Warum ist das Urheberrecht so streng?
Hallo GuteFrage Community,
naja prinzipiell ist die Frage schon gestellt, doch ich will's mal auch konkreter versuchen.
Wer ihn kennt den Markiplier (einer meiner liebsten YouTuber ^^), hat mal in einem Video die Original Liedtexte mit seiner eigenen Stimme überspielen müssen, glaube damit sein Video nicht geblockt oder entmonetarisiert wird (muss aber dazu sagen, ich weiß nicht was entmonetarisieren bedeutet erklärt mir das bitte auch liebe Leute 🙏).
https://www.youtube.com/watch?v=ewGNAP20paE die Stelle ist ab 14:33 zu sehen.
Ja nun... warum ist das Urheberrecht so dermaßen streng? Ich meine, ich kann verstehen wenn ich eine Musik von irgendeinem Sänger nehme und sie als meine eigene Ausgebe, dass das frustrierend und ärgerlich sein kann (denn das ist ja Ideendiebstahl), vorallem für den Sänger.
Oder keine Ahnung ein Plagiat oder eine Fälschung rausgebe. Aber bei harmlosen Videos wie Markiplier? Da fehlt mir ehrlich gesagt jedes Verständnis, zumal es ja klar ist, dass er diese Songtexte nicht geschrieben hat oder veröffentlicht hat. Es sei denn es gibt da etwas von dem ich noch nichts weiß? Ist sowas evtl. doch geschäftsschädigend, selbst bei harmlosen Videos?
Kleine Ergänzung noch:
könntet ihr mir bitte auch noch erklären wo solche Urheberrechte nicht gelten würden bzw. was bspw. könnte ich mir nicht patentieren lassen?
Liebe Community, kann mir einer das erklären bitte? 🙏
MfG Dhalwim numero zwo!
6 Antworten
Die Kollegen hier haben vor allem die finanziellen Aspekte im Blick gehabt. Aber die sind es nicht alleine. Der Urheber hat nun mal auch das Recht zu bestimmen, für welche Zwecke seine Werke eingesetzt werden. So wie aktuell manche Songwriter dem guten Donald Trump verboten haben, ihre Werke für seinen Wahlkampf einzusetzen. Sie wollen eben nicht mit dessen Ideen (?) identifiziert werden.
könntet ihr mir bitte auch noch erklären wo solche Urheberrechte nicht gelten würden bzw.
Für jedes Urheberrecht muss die Schöpfungshöhe des Werkes eine gewisse „Höhe“ haben. Für unsere Einträge hier würde das zum Beispiel meisten nicht ausreichen. Das gilt (überraschend für viele) zum Beispiel auch für die meisten Firmenlogos, weil die grafisch einfach zu einfach sind. Deshalb wird hier auch eine Marke eingetragen. Wobei wir bei Deiner nächsten Frage sind:
was bspw. könnte ich mir nicht patentieren lassen?
Patentieren kann man eh nur im technischen Bereich. Das ist was ganz anderes. Urheberrecht musst Du nicht beantragen, das hast Du in dem Moment, indem Du Dein Werk vollendet hat.
Es geht wie immer ums Geld. Der Künstler hat geschrieben, der Künstler hat die Rechte(aus guten Gründen) und wer das Lied verwenden will muss vom Künstler das Recht bekommen, dieses Lied spielen zu dürfen. Ich kann mir ja auch nicht einfach die Mona Lisa ausleihen, sondern muss dem Urheber bzw. dem Besitzer des Rechtes/Gemälde diese abkaufen.
Das Urheberrecht soll nicht nur vor Kopien und Plagiaten schützen.
Es dient auch dazu, dass Leute mit ihrem geistigen Werk Geld verdienen können, anstatt sich von Ideendieben ausrauben lassen zu müssen.
Wenn er die Werke anderer verwendet, um sein eigenes Werk aufzuwerten, dann muss er für die Nutzung bezahlen, ganz einfach.
Du musst ja auch die Farbe bezahlen, um Deine Wände schöner zu streichen. Wenn Du sie nicht bezahlen willst, musst Du sie selbst herstellen. Mit geistigem Eigentum verhält es sich genauso.
Lob ihn nicht zu früh. Solche Urheberrechte werden oft für unliebsame Beiträge in Stellung gebracht. Bei gewünschten Sachen drückt man eher ein Auge zu.
@Wilhelm225,
Lob ihn nicht zu früh.
Ich finde nur das Beispiel was er anbrachte adäquat mehr nicht.
Solche Urheberrechte werden oft für unliebsame Beiträge in Stellung gebracht.
Du meinst also ab einem bestimmten Betrag, ist es den Urhebern ein Dorn im Auge und DAGEGEN ziehen sie vor Gericht?
Bei gewünschten Sachen drückt man eher ein Auge zu.
Diese da wären?
MfG Dhalwim numero zwo!
Wer ist denn dieser "man", der eher ein Auge zudrückt nachdem er entschieden hat was erwünscht und unerwünscht ist?
Der Urheber kann selbstverständlich entscheiden, ob er jemand anders etwas kostenlos zur Verfügung stellen will. Genau wie der Farbenhersteller Farbe verschenken darf, wenn er das will.
Alles gut. Ich wollte dich nicht kritisieren, sondern nur eine Anmerkung beitragen.
Bei YouTube (dem größten Videoanbieter) wirst du fündig, wie da mit unerwünschten Videos umgegangen wird.
@Wilhelm225,
Alles gut. Ich wollte dich nicht kritisieren, sondern nur eine Anmerkung beitragen.
Wieso was sollte denn nicht in Ordnung sein? Wenn du mich konstruktiv kritisierst ist das völlig ok für mich, für Verbesserung bin ich grundsätzlich zu haben. Anmerkung ist auch für mich ok ich wollte lediglich von dir Wissen.
Ich wollte lediglich von dir Wissen, ob das Urheberrecht deiner Aussage nach tendenziell ab höheren Beträgen greift und ob du mir Beispiele nennen kannst, welches diese "gewünschten" Sachen sind von denen du da sprichst?
MfG Dhalwim numero zwo!
Google als Betreiber verfolgt zweifellos eigene Interessen und hat nicht immer ganz durchsichtige Vorschriften. Trotzdem kann Google nicht für die Urheber sprechen und keine Urheberrechtsverletzung einfach aus eigenem Interesse durchgehen lassen. Das ist als würde Google beim Diebstahl helfen.
Du sagst es selber. Google verfolgt eigene Interessen. Da kommen wir der Realität schon näher.
Eigene Interessen verfolgen kann aber nur bedeuten, dass urheberrechtlich einwandfreie Dinge gelöscht werden, weil sie angeblich irgend einem absichtlich nebulösen Nebensatz in den Nutzungsbedingungen widersprechen. Google kann nicht aus eigenem Interesse eine Urheberrechtsverletzung übersehen.
Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum.
Entmonetariseren bedeutet, dass nur der Urheber die Rechte hat und damit das Geld erhält.
Nicht Dritte oder Trittbrettfahrer.
Nennt sich Wahrnehmungsvertrag, den wiederum nur Urheber vereinbaren können.
@eieiei2,
Du musst ja auch die Farbe bezahlen, um Deine Wände schöner zu streichen. Wenn Du sie nicht bezahlen willst, musst Du sie selbst herstellen. Mit geistigem Eigentum verhält es sich genauso.
Touché.
MfG Dhalwim numero zwo!