Unterschrift gefälscht, was passiert?

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Tatsache ist doch, dass A die Police bekommt und entweder dann die Beiträge zahlt, oder sie abgebucht werden.

Wenn A dies zulässt und erst nach 15 Jahren diese Frage wegen Urkundenfälschung stellt, kann man nur folgendes erwidern.

1. die Verjährung ist eingetreten.

2. hat er die Urkundenfälschung ja geduldet, da er die Versicherungsbeiträge zahlte und somit war er damit auch einverstanden. Und wie will er beweisen, dass er nicht B den Auftrag gab den Versicherungsschein mit seinem Namen zu unterschreiben?

Und wenn ich mich noch richtig an meine ÖD-Ausbildung erinnere ist es möglich, dass ein Bevollmächtigter in und auch mit meinem Namen unterschreibt.

Skyscraper86 
Beitragsersteller
 23.09.2016, 14:11

Danke. Das sehe ich ähnlich. Unklar war mir, ob B beweisen müsste im Auftrag gehandelt zu haben oder ob A beweisen müsste, dass B nicht im Auftrag gehandelt hat. Was würde ihrer Meinung nach, die Versicherung tun, wenn sie Kenntnis bekäme?

Apolon  23.09.2016, 14:15
@Skyscraper86

Die Versicherung würde vermutlich A anschreiben und fragen, weshalb er die ganzen Jahre die Beiträge gezahlt hat und auch nicht beanstandet hat als ihm der Versicherungsvertrag und danach in Abständen die jährlichen Vertragsänderungen zugeschickt wurden.

Vielleicht hat er ja sogar Schadensfälle gehabt, die von der Versicherung gezahlt wurden.

Nur frage ich mich, wer nach 15 Jahren auf solch eine Idee kommen könnte - das Versicherungsunternehmen darüber zu informieren.

Skyscraper86 
Beitragsersteller
 23.09.2016, 14:19
@Apolon

Das stimmt. Dankeschön. Ja, A hatte im Beispiel bereits Schadensfälle. Alleine dadurch und durch die Beitragszahlung erscheint ein Abszreiten durch A unwahrscheinlich. Danke!

Gar nichts, denn außer mit der (gefälschten) Unterschrift hat A den Vertrag auch damit bestätigt, das er die Versicherung bezahlt hat. 

Wenn er gleich dagegen vorgegangen währ und behauptet hätte den Vertrag nicht abgeschlossen zu haben... Aber so ist das eine Duldung.

Wenn der Vertrag keine gültige Unterschrift trägt, ist er gar nicht zustande gekommen.

Allerdings wird hier niemand mehr bestraft, weil die Sache verjährt ist.

Loroth  23.09.2016, 14:22

Natürlich ist der Vertrag zustande gekommen: U.a. liegt hier konkludentes Handeln aller Beteiligter vor.

Skyscraper86 
Beitragsersteller
 23.09.2016, 13:18

Wie sieht es aus mit Schadensersatz von B gegenüber A und von B gegenüber der Versicherung?

Was macht die Versicherung, wenn sie Kenntnis erlangt? Rechtlich hat A ja diesen Vertrag nicht unterschrieben, sondern B. Halt exakt nach dem Original, aber trotzdem. Ist das Betrug? B hatte ja null Vorteile aus der Sache.

Die Person A will doch eine Versicherung, die vom Vertreter C akzeptiert wurde. Von daher stimmt doch alles. Soweit ich das verstanden habe, wird ja auch niemand getäuscht.

Mein unjuristische Meinung: es passiert gar nichts. Der Vertrag ist gültig.