Ist das Urkundenfälschung ja oder nein?

5 Antworten

Hallo Eric122,

stell dir mal vor, du würdest hier am PC eine Urkunde entwerfen, die dich als ersten Besucher auf dem Mars ausweist oder als stellvertretender Papst.

Was anderes ist das auch nicht. Du darfst es auch rumzeigen, solange klar ist, dass jeder den Witz versteht.

Mehr geht nicht. Das wäre Betrug. Nicht der Besitz ist strafbar, nur die Verwendung zur Täuschung.

Haglaz  09.10.2014, 14:25

Eure Diskussion ist rechtsirrig und unjuristisch. Bei einer Datei auf einem Computer handelt es sich nicht um Urkunden, Urkunden sind verkörperte Gedankenerklärungen, also dingliche Sachen. Im übrigen ist eine Urkunde eine verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt, was bei euren Beispielen und dem obigen Beispiel im Zweifel nicht der Fall ist.

Ohnehin ist eine Urkunde nicht dann schon unecht, wenn sie inhaltlich völliger Blödsinn ist, sondern lediglich dann, wenn sie nicht von demjenigen herrührt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht.

October2011  09.10.2014, 14:29
@Haglaz
Bei einer Datei auf einem Computer handelt es sich nicht um Urkunden, Urkunden sind verkörperte Gedankenerklärungen, also dingliche Sachen.

Auf dieser Website steht, dass man:

"Zum Ausdrucken empfehlen wir weißes Color Copy Papier / DIN A4 / Gewicht: 160 Gramm pro m² / erhältlich in jedem ordentlich geführten Schreibwarenladen. Das Papier sollte in jedem Fall holzfrei und alterungsbeständig sein."

Die Firma ist aus dem Schneider, weil sie "lediglich" eine Datei verschickt (und dabei praktischer Weise auch noch Portokosten spart).

Der Käufer hingegen wird sie in den meisten Fällen auch ausdrucken.

October

Nadelwald75  09.10.2014, 14:29
@Haglaz

Hallo Haglaz, die Sache mit dem Marsbesucher und dem Papstvertreter war natürlich lediglich ein einleitendes Beispiel. Übrigens sollte sie ja nicht auf dem PC bleiben, sondern ausgedruckt werden.

Die fingierte "Urkunde" des genannten Unternehmens (die auch auf dem PC entstehen) war aber gemeint, die nicht zu Gebrauchszwecken genommen werden darf.

Nadelwald75  09.10.2014, 14:34
@Nadelwald75

Hallo Haglaz, dass wir hier unjuristisch debattieren, ist mir schon klar. Wir sind keine Juristen. Das mit "rechtsirrig" bei dieser ausgedruckten Urkunde müsstest du aber noch mal erklären.

Haglaz  09.10.2014, 14:34
@October2011

Selbst wenn sie ausgedruckt wird entsteht daraus keine Urkunde. Die Antwortsteller verkennen hier völlig, dass eine Urkunde nicht ein Textdokument ist, auf dem oben "Urkunde" oder "Zertifikat" steht, sondern eine Urkunde erst durch die Perpetuierungsfunktion, Beweisfunktion und Garantiefunktion entsteht.

Nadelwald75  09.10.2014, 14:58
@Haglaz

Hallo Haglaz,

das ist eigentlich klar. Der Betrug entsteht aber dann, wenn der Besitzer vorgibt oder den Eindruck erwecken will, dass es sich hier um eine Urkunde handelt.

Bitte um Kommentar, falls das hier ein Denkfehler ist.

Haglaz  09.10.2014, 15:25
@Nadelwald75

Auch das ist unrichtig, Betrug ist ein Straftatbestand des StGB. Das StGB verlangt dazu das Hervorrufen eines Irrtums, das zu einer Täuschung führt, welche zu einer Vermögensverfügung und zu einem Vermögensschaden auf Opferseite führt, vgl. § 263 Abs. 1 StGB.

Nadelwald75  09.10.2014, 15:28
@Haglaz

Hallo Haglaz,

.... was dann auch passieren kann, wenn sich ein Kunde im Betrieb etwa durch so ein Blatt beeindrucken lässt, einen Auftrag gibt, der dann unqualifiziert bearbeitet wird. Was glaubst du, was der Kunde dann macht, wenn er merkt, dass dieses Blatt, das da nur so einfach zu hängen braucht, etwas vorgaukelt, was nicht stimmt?

Haglaz  09.10.2014, 17:29
@Nadelwald75

Aus der bloß möglichen Hypothese ergibt sich keine Tatvollendung. Du fantasierst hier irgendeinen Sachverhalt herbei.

Nadelwald75  09.10.2014, 17:45
@Haglaz

Hallo Haglaz, natürlich ergibt sich aus der Hypothese keine Tatvollendung. Auch die Möglichkeit eines Banküberfalls ist ja noch keiner.

Aber bei Tatvollendung wäre es dann Betrug?

Übrigens, mal davon abgesehen und nicht juristisch gedacht: StGB § 263 Abs.1 definiert zwar den strafbaren Betrug, aber ich denke, es gibt Dinge, die zwar nicht strafbar, aber dennoch Unrecht sind: Täuschung wäre in diesem Sinn für mich bereits Betrug, selbst, wenn es dabei keine Vermögensschäden gibt.

Nadelwald75  09.10.2014, 17:47
@Nadelwald75

.... rein umgangssprachlich ist der betrügende Ehegatte ja nicht unbedingt nach dem o.g. Paragraphen zu beurteilen.

Nadelwald75  09.10.2014, 18:05
@Haglaz

Hallo Haglaz,

§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz - Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Das ist selbstverständlich, trifft aber nicht den Kern.

Ich habe von Dingen gesprochen, die Unrecht sind (Ehebruch als Betrug am Ehepartner z.B.), aber nicht verboten sind und deswegen auch nicht bestraft werden.

So sehe ich es immer noch, wenn die vermeintliche Urkunde aushehängt wird und der Leser beabsichtigt getäuscht wird. Das mag nicht strafbar sein, möglicherweise sogar erlaubt, Unrecht und Betrug ist es trotzdem.

Haglaz  09.10.2014, 19:17
@Nadelwald75

Betrug ist ein Straftatbestand des Strafgesetzbuchs. Vielleicht magst du es umgangssprachlich als Betrug bezeichnen. Ich persönlich würde es nicht wagen, anhand eines Dreizeilers eine ethisch-moralische Wertung vornehmen zu wollen.

October2011  09.10.2014, 14:08
stell dir mal vor, du würdest hier am PC eine Urkunde entwerfen, die dich als ersten Besucher auf dem Mars ausweist oder als stellvertretender Papst.

Jein. Das könnte man z.B. als Satire auslegen, da es unwahrscheinlich ist, dass ein solches "Dokument" für echt gehalten wird.

Bei einer "Urkunde", die einer echten Urkunde nachempfunden ist wird es dann kritisch, da man diese für echt halten könnte.

October

Eric122 
Beitragsersteller
 09.10.2014, 14:05

hm aber so lange ich das nicht zum Bewerben benutze ist also alles ok?

Nadelwald75  09.10.2014, 14:07
@Eric122

Nein! Das ist schon Betrug, wenn du so eine "Urkunde" im eigenen Betrieb herumzeigst um zu glänzen oder sie z.B. im eigenen Geschäft aushängst, wo sie Kunden sehen .........

Eric122 
Beitragsersteller
 09.10.2014, 14:09
@Nadelwald75

Aber doch wohl nicht, wenn ich das nur z.H hab !!

October2011  09.10.2014, 14:25
@Eric122
Aber doch wohl nicht, wenn ich das nur z.H hab !!

Du willst dir also diese "Urkunde" bestellen, ausdrucken, und dann gleich wieder zerreißen und in den Papierkorb schmeißen?

Ohne das je jemand deine "Urkunde" gesehen hat?

October

Komisch, dann haben die wohl bei Gericht keine Ahnung

  1. Das OLG Hamburg (2 – 63/11 (REV)) hat sich mit einem Beschluss zur Frage geäußert, ob es sich bei Fax- und Email-Ausdrucken um Urkunden handeln kann und dies zu Recht verneint:

Eine Fernkopie, die über das Empfangsgerät des Empfängers ausgedruckt wird, stellt regelmäßig schon keine Urkunde dar, da lediglich ein Schriftstück, das eine Gedankenerklärung verkörpert, durch einen Übertragungsvorgang wesensmäßig wie eine „Fotokopie“ vervielfältigt und an den Empfänger weitergeleitet wird (Fischer, StGB, 59. Auflage, § 267 Rdn. 19; vgl. insoweit auch BGH NStZ 2010, 703). Ebenso verhält es sich mit dem Ausdruck einer durch ein elektronisches Schreiben versandten Datei. Dieser Ausdruck beim Empfänger stellt ebenfalls nur eine Reproduktion der Datei dar und enthält keinesfalls den originär in dem eingescannten Dokument verkörperten Gedankeninhalt. [...] Lediglich für den sicher festgestellten Fall, dass zunächst ein Schriftstück manipuliert worden war, das nach seinem äußeren Erscheinungsbild als Original einer Urkunde erschiene, könnte im späteren Versenden per Fernkopie bzw. elektronischer Mail ein gemäß § 267 Abs. 1 StGB strafbares Gebrauchen dieser zuvor unecht hergestellten Urkunde vorliegen (vgl. BGHSt 24, 140; Fischer a.a.O. § 267 Rdn. 37; a.A. etwa Zieschang LK § 267 Rdn. 217).

  1. Keine, der über die Webanwendungen auf Berufszertifikate-und-Diplome.Teleclip.net online erstellbaren Urkunden, enthält ein zuvor eingescanntes Element einer originalen Urkunde. In der Tat entstehen diese Dokumente erst durch die Interaktion des jeweiligen Nutzers mit der entsprechenden Webapplikation, welche einzelne, von einem Grafiker zuvor erstellte grafische Elemente, Textkomponenten und Texteingaben des Nutzers zu einem virtuellem Gesamtbild zusammenfügt. Das herunterzuladende Endprodukt ist bis zu dem Zeitpunkt eines Ausdrucks auf Papier, ein rein virtuelles Datenpaket und von der Existenz einer Urkunde weit entfernt!
Haglaz  09.10.2014, 14:32

Und was willst du damit sagen? Das Oberlandesgericht Hamburg diskutiert dort einen komplett anderen Sachverhalt: Fotokopien und Telefaxe als Urkunde.

Hi,

wenn du mir 9,99 zahlst male ich dir auf ein Stück Papier einen 110 Euro Schein nach, den ich dir dann schicke. Für nur 19,98 male ich dir auch die Rückseite, wahlweise mit 120 Euro oder 99 Euro bedruckt.

Ist echt ein Schnäppchen!

Musst du nur auf gutem 160er Papier drucken.

:-)

October

Eric122 
Beitragsersteller
 09.10.2014, 14:08

Deine dummen Kommentare kannste dir sparen !!

October2011  09.10.2014, 14:10
@Eric122

Warum?

Mein Angebot ist genauso echt wie das der Firma, die falsche Urkunden anbietet!

Ich würde dir tatsächlich für 9,99 Euro einen 110 Euro Schein malen, den du dann nicht in den Verkehr bringst.

October

October2011  09.10.2014, 14:19
@October2011

Wie wär's mit einemDiplom der

Buisness School of KeineAhnung and NixWeiss, Koala Lumpur?

Ich kann gut malen und würde für dich auch extra ein Lineal nehmen, damit die Umrandung schön gerade wird.

Als Uni-Logo nehme ich einen süßen Koalebär, wäre das in Ordnung?

Weil du es bist für einen Sonderpreis von nur 9,01 Euro.

October

Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB schützt nicht vor einer inhaltlichen Lüge. Eine Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen herrührt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht. Das ist nicht der Fall.

Der Gebrauch eines solchen Zertifikats kann jedoch Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB darstellen. Auch das Erschleichen einer Beschäftigung durch falsche Angaben (= Anstellungsbetrug) fällt darunter.

Auch der Besitz ist strafbar, da die Tat der Fälschung bereits vollzogen wurde, sowas macht man einfach nicht und der Fälscher besitzt für mich kriminelle Energie.