Urlaub nach längerer Krankheit? Muss ich den sofort nehmen?
Hallo Community,
ich bin 50 Jahre alt w, hatte Vollzeit gearbeitet und bin 2016 an Brustkrebs erkrankt. 15 Monate war ich deswegen arbeitsunfähig. im September 2017 habe ich nach Chemotherapien + Betrahlungen für 4 Wochen eine Wiedereingliederung gemacht.
Ich arbeite als Sozialpädagogin mit sehr bildungsfernen Menschen und soll auf ärztlioczhen Rat den damit zusammenhängenden Stress im Rahmen der Rückfallprophylaxe ersteinmal reduzieren, So bekam ich nach der Reha eine Arbeitsfähigkeit von nur 3- >6 Std/täglich zugesprochen.
Mein Arbeitgeber hat mich überedet sogar auf nur 20 Stunden zu reduzieren, damit ich mich besser schonen könne. Nun erfuhr ich, dass ich keinen Anspruch habe wieder auf Vollzeit zu gehen, wenn die Rente ausläuft. Tolle Teilzeitfalle!
Seit 05.10.17 arbeite ich wieder sozialversicherungspflicht (halbtags, vorher Vollzeit) da ich einen GdB von 70 und nun einen bis Ende 2018 befristeten Anspruch auf erwerbsunfähigen Rente zugesprochen bekommen habe .
Da ich eine Tochter (16) habe, wollte ich in 2016 in den Sommerferien 3 Wochen Urlaub nehmen, bin aber vorher erkrankt. so dass ich jetzt noch 15 Tage gesetzlichen Urlaub (der tarifliche ZusatzUrlaub / Einzelhandelstarif Niedersachsen/ ist ja wohl leider verfallen wie ich hörte) aus 2016 und die 34 Tage aus 2017, also 49 Tage alten Urlaub (für 2016+2017) habe .
Ich bin nun gerade eben wieder eingearbeitet und seit 2 Monaten am Start. Zwischendurch hatte ich bereits eine Woche Urlaub genommen. Noch immer habe ich nicht mein eigentliches Aufgabenfeld zurück. Nun ist meiner Chefin aufgefallen, dass ich noch so viel Urlaub habe und sie will mich zwingen, den gesamten Urlaub 2016 und 2017, also 49 Tage noch in diesem Jahr zu nehmen. Das bedeutet. ich soll wieder gehen und bis Jahresende Urlaub machen! :-( - Das möchte ich aber nicht, da ich froh bin wieder da zu sein und schon lange genug gebraucht habe mich in die Software etc. wieder einzuarbeiten ( ich habe 20GdB aufgrund einer erhöhten Merkschwäche etc. erhalten.) und mit dem neuen Team warm zu werden.
Kann die Betriebsleitung mir das einfach so aufdrücken ? (Die Argumentation ist, dass man meine Krankheitsvertretung (die jetzt auch nur noch habtags arbeitet) nur noch bis Ende 2017 behalten wolle und es keinen Sinn mache mir Klieneten zu übergeben, wenn ich sooft nicht da sei.... weshalb "dringende Betriebliche GRünde" vorlägen
Habe ich kein Recht den Urlaub aus 2017 erst bis ENDE 2018 genommen haben zu müssen !? Kann sie das einfach von mir verlangen !? Kann ich nicht wenigstens über die Hälfte der 49 Tage frei verfügen !? Einen Betriebrat hat unsere Firma (100 Mitarbeiter) leider nicht :-( . Wer kennt sich aus !?
Danke im Voraus für Euren vernünftigen Rat
3 Antworten
Habe ich kein Recht den Urlaub aus 2017 erst bis ENDE 2018 genommen haben zu müssen !?
Nein.
Der Urlaub aus 2016, den Du wegen der Erkrankung bisher nicht nehmen konntest, muss jetzt genommen werden, wenn Du wieder arbeitsfähig bist und dies betrieblich und persönlich möglich ist, sonst verlierst Du den Anspruch.
Für den Urlaub aus 2017 gilt, dass Du auch den, wenn es keine konkreten dringenden betrieblichen (oder persönlichen: wieder eine Erkrankung) Hinderungsgründe gibt, in diesem Kalenderjahr nehmen musst. Zumindest für den gesetzlichen Urlaubsanspruch gilt, dass er ansonsten (außer bei Erkrankung) bis zum 15.03.2018 genommen werden muss, wenn es keine betrieblichen oder tariflichen großzügigere Übertragungszeiträume gibt; so schreibt es das Bundesurlaubsgesetz BUrlG in § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 3 vor.
Es kommt hier alleine darauf an, dass und wie Du Dich diesbezüglich mit Deinem Arbeitgeber einigst und ihn von Deinen Bedürfnissen und Argumenten überzeugst.
Versuch doch, nochmals mit der Chefin zu reden. Vielleicht kannst Du den Urlaub auch aufteilen.
Es ist durchaus verständlich, dass Du nicht alles auf einmal nehmen willst. Der Betrieb sieht das aber anders, da ja jemand die Arbeit von Dir übernehmen muss.
Vielleicht gibt es Zeiten, in denen wenig Arbeit anfällt? Das wäre ein gutes Argument, dass Du da einen Teil des Urlaubes nehmen kannst.
Deine Chefin hat Recht! Der Resturlaub aus 16 muss bis März 17 genommen werden. Den Urlaub 17 muss im selben Jahr genommen werden. Deine Chefin macht das möglich, also musst du gehen.
Lies das Urlaubsgesetz!
Der Resturlaub aus 16 muss bis März 17 genommen werden.
Das gilt nicht, wenn der Urlaub wegen langer Erkrankung nicht genommen werden konnte!
?Aber ich hatte doch bis Oktober 17 gar keine CHance den Urlaub zu nehmen! Und nun soll ich ihn nehmen obwohl ich bereits gerade erholt bin??? Da hat doch der ERHOLUNGsurlaub null Effekt!