Urheberrecht auf angelehnte Cartoon Zeichnung?
Hallo liebe Community,
Heute habe ich wieder eine spannende frage für euch zum Thema Urheberrecht.
Da ich jetzt nach langer suche nicht wirkliches finden konnte was meine Fragen beantwortet, Stelle ich jetzt hier meine Frage.
Folgendes Szenario, Ich lasse jetzt ein Bild zeichnen was zu 100% Selbstgemalt ist. Es ähnelt sehr nach den Simpsons Zeichenstil doch das Bild ist personalisiert. Es ist ein professionelles Artwork was aussieht als wenn es aus der Serie stammt, allerdings gab es nie zuvor dieses Bild in der Serie. Es wird nirgendswo erwähnt das es den Simpsons ähnelt, sowie werden keine Charaktere verwendet aus der Serie sondern werden zu 100% ähnlich gemalt aber sehr verändert (Als Beispiel um sich das vorzustellen Christiano Ronaldo als Simpsons Figur ) Aber mit der typischen gelben Farbe, mit den typischen Simpsons merkmalen wie den Augen oder der Struktur. Wie sieht jetzt die Rechtsgrundlage aus wenn ich davon Beispielsweise 500 - 1000 Stickers Produzieren lassen würde, die dieses Artwork besitzt, allerdings nicht zum Verkauf sondern als gratis beileige und promo zwecken genutzt wird?
Könnte ich jetzt eine Abmahnung Strafe Anzeige bekommen wenn ich sowas Produzieren lasse ohne eine Lizenz zu haben? Zählt sowas schon als Urheberrechtsverletzung wenn man ein eigenes geschaffenes Werk was aus einen Urheberrechtlichen Werk basiert (Zeichenstil) erstellt und sagen wir mal für kommerzielles nutzen benutzt?
2 Antworten
Helmut18954 schrieb:
Zählt sowas schon als Urheberrechtsverletzung wenn man ein eigenes geschaffenes Werk was aus einen Urheberrechtlichen Werk basiert (Zeichenstil) erstellt [...]
Darauf hat diese gute Seite diese kluge Antwort:
Darf ich malen wie Picasso?
Ja. Der Stil, die Arbeitsweise und die besondere Technik eines Künstlers genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Jeder darf malen wie z.B. Picasso, Frida Kahlo oder Magritte. Geschützt ist immer nur das konkrete Werk.
Aber das fragliche Werk könnte auch geschützt sein als Marke. Dazu lese man mal http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken. Dazu lese man noch hier nach, auch wenn dies Urteil mal gegen den Rechte-Inhaber ausgegangen ist.
Und zur Frage der Bearbeitung eines fremden Werkes lese man http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz.
Helmut18954 schrieb: "[...] und sagen wir mal für kommerzielles nutzen benutzt?"
Ob kommerziell oder nicht, da besteht kein großer Unterschied bezüglich UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz und § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Vielleicht machen es die Richter bei gemeinnützigen Taten ein wenig billiger ;-). Aber sicher nicht die Anwälte anlässlich einer UrhG § 97a Abmahnung!
Zur Strafanzeige: Nein, meist gibt es höchstens einen UrgG § 109 Strafantrag.
Gruß aus Berlin, Gerd
Bei den Simpsons würde ich immer Obacht walten lassen:
allerdings nicht zum Verkauf sondern als gratis beileige und promo zwecken genutzt wird?....................obwohl man mit dem Kram selbst kein Geld verdient, soll es doch geldlichen Zwecken dienen .