Urkunden Fälschung/Rezept Fälschung in der Ausbildung als med. Fachangestellte. Wie kann ich meiner Freundin helfen?

5 Antworten

Du hast richtig gehandelt. Man muss zu den Dingen stehen, die man tut. Auch zu denen, auf die man nicht stolz ist. Ihr zu empfehlen, das Gespräch zu suchen und darauf hinzuweisen, dass es sich hier um eine Straftat handelt, ist genau das Richtige. Sie muss leider in den sauren Apfel beißen und zugeben, was sie getan hat. Darüber hinaus muss sie damit rechnen, dass ihr Chef ihr eine fristlose Kündigung ausstellen wird. Die Ausbildung ist dann zwar noch nicht beendet, solange sie eine neue Ausbildungsstelle innerhalb einer bestimmten Frist findet, aber es dürfte recht schwierig sein, eine neue Stelle zu finden. Da tauschen sich die Arbeitgeber schon aus - vor allem, wenn im Lebenslauf auftaucht, dass die Ausbildungsstelle gekündigt wurde. Viel Erfolg. Es ist nicht schön, aber es ist der richtige Weg.

Also ich würde es vertuschen solange es geht. Es ist ja stark kriminell und wenn das Verhältnis sowieso nicht das beste ist.
Hat sie es den eingelöst?
Auch wenn lügen nicht richtig ist, ist die Situation ja schon zukunftsbedrohend.

Snowfreak0815  29.03.2016, 16:55

ausserdem kann ich mir auch nicjt vorstellen. das ein doktor alle seine ausgestellten rezepte durchgeht und bei ibus 600 hellhörig. sie hat sich ja kein diazepam oder andere btm sachen verschrieben. also durchatmen, klappe halten und in ein paar wochen denkt sie nicht mehr dran

Snowfreak0815  29.03.2016, 16:48

ne keine Ahnung. ich denke wenn sie es eingelöst wirds auf jeden bei der krankenkasse gespeichert sein ansonsten sollte löschen schon alles entfernen. kenn mich aber mit rezepten usw. nicht aus. in sap gibt für jede datei noch hintergrundtabellen und archive die alles speichern.

Daisy1096 
Beitragsersteller
 29.03.2016, 16:53
@Snowfreak0815

Ok danke für deine Hilfe

Daisy1096 
Beitragsersteller
 29.03.2016, 16:45

Das stimmt habe sie auch auf die darauf hingewiesen das da etwas auf sie zu kommt. 

Ja sie hat es eingelöst.... 

Weißt du zufällig ob und wie sowas denn herraus kommen könnte? 

Danke für deine schnelle Antwort 

Sie soll nach so einer Blödheit wenigstens die Schnauze halten.

Die Pillen hätte sie, niedriger dosiert, sogar ohne Rezept bekommen.

Wenn sie es aufdeckt wird sie mit Sicherheit rausfliegen und hat noch ein Verfahren am Hals. Das wird nicht von schlechten Eltern

Ich bin aus meiner Sicht ehrlich und würde nichts machen. Es ist gut das sie den Fehler bereut, es ist aber auch nicht gesagt, dass der Arzt es merken wird. Sie hat eine Straftat begangen und kann dafür im Falle der Urkundenfälschung  beeinzeigt werden. 

Ich finde es aber auch absolut nicht schlau , jetzt mal ehrlich Ibu600 ? Ibu 400 gibt es Freiverkäuflich in der Apotheke zu kaufen, sie hätte die einfach kaufen können und eine ganze und eine halbe Tablette nehmen können. Oder noch besser, wäre zum Chef hingegangen, hätte von den Beschwerden erzählt und wahrscheinlich hätte er das Rezept ausgestellt ohne es zu fälschen

Selbstanzeige erstatten. 

Daisy1096 
Beitragsersteller
 29.03.2016, 16:42

Weißt du was auf sie zu kommt und ob sie definitiv ihren Ausbildungsplatz verlieren würde? 

Danke für deine schnelle Antwort 

DivinityC  29.03.2016, 16:46
@Daisy1096

StGB § 267 Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3.durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.