Arbeitsrecht: Tätigkeitsnachweis an Kollegin zulässig?
Ich wurde einige Zeit am Arbeitsplatz durch eine Kollegin gemobbt als ich ins Homeoffice gewechselt bin.
Sie hat damals im Büro Stimmung gegen mich gemacht, und veranlasst, dass ich IHR ein tägliches Tätigkeiten-Protokoll zu schicken hätte. Systemseitig wäre jeder Arbeitsschritt von jedem Mitarbeiter einsehbar, also ist durchaus bekannt, was ich mache, dafür ist kein Protokoll notwendig....das Mobbing habe ich durch Gespräche weitestgehend unterbunden. Die Protokollpflicht hatte sie zwischen Tür und Angel vom Chef absegnen lassen. Da gab es kein Enddatum für... Daher schicke ich ihr das bis heute....und fühle mich dadurch jeden Tag ihr untergeordnet und noch immer schikaniert. Ich bin ihr gleichgestellt, habe sie sogar angelernt.
Ich schäme mich, wenn zB neue Kollegen zum Anlernen neben ihr sitzen, während sie meine Nachweise bekommt ... und wenn sie im Urlaub vertreten wird und Andere ihren Posteingang bearbeiten. Sie ist meine Kollegin, nicht meine Vorgesetze.... Gleich alt.... Weniger lang in der Firma als ich. Ist das rechtlich überhaupt zulässig wenn man an Gleichbehandlung, Datenschutz usw denkt?
2 Antworten
Höre sofort auf, deiner Kollegin Protokolle zu schicken! Sofern sie nicht deine Vorgesetzte ist, geht sie das überhaupt nichts an. Das kann nur dein Chef.
ABER : Dauerüberwachung ist verbotenIm Gegensatz zu den USA sind die Rechte des Arbeitgebers in Deutschland sehr eingeschränkt. „Jedwede Art der Überwachung muss datenschutzkonform sein“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht im Gespräch mit Business Insider. Das heißt, euer Chef braucht einen berechtigten Zweck, wenn er euch kontrollieren will. Der liegt zum Beispiel vor, wenn ein konkreter Verdacht einer schweren Pflichtverletzung besteht oder wenn der Arbeitgeber stichprobenartig überprüfen will, ob seine Mitarbeiter ihre Dienstgeräte auch privat nutzen.
Weitere Informationen findest du hier:
Gern geschehen. Schön wenn ich helfen konnte.
Die Protokollpflicht hatte sie zwischen Tür und Angel vom Chef absegnen lassen.
und dieses Schreiben vom Chef liegt dir vor? Nein, das würde mir zu Denken geben ...
Nein, sie hat mir das am Telefon entgegen geschmettert, woraufhin ich das Gespräch mit dem Chef suchte, der sauer war, dass ich deswegen mit ihm sprechen wollte. Eine schriftliche Vereinbarung dazu oder eine schriftliche Anweisung gab es nie, aber die letzten Monate habe ich es jeden Tag gemacht.
Du solltest Anweisungen grundsätzlich nur in Schriftform entgegennehmen, damit es nicht zu „Missverständnissen“ kommt!
Dagegen kann niemand etwas sagen!
Ich wollte mich noch für deine Antwort bedanken!