Urlaub nach längerer Krankheit? Muss ich den sofort nehmen?

3 Antworten

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Habe ich kein Recht den Urlaub aus 2017 erst bis ENDE 2018 genommen haben zu müssen !?

Nein.

Der Urlaub aus 2016, den Du wegen der Erkrankung bisher nicht nehmen konntest, muss jetzt genommen werden, wenn Du wieder arbeitsfähig bist und dies betrieblich und persönlich möglich ist, sonst verlierst Du den Anspruch.

Für den Urlaub aus 2017 gilt, dass Du auch den, wenn es keine konkreten dringenden betrieblichen (oder persönlichen: wieder eine Erkrankung) Hinderungsgründe gibt, in diesem Kalenderjahr nehmen musst. Zumindest für den gesetzlichen Urlaubsanspruch gilt, dass er ansonsten (außer bei Erkrankung) bis zum 15.03.2018 genommen werden muss, wenn es keine betrieblichen oder tariflichen großzügigere Übertragungszeiträume gibt; so schreibt es das Bundesurlaubsgesetz BUrlG in § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 3 vor.


Es kommt hier alleine darauf an, dass und wie Du Dich diesbezüglich mit Deinem Arbeitgeber einigst und ihn von Deinen Bedürfnissen und Argumenten überzeugst.

Versuch doch, nochmals mit der Chefin zu reden. Vielleicht kannst Du den Urlaub auch aufteilen.

Es ist durchaus verständlich, dass Du nicht alles auf einmal nehmen willst. Der Betrieb sieht das aber anders, da ja jemand die Arbeit von Dir übernehmen muss.

Vielleicht gibt es Zeiten, in denen wenig Arbeit anfällt? Das wäre ein gutes Argument, dass Du da einen Teil des Urlaubes nehmen kannst.

Deine Chefin hat Recht! Der Resturlaub aus 16 muss bis März 17 genommen werden. Den Urlaub 17 muss im selben Jahr genommen werden. Deine Chefin macht das möglich, also musst du gehen.

Lies das Urlaubsgesetz!

Familiengerd  04.11.2017, 17:24

Der Resturlaub aus 16 muss bis März 17 genommen werden.

Das gilt nicht, wenn der Urlaub wegen langer Erkrankung nicht genommen werden konnte!

Gwenhyfar66 
Beitragsersteller
 04.11.2017, 00:21

?Aber ich hatte doch bis Oktober 17 gar keine CHance den Urlaub zu nehmen! Und nun soll ich ihn nehmen obwohl ich bereits gerade erholt bin??? Da hat doch der ERHOLUNGsurlaub null Effekt!