Kuraufenthalt und Urlaub während der Arbeitslosigkeit?

12 Antworten

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Eine ärztlich verordnete Kur kann selbstverständlich angetreten werden. Das ist genau so als ob du krank geschrieben wärst. Der Urlaub ist etwas anderes. Als Arbeitsloser darf man bis zu drei Wochen ortsabwesend sein. Dieser "Urlaub" muss mit dem Sachbearbeiter abgestimmt werden, um zu vermeiden, dass ausgerechnet in diesem Zeitraum eine Vermittlung oder Fortbildungsmaßnahme stattfinden soll. Am letzten Tag vor der Abwesenheit muss man sich abmelden und am ersten Tag danach persönlich wieder vorsprechen. Sonst wird die Leistung automatisch eingestellt, bis man sich wieder meldet. Man darf auch weitere 3 Wochen abwesend sein, allerdings ohne Bezüge,. Werden diese 6 Wochen überschritten wird die Leistung der ersten 3 Wochen zurück gefordert.

Die Kur zählt nicht als Urlaub, sondern eher als wieder Eingliederung. Dein Urlaub dient Deiner Erholung.

Siamcat00 
Beitragsersteller
 17.02.2011, 10:49

Danke für die Antworten

ja, Kur ist kein Urlaub und ob die Kur verlängert wird entscheiden die Ärzte im Kurheim, meistens bleibt es bei den drei Wochen.

Mein Mann war auch arbeitslos und ist mit uns trotzdem mit zur Kur. Man reicht dazu einfach eine Bescheinigung ein, daß man zur Kur fährt. Ich habe es zumindest so gemacht, Genehmigung kopiert und eingereicht. Und kurz darauf waren wir dann nochmal auf einem Bauerhof Familienurlaub machen, Uns hatte keiner davon abgehalten... ;) Ansonsten kannst du auch bei dieser Beraterin mal anfragen, durch die wir unsere Kur beantragt haben: www.muttis-kurhilfe.de

Kur wird zugesagt, wenn Du rehabilitiert werden kannst. Das gilt nicht, daß der Urlaub (Urlaub zählt separat) an sich abgezogen wird. Sollte eine Absage bezüglich Raha zugeschickt werden kannste immer noch Widerspruch einlegen. Dir steht alle 3 Jahre eine Mutter-Kind-Kur zu, laß Dir das ja nicht nehmen!Die Kur bezahlt der Rentenversicherungsträger, Du wärst ja dumm wenn Du das nicht mitnehmen würdest, es Tut dir und Deiner kleinen Familie gut!Ganz Liebe Grüße von einer Mami, die in der gleichen Situation war.

JuttaK  17.02.2011, 14:33

Bei dieser Antwort stimmt einiges nicht. 1. Es stehen einem NICHT alle 3 Jahre eine Kur zu, wenn dann alle 4 Jahre. Und auch nur wenn der Arzt diese medizinisch für notwendig hält und die Kur genehmigt wird. Die KK muss nämlich nicht genehmigen, eine Kur steht einem auch nicht zu, sondern man hätte einen Anspruch drauf, aber eben nur wenn genehmigt wurde. 2. Eine Mutter-Kind-Kur wird IMMER bei der KK eingereicht und und ist auch IMMER dann der Kostenträger.