Urheberrecht: Veränderung eines Werkes erlaubt?
ich habe eine Frage zum Urheberrecht.
Man sieht im Internet oft, dass um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden, urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial einfach "zensiert" wird. Beispielsweise wird es verpixelt oder sehr unscharf gemacht.
Doch stellt dies nicht eine unzulässige Veränderung dar und damit eine Rechtsverletzung?
Würde mich über eine Antwort dazu freuen.
Mit freundlichen Grüßen, Axe
2 Antworten
Ich zitiere mal aus meinem Fachbuch "Recht am Bild":
"Wird ein Foto anders dargestellt, als es der Fotograf veröffentlicht hat, liegt darin regelmäßig eine Beeinträchtigung. Die Aussage des Bildes wird verändert. Dafür ist unerheblich, ob das Bild später "schöner" oder "schlechter" aussieht. Kommt es gar zu einer Entstellung, indem nur Bildausschnitte genutzt werden oder ein Bild weitestgehend geschwärzt wird, ist der Eingriff entsprechend höher."
Hierzu auch Paragraph 14 UrhG:
"Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden."
Gute Frage.
Es hängt stark davon ab, ob das Werk geschützt ist oder nicht; normalerweise ist es automatisch geschützt, wenn es veröffentlicht wird. Ich wäre also sehr vorsichtig.
Und eine Verpixelung stellt keine Veränderung dar. Es ist eher eine Unkenntlichmachung einer Person, wie zum Beispiel im Fernsehen, wenn Menschen nicht möchten, dass sie öffentlich gezeigt werden. Das nennt man aber „das Recht am eigenen Bild“. Das ist noch keine Urheberrechts-Sache.
Eine Urheberrechtsverletzung ist dann gegeben, wenn man einfach ein Bild aus dem Internet klaut, ohne zu fragen.
Hallo und danke für die Antwort.
Ob eine Verpixelung im Sinne des UrheberG eine Veränderung darstellt, frage ich mich ja.. Hmm.
Im Prinzip soll sie die Rechtsverletzung ja sogar verhindern, aber hierzulande weiß man nie.