Urlaub trotz Arbeitslosigkeit und Krankheit
Hallo liebe User, wieder mal ich mit einer Frage, wo ich nicht weiss, wie ich mich verhalten soll/muss. Ich bin seit 1,5 Jahren krank- nach 32 jähriger Tätigkeit und nun zusätzlich auch arbeitslos. ich wurde jetzt ausgesteuert und habe nun erstmals einen Termin beim Arbeitsamt, wobei ich über die Aussteuerungszeit noch weiterhin krank bin, also somit auch nicht vermittlungsfähig. Da es für mich in Allem das erste Mal ist , kenne ich mich überhaupt nicht aus. Nun werde ich zu diesem Termin u.a. meine weitere Krankmeldung abgeben, aber steht mir nicht auch trotzdem Urlaub zu? Da ich in der ganzen Zeit aufgrund von Arztterminen, Therapeuten und Krankenhaus bisher keinen Urlaub hatte, würde ich gerne 14 Tage verreisen.Das würde ja auch meinen Gesundheitszustand verbessern. Darf ich das überhaupt und wieviel Urlaub steht mir denn als arbeitsloser Kranker zu. Bekomme ich in dieser Zeit auch Arbeitslosengeld. Außerdem muss ich noch so in ca. 2 Monaten eine Reha antreten- ich weiss überhaupt nicht, wie alles so weiter geht. Wenn ich nun einfach so verreise und würde beim AA nicht bescheid sagen- was würde passieren? Ich bin doch eh nicht vermittlungsfähig. Bitte gebt mir mal einen Rat. Liebe Grüsse und im voraus schon an alle ein Dankeschön Perle49
7 Antworten
Du musst einiges Beachten, wenn Du nach deiner Aussteuerung immer noch Krank bist und dich jetzt Arbeitslos meldest, wird man versuchen Dir das Arbeitslosengeld zu verweigern, da nicht Arbeitsfähig, also auch nicht vermittelbar, hast Du keinen Rentenantrag gestellt?
Ja sicher hat man dich nett aufgeklärt, da hier noch die Krankenkasse für die Beiträge aufgekommen ist, jetzt aber muss die AfA dafür aufkommen und dann sieht das ganze anders aus, dann setzt man dir die Richtlinien vor, dies wurden 2005 gravierend zu ungunsten der Versicherten abgeändert, unter 15 Std die Woche Arbeitsfähig gekürztes ALG I
Aber lass dich mal überraschen.
Um ehrlich zu sein, ich will ja gerne mehr arbeiten und habe auch in dieser Hinsicht noch gar keinem etwas gesagt- versuchen kann man es ja auch ersteinmal. Deshalb werde ich ersteinmal gar nicht sagen, dass es mein Arzt jetzt nicht befürwortet 40 Std zu arbeiten Allerdings hatte ich die 32J immer voll gearbeitet (40 Std) und so wie man mir gesagt hat, wird mein Arbeitslosengeld nach den letzten Jahren berechnet und das wäre ja auch gerecht-Oder? LG Perle49
Ach ja bei mir laufen zwei Rentenanträge parallel, ALG I wird mir noch nicht gezahlt, da mir noch ALG vom ersten Antrag vor 2 Jahren zusteht, worüber noch immer nicht Entschieden ist. Unterschiedliche Auslegungen, von Gesetzlichen Vorschriften u d Richtlinien, von AFA, GKV und dem RV untereinander. Habe trotz Rentenantrag wieder die Arbeit aufgenommen, nach 6 Monaten hast du erneut einen Anspruch auf Krankengeld, vorausgesetzt Du hast zwischenzeitlich gearbeitet. ansonsten steht dir nur KG vom letzten ALG betrag zu.
oh Gott, du machst mir jetzt Angst- wie finanzierst du dich- wer tirägt deine Kosten? Rentenantrag habe ich ja bisher noch nicht gestellt. Ich muss damit noch warten sagt mein Arzt, erst die Reha und wenn die auch nichts bringt, dann sehen wir weiter.
Ich würde auch gerne weiter meine Jobs ausüben, ist aber nicht mehr möglich. Es ist richtig danach wird das ALG I berechnet, aber nur wenn Du auch voll vermittlungsfähig bist, ist das nicht der Fall, wird man dich dazu anhalten den Rentenantrag zu stellen, was wiederum bedeutet, die AfA bekommt ab Antragstellung ihr an dich gezahltes, dein Dir zustehendes ALG I erstattet. Es wird dann mit der Rente verrechnet. Gleichzeitig verweigert sie bei Rentenanträgen eine weiterzahlung über eine bestimmte Frist.
Ich liege etwas über dem Durchnittseinkommen, Ersparnisse und ich bekomme durch die 6 Monatsegelung erneut 18 Monate Krankengeld, ich bin durch mehrere Unfälle beeinträchtigt, aber keiner will die Kosten tragen, ist ein hin und her.
Die Ykrankenkasse habe ich alleine kleinbekommen, AfA sträubt sich noch, kann sie tun, ich bin ausdauernd, BG und RV wollen nicht das zahlen was mir zusteht, bekomme ich aber mit einem guten Rentenberater und den Vorschriften durch.
Ein Anwalt hätte hier versagt, da er nur an seinen Gebühren, die sich aus dem Streitwert ergeben interessiert ist.
Ein Rentenberater ist allererste Pflicht, sobald ein Rentenantrag gestellt wird, oder gestellt werden soll.
und wie bezahlt du alles- tritt dann das Sozialamt in Kraft?Irgendwie muss doch alles weiter bezahlt werden oder hast du im Lotto gewonnen? Wer trägt dann deinen Unterhalt, bis deine Rente durch ist?
Es geht nicht darum Dir Angst zu machen, es geht darum dass man dir nicht das Fell über die Ohren zieht. Dein Arzt hat unbemerkt richtig argumentiert, die KZ erhöht immer noch deinen Rentenanspruch. Denn auch hier gilt, Bezugsgröße ist der letzte Verdienst vor Antragsstellung.
Die wissen schon was sie Tun (Geld sparen) und was sie möglichst vermeiden sollen das bezahlen was Dir zusteht).
Ok verstehe, das ist ja auch alles schrecklich, was du so mitmachst. Man kann es kaum glauben, das wir ein Sozialstaat sein sollen.
Wenn man die von den Sozialleistungsträger durch ihre Intrigen und zuständigkeitsstreitereien, selbst verursachten Schluplföcher (6 Monatsregelung) kennt, ist es kein Problem, ich liege mit meinem Einkommen 2000€ über dem gesetzlichen Höchstbetrag, das Krankengeld wird am Höchstbetrag ausgerichtet, das ALG I am tatsächlichen Einkommen, ebenso der Rentenanspruch.
Jeder Monat den ich den Rentenantrag noch nicht abgebe, obwohl er theoretischs chon läuft, erhöht meinen Anspruch
Ein Sozialstaat sind wir ja, nur ist es mittlerweile ein Wohltätigkeitsstaat auf Kosten der Sozialversicherungsbeitragszahler geworden.
Siehste, diese kenne ich noch nicht- werde wohl umdenken müssen. Auch ich habe ein sehr gutes Einkommen erwirtschaftet , ich weiss aber noch nicht genau was ich Arbeitslosengeld bekommen werde. Ich werde mir später nochmals alles durchlesen, muss jetzt leider los-Arzttermin!!! Trotzdem warst sehr aussagekräftig und hilfreich. Kann auch nur einer wissen, der das alles live mitmacht!!! Dir auch vielen Dank , Gute Besserung und alles erdenklich Gute, dass du auch alles so hinbekommst, wie du es dir wünschst und es dir zusteht.
Auch wenn ich von Juristen wenig halte, ich empfehle dir einen Rentenberater, diese besitzen eine juristische Ausbildung und werden dir alles mögliche beantworten, auch und vor allem gegenüber den Sozialversicherungsträger, vor allem die Arbeitsämter haben eigene Vorstellungen von dem was Antragsteller dürfen und von dem was das Gesetz vorschreibt.
Nur so als Info, obwohl es nicht ganz zu Deiner Frage gehört: Wenn Du nicht vermittelbar bist, da krank, will das Arbeitsamt oft nicht zahlen. Berufe Dich auf §125. Danach kann ein Arbeitnehmer auch ALG1 bekommen obwohl er nicht arbeiten kann. Es muss allerdings ein Rentenantrag gestellt werden. Wenn Du dauerhaft eingeschränkt bist, würde ich einen Antrag auf Behinderten-Prozente stellen.
Auch dir herzlichen Dank für deine Antwort. Das mit dem § hätte ich so nicht gewusst. Allerdings einen Schwerbehindertenausweis werde ich stellen, nur mit dem Rentenantrag wollte ich warten, weil ich immernoch hoffe/denke, es wird vielleicht wieder. Eine Rehe steht auch noch an und dann wollte mein Arzt und ich mal schauen, wie es mir dann gesundheitlich wieder geht. Ich wollte halt nur mal außer der Reihe 14 Tage Urlaub nehmen- einfach mal keinen Arzt ,Therapeuten etc.sehen. Ich hoffe nur, sie genehmigen mir diesen. Vielen Dank Perle49
es gibt dafür einen antrag würde ich beim nächsten termin danach fragen ....und solange es den gesundheitszustand nicht verschlechtert darf man 14 tage auf antrag machen soweit ich weiß...
Hallo, oh, was denn für ein Antrag. Ich habe am Montag dort einen Termin, darum kümmere ich mich dann gleich. Wieder eine neue Antwort, ich dachte ein Gesundheitsattest meines Arztes würde reichen, aber gut- vielen Dank Perle49
Grundsätzlich haben auch Arbeitslose Anspruch auf Urlaub. Du musst das aber unbedingt mit deinem Fallmananger abstimmen und die Erlaubnis einholen. Fährst du einfach weg, ohne Bescheid zu geben, droht dir im schlimmsten Fall eine Sperrung!
Hallo, auch dir einen lieben Dank für deine Antwort. Ich werde ihm Bescheid sagen- Ehrlichkeit zahlt sich immer aus und ich könnte Ärger jetzt gar nicht gebrauchen. Danke Perle49
Wenn dein Sachbearbeiter "vernünftig" ist solltest du zwei Wochen Urlaub machen können. Deine Vita war ja bisher nicht von "Durchmogeln" geprägt und deine Krankheit ist unbestritten. Wenn jetzt dein Arzt auch noch einen Urlaub zur Stabilisierung befürwortet.....
Oder aber du klärst mit dem Sachbearbeiter alle offenenen Fragen, auch das du weiterhin für die nächsten Monate arbeitsunfähig (hiermit nicht vermittelbar) bist. Dann gibt es eigentlich keinen Grund das er dich einbestellt, warum auch?
Solltest du einen Termin versäumen droht dir eine abgestufte Sperrzeit über welche der Sachbearbeiter dich informieren muss.
Gute Besserung
MfG Ursusmaritimus
Hallo, vielen Dank für deine kompetente Antwort- so werde ich es machen. Atteste ist sicherlich kein Thema- kann ich von meinem Arzt bekommen, er hatte es ja schon mündlich gesagt, dass ich unbedingt hier mal raus muss, um meinen Gesundheitszustand zu bessern. Nun weiss ich endlich, wie ich mich verhalten muss- recht herzlichen Dank Perle49
Du solltest in deiner Situation über eine Mitgliedschaft beim VDK nachdenken. 60 Euro Jahresbeitrag und kompetente Hilfe bei Fragen zur Verrentung etc.
Ja, das hatte ich auch überlegt und habe mir letzte Woche die Anmeldungsunterlagen zuschicken lassen. ich wollte damit eigentl.noch warten, bis ich wirklich weiss, ob ich einen Rentenantrag stellen sollte.
Auch da hast du dort eine qualifizierte Beratung.....
Hallo, nein,ich denke nicht, dass man mir das Arbeitslosengeld verweigern würde. Gemeldet bin ich ja schon seit letztem Jahr, da ich aufgrund meiner Krankheit kündigen musste. Da hatte man mich schon sehr nett aufgeklärt, allerdings dachte ich im letzten Jahr immernoch- Das wird schon wieder.-leider nicht!!! Außerdem habe ich 32 Jahre im Stück gearbeitet, ohne überhaupt krank gewesen zu sein ( habe also auch genug an Arbeitslosengeld eingezahlt) Einen Rentenantrag werde ich nach meiner anstehenden Reha stellen- so habe ich es mit meinem Arzt besprochen. Vielen Dank für deine Antwort Perle49