Unwissentlich Hehlerei?
Guten Tag,
Folgender Fall. Ich und ein guter bekannter haben über ebay Kleinanzeige einen Restposten an Waren privat gekauft. Mein bekannter ist auf die Anzeige aufmerksam geworden und hat mich gefragt ob ich nicht mit investieren möchte und das mal zu probieren.
Es hat sich dabei um Ware speziell für den Sommer gehandelt welche uns seriös präsentiert wurde, das diese sich schlecht im winter verkaufen lässt und deshalb verkauft wird. Wir hatten vor, ohne weiteres bedenken diese Ware mit Gewinn weiter zu verkaufen, einmalig, auch um etwas Taschengeld für einen bevorstehenden Urlaub zu machen.
Gekauft wurde die Ware für 2000€(hälfte/hälfte). Der eigentlich warenwert ist natürlich um einiges höher. Es hat sich nun rausgestellt das diese Ware von einer örtlichen GroßhandelsFirma gestohlen wurde. Aufgrund das wir die Ware in einer Garage von dem Bruder meines bekannten gelagert haben und wir somit 3 Personen sind wird uns Gewerbsm. Bandenhehlerei vorgeworfen.
Die Ware wurde uns damals gebracht, kann mich nur grob an das Kennzeichen erinnern welches aber auch aus dem Landkreis stammte. Belege über den chatverlauf existieren keine mehr da dies bereits Ende November / Anfang Dezember gewesen ist und wir uns nichts weiter bei gedacht haben.
Ich habe als Nachweis nur meine Bankabhebung von der Hälfte des Geldes (1000€) zum besagten Zeitraum.
Ich selbst habe keinerlei Vorstrafen, arbeite selbst im öffentlichen Dienst in einem guten geregelten Job / Leben und habe keinerlei Gründe so etwas wissentlich zu tun. Zumal es ja dumm wäre über den eigenen Namen soetwas wissentlich zu verkaufen.
Ich habe dies vorerst der Polizei telefonisch so erklärt da ich mich im Urlaub befinde und werde mir natürlich auch einen guten Anwalt nehmen.
Was kann mich hier im blödsten Fall erwarten?
6 Antworten
Als Anmerkung, durch den Verkauf sind nicht mal 500€ durch mich entstanden. Der Rest wurde beschlagnahmt. Ist in so einem Fall auch eine Einigung möglich einfach den entstandenen Schaden durch den Verkauf wieder gut zu machen? Den Verkauf müsste ich detailliert aufgelistet haben
Ihr kauft War für 2000 Euro ohne Vertrag, ohne Rechnung, ohne die Daten des Verkäufers? Wer glaubt denn sowas?
Naja, über Ebay wird sich der Verkäufer ermitteln lassen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/259.html
Ja ist mir absolut bewusst. Gebe ich dir auch recht
Ich mach auch Schnäppchen, wenn ich eins für 2000 Euro mache, will ich aber wissen, mit wem ich es zu tun habe und warum das Schnäppchen ein Schnäppchen ist.
Aber das ist jetzt ja egal, es spricht halt nur nicht für euch, dass ihr keine Daten habt.
Ja im Nachhinein natürlich dumm. In dem Moment denkt man aber nicht dran. Ist aber jetzt auch sicher nichts unübliches über ebay
2000 Euro auszugeben ohne die Daten des Verkäufers zu notieren, halte ich für sehr unüblich.
"Unüblich" ist hier ein Euphemismus. Zumindest möchte man als Wiederverkäufer ja einen Beleg in der Hand haben,. auf den man hier auch verzichtet hat, nicht den Namen kennt ...
Glaub mir, den "blödesten Fall" willst Du erst gar nicht wissen. Gehen wir lieber davon aus, daß Polizei und Staatsanwaltschaft sich an das Gesetz halten und keine Beweise fälschen (mir liegt im Rahmen eines Bescheides eines Oberstaatsanwalts nach § 170 Abs. 2 StPO die Aussage vor, daß Polizisten solange Beweise fälschen dürften, solange man ihnen nicht nachweisen könne, daß sie um die Unschuld des Belasteten wußten).
§ 260 StGB ist mindestens einschlägig, der objektive Tatbestand kann als erfüllt angesehen werden, darüber muß nicht gesprochen werden. Was aber zu beachten ist, wäre § 15 StGB. Hier ist Vorsatz als subjektiver Tatbestand zu beweisen. Alleine der Umstand, daß eine Zahlung geflossen ist, kann hier, sofern nicht die Differenz zum realen (EK-)Wert zu hoch wäre, von (grob) fahrlässigem Erwerb gesprochen werden (§§ 932, 935 BGB sind bezüglich der strafrechtlichen Beurteilung nicht erheblich, sie erlauben nur nicht, hier den Begriff des gutgläubigen Erwerbs einzusetzen, da über § 935 BGB ausgeschlossen). Entscheidend dürfte sein, an wen das Geld überwiesen wurde. Eine Überweisung an den Bekannten ist als Beweis wenig hilfreich.
Ein Anwalt ist faktisch zwingend, das Fehlen einer Rechnung spricht gegen Euch, ebenso der gesamte Verlauf der Transaktion.
Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen, sondern minimal eine Haftstrafe von 6 Monaten (bis 10 Jahre), unter 2 Jahre kann auf Bewährung befunden werden.
Hallo. Eine Überweisung gab es nicht. Nur die Bargeld Abhebung von meinem Anteil den ich dazugegeben habe.
Nun, fassen wir zusammen: jemand, der gewerblich als Wiederverkäufer tätig werden will, kennt weder Name noch Anschrift des Verkäufers, hat keine Daten zur Geschäftsanbahnung aufbewahrt, der Zahlungsverkehr erfolgte über Bargeld und es ist nicht ganz auszuschließen, daß der Verkauf unter Begehung einer weiteren Straftat (§ 370 AO) erfolgen sollte. Was soll sich die Polizei/Staatsanwaltschaft dabei denken (oder besser: wie sähe eine Geschichte aus, mit der man versuchen wollte, die gefundenen Beweise zu relativieren, denn bei den vorliegenden Beweisen geht es, zumindest hinsichtlich § 260 StGB, s.o., nur noch über fehlenden Vorsatz, um einer Strafverfolgung zu entgehen)? Eigentlich ist Eure einzige Chance, daß der Verkäufer gefunden wird, denn die Behauptung fehlernden Vorsatzes ist nach § 261 StPO (freie Beweiswürdigung durch den Richter) durchaus zulässig zu vernachlässigen, wenn es, wie hier, keine Indizien gibt, die es belegen (und eine Barabhebung von 1.000 € ist kein Indiz, da der Verwendungszweck nicht belegt ist).
Abgesehen davon: wenn die Beschuldigung / Anklage auf § 260a StGB lauten sollte, wäre die Mindeststrafe 1 Jahr, damit aber hätte eine Beschuldigung / Anklage schon ggf. sofortige Wirkung auf die Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Suspendierung oder Zwangsbeurlaubung steht ggf. zu erwarten), § 38 BDG, § 66 BBG i.V.m. § 41 BBG. Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen diesen Regelungen meist per Vertrag, nicht per Gesetz, allerdings können ihnen keine Pensionsansprüche entzogen werden.
Anm.: § 260a StGB hatte ich nicht erwogen, obwohl als Verdacht im Raum stehend, da m.E. die Beweise zu dünn wären, um eine "fortgesetzte Begehung" nachweisen zu können. Dann aber reduzierte es sich auf § 260 StGB. HIer wuchert man zunächst, ablassen kann man immer noch.
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Sehr ärgerlich Angeleit...
wenn ihr verurteilt werdet dann garantiert zu Geld und Bewährungsstrafen.
Ein guter Anwalt ist auf jeden Fall, bei jeder Verhandlung, Gold wert!
Mehr kann ich dazu auch nicht sagen, wünsche euch aber alles Gute!
Du zitierst den § und redest dann von Geldstrafe - Liest du da was von Geldstrafe? Ich nicht.
Geldstrafe kommt meiner Erfahrung nach immer dazu wenn man eine Bewährungsstrafe bekommt
Komische Erfahrung... Wie oft hast du denn schon Bewährung gehabt ?
Geldstrafe und Knast auf Bewährung zugleich gibts nicht. Entweder-oder.
Geheimnis :) aber ich habe definitiv von ein und dem selben Richter bei einer Urteilsverkündung wegen einem Straftatdelikt eine Bewährungsstrafe plus eine Geldstrafe bekommen
Wenn es sich um Diebesgut handelt, könnt ihr daran gar kein Eigentum erwerben.
Die Ware kann ersatzlos beschlagnahmt werden.
Das ist das Risiko, wenn man "Schnäppchen" kauft.
Als wenn sonst niemand mal ein "Schnäppchen" macht. Dann hätte ich ja auch bedenken haben müssen als ich mein letztes Sofa für unter 50€ gekauft haben, NEU über Kleinanzeigen welches einen vielfachen Wert hat eigentlich