber im Endeffekt nichts bringen,wenn von dem Erbe nichts mehr da ist,3000 € sind heut zutage schnell ausgegeben.
Ich sage es nochmal, weil es offensichtlich die ersten paar Male nicht angekommen ist: Die Strafanzeige dient nicht dazu die Unterhaltsforderung einzutreiben. Dafür ist die Pfändung da. Es ist deswegen für den Sinn, Zweck und Ausgang der Anzeige vollkommen unerheblich, wieviel von den 3000 Euronen noch übrig ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gerade wenn er die 3000 Euro ausgegeben hat, obwohl er die Unterhaltsschulden zu begleichen hätte, ist das umso mehr Grund für einen erfolgreichen Ausgang der Anzeige.
Was würde es ihr denn dann bringen,wenn er evtl.sogar in den Knast muss,dann sind die laufenden Unterhaltszahlungen,die sie ggf.durch die Pfändung bekommen würde auch hinfällig,weil er seinen Job verlieren würde.
Am wahrscheinlichsten wäre hier eine Bewährungsstrafe und die bringt erfahrungsgemäß recht viel, da dann der Unterhaltspflichtige weiß, dass er die nächste Zeit im Knast sitzt, wenn er weiterhin Spielchen mit der Kindesmutter und seiner Unterhaltspflicht spielt. Das führt bei den Meisten dazu, sich nochmal zu überlegen, nicht doch lieber brav Unterhalt zu zahlen.
Sie können den Unterhalt einklagen! Für eine Straftat ist da kein Grund erkennbar!?! Gerüchte geben Ihnen keinen Aufschluß!
Unterhaltsrückstand muss man bei bestehendem Titel (den sie ja wegen der Pfändung zu haben scheint) überhaupt nicht einklagen, den kann man direkt pfänden lassen. Für einen Anwalt können auch Beratungs- und Prozesskostenhilfe zur Verfügung stehen.