Arbeitsrecht: Tätigkeitsnachweis an Kollegin zulässig?

2 Antworten

Höre sofort auf, deiner Kollegin Protokolle zu schicken! Sofern sie nicht deine Vorgesetzte ist, geht sie das überhaupt nichts an. Das kann nur dein Chef.

ABER : Dauerüberwachung ist verboten

Im Gegensatz zu den USA sind die Rechte des Arbeitgebers in Deutschland sehr eingeschränkt. „Jedwede Art der Überwachung muss datenschutzkonform sein“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht im Gespräch mit Business Insider. Das heißt, euer Chef braucht einen berechtigten Zweck, wenn er euch kontrollieren will. Der liegt zum Beispiel vor, wenn ein konkreter Verdacht einer schweren Pflichtverletzung besteht oder wenn der Arbeitgeber stichprobenartig überprüfen will, ob seine Mitarbeiter ihre Dienstgeräte auch privat nutzen. 

Weitere Informationen findest du hier:

https://www.businessinsider.de/karriere/arbeitsleben/ueberwachung-im-home-office-was-der-chef-darf-und-was-nicht-erlaubt-ist-d/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Tonifroni 
Beitragsersteller
 21.05.2021, 23:40

Ich wollte mich noch für deine Antwort bedanken!

MayerPia  22.05.2021, 12:41
@Tonifroni

Gern geschehen. Schön wenn ich helfen konnte.

Die Protokollpflicht hatte sie zwischen Tür und Angel vom Chef absegnen lassen. 

und dieses Schreiben vom Chef liegt dir vor? Nein, das würde mir zu Denken geben ...

Tonifroni 
Beitragsersteller
 14.04.2021, 00:03

Nein, sie hat mir das am Telefon entgegen geschmettert, woraufhin ich das Gespräch mit dem Chef suchte, der sauer war, dass ich deswegen mit ihm sprechen wollte. Eine schriftliche Vereinbarung dazu oder eine schriftliche Anweisung gab es nie, aber die letzten Monate habe ich es jeden Tag gemacht.

PlayadeMuro  12.03.2022, 10:12
@Tonifroni

Du solltest Anweisungen grundsätzlich nur in Schriftform entgegennehmen, damit es nicht zu „Missverständnissen“ kommt!

Dagegen kann niemand etwas sagen!