UPS WEIHNACHTSGELD?

Nein 60%
Ja 20%
Wie dreist kann man sein? 20%

10 Stimmen

4 Antworten

Nein

Normalerweise hat man erst nach Ablauf der Probezeit Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, also nächstes Jahr dann beides.

Aber hej, was steht denn dazu in Deinem gerade unterschriebenen Arbeitsvertrag?

Und: Herzlichen Glückwunsch zum neuen Job!

Neueingetretene Mitarbeiter erhalten eine anteilige Zahlung, wenn sie die Beschäftigung am 1. Juni eines Jahres oder früher aufgenommen haben. (Wochenarbeitszeit)

Das steht in deinem Arbeitsvertrag

Nein

Dieses Jahr noch nicht. Falls der überhaupt welches zahlt.