Urlaub/Freistellung vor Abschlussprüfung
Hallo ihr lieben,
In meinen ausbildungsvertrag steht "muss am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung und einen Tag davor freigestellt werden".
Mein Chef meint jetzt allerdings, dass er mir am Tag vor den Prüfungen (hab di und do Prüfung) also mo und mi Urlaub beansprucht.
Heißt freigestellt nicht, ohne Abzug von Urlaub?
4 Antworten
Heißt freigestellt nicht, ohne Abzug von Urlaub?
Nicht unbedingt.
Wird ein Jugendlicher vor der Prüfung freigestellt, darf für diese Freistellung kein Urlaub abgezogen werden, da diee Freistellung im § 10 Jugendarbeitsschutzgesetz so festgelegt ist.
Bei volljährigen Auszubildenden sieht das anders aus. Da gibt es nach dem § 15 BBiG nur das Recht auf die bezahlte Freistellung am Prüfungstag. Dein Ausbildungsvertrag sagt ja auch nur, dass Du das Recht auf die Freistellung am Tag vor der Prüfung hast, von bezahlter Freistellung steht da aber nichts.
Freistellungen sind z.B. auch bei Kündigungen nicht immer komplett vom AG bezahlte Zeit, da dort i.d.R. noch Resturlaub und/oder Überstunden eingerechnet werden.
Wenn es einen Betriebsrat gibt, frag mal nach einer Betriebsvereinbarung und/oder nach einem geltenden und anwendbaren Tarifvertrag.
Bei volljährigen Auszubildenden sieht das anders aus. Da gibt es nach dem § 15 BBiG nur das Recht auf die bezahlte Freistellung am Prüfungstag.
Nicht ganz, der Azubi ist für die Prüfungen freizustellen... das heisst im schlimmsten Fall (den ich als Ausbilder bisher nie praktiziert habe) kann der Betrieb den Azubi nach der Prüfung zur Arbeit zitieren. ;-)
Wie alt bist du? Das ist maßgeblich. Lies selbst:
Das hängt davon ab, wie alt du bist. Nach dem JArbSchG musst du am Tag vor der Prüfung freigestellt werden - gilt für alle unter 18.
Nach BBiG musst du zur Prüfung freigestellt werden - gilt für alle über 18.
Alles andere: Ist eine betriebsinterne Regel oder tarifvertraglich geregelt.
Nein eigentlich nicht