Kann eine handgeschriebene Vollmacht (Autoverkauf, Wohnungsauflösung, Haushaltsauflösung, Konto-/Versicherungszugriff etc.) wegen Formfehlern ungültig sein?
Hallo zusammen...
ich habe kürzlich bei jemandem einen kleinen Stapel handgeschriebener Vollmachten gesehen. Nur mal im Vorbeigehen kurz darüber geschaut... Je eine dieser handgeschriebenen Vollmachten war für den Verkauf eines PKW, eine für Zugriff und Auflösung eines Kontos, eine für Haushalts / Hausratsauflösung, eine für Wohnungsauflösung, eine Versicherungszugriff bzw. Auszahlung, eine für Sparbuchzugriff, eine für alle sonstigen Angelegenheiten, welche eine Person "bevollmächtigen" den Schreiber an entsprechender Stelle / Angelegenheit zu vertreten (vor allem im Todesfall des Schreibers der Vollmacht).
Nun habe ich festgestellt, dass diese Vollmachten eben handgeschrieben sind und ausschließlich nach folgendem Schema aufgebaut sind (Beispiel Autoverkauf):
Hiermit ermächtige ich, Vorname und Nachname, Herrn Vorname Nachname, dazu, in meinem Namen nach meinem Tod meinen PKW bei der Versicherung abzumelden und anschließend zu verkaufen. Unterschrift
Wie bereits geschrieben: handschriftlich, etwas krakelige Schrift, Unterschrift sehr unleserlich (bis nicht lesbar). Zum Auto wären wohl Papiere und Versicherungsunterlagen vorliegend.
Ist diese "Vollmacht" überhaupt gültig? Meines Wissens nach müsste doch genauer der Verfasser (Geburtsdatum, Adresse etc.) und vor allem derjenige, welcher die Vollmacht benutzen soll (Geburtsdatum, Adresse, ggf. Personalausweisnummer etc.) angegeben werden. Das ist hier jedoch nirgendwo der Fall.
Und wer haftet, wenn die Vollmacht trotzdem akzeptiert wird und jemand z.B. das Auto kauft, aber z.B. Erben Ansprüche auf das Auto geltend machen? Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Solche Vollmachten sind korrekt mit der Unterschrift (die z. B. der im Personalausweis ähnlich ist). Nur die Unterschrift MUSS handschriftlich sein. Sonst könnte man auch Formulare ausfüllen oder alles ausdrucken.
Um Problemem vorzubeugen, sollte man jeweils Geburtsort- und Datum des Bevollmächtigten und es Vollmachtgebers mit angeben.
Für den Todesfall muss man reinschreiben "über den Tod hinaus", sonst sind die Erben bevollmächtigt.
Bank: Man muss mit denm Bevollmächtiger hin gehen und dort eine Unterschrft leisten.
Solange das keiner anficht, geht das natürlich. Und ob man einen rechtsstreitgewinnen würde, ist nicht sicher, da es ja eine Unterschrift gibt. Aber um Ärger zu vermeiden, müsste ein Vollmachtgeber das Geburtsdatum des Bevollmächtigten angeben, am besten noch Geburtsort.
Bei einem Autoverkauf ist das aber weniger wichtig, udn wer die papiere hat, kann auch verkaufen (oder z. B. ummelden).
Und bei diesem kurzen Vorbeischauen, hast du genau erkannt was das ist, und auch gleich noch diese Fehler gefunden? Wow, sehr gute und schnelle Aufassungsgabe, schon fast beängstigend, oder du läufst einfach sehr langsam vorbei..
es ist beängstigend, womit man sich beim Beantworten einer Frage doch alles beschäftigen kann, wenn man nicht weiß, was man sinnvoll dazu beisteuern könnte.
Der Sinn deiner Frage ist ja auch nur dann ersichtlich, wenn man dir vorwirft nicht ganz ehrlich zu sein, und z. B. zu verschweigen, dass du dir Sorgen um dein Erbe machst.
Und nun überrasch mich weiter, wie wäre Deine Antwort wenn dies der Fall wäre oder Du davon betroffen wärst, damit Du etwas Sinnvolles beisteuern und mich für meine Mühen und Lügen damit belohnen würdest? Ist das nicht Sinn und Zweck dieses Forums?
Würdest du meinen ersten Kommentar noch einmal in Ruhe würdigen, könntest du erkennen, dass ich dort das Wort Fehler verwendet habe, d. h. um es einfach auszudrücken, diese Vollmachten sind nicht gültig nach deutschem Recht. Sie sind mangelhaft und unsauber ausgeführt, und wären im Zweifelsfall ungültig. Es gibt nunmal im deutschen Recht minimal Forderungen die dort nicht erfüllt sind.
Dann danke ich vielmals für die Bestätigung meiner Vermutung.
Darf ich noch fragen, ob Du eventuell weißt, ob man irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend machen kann, wenn jemand diese fehlerhaften Vollmachten akzeptiert und Schaden entsteht (wie durch den Verkauf des Autos unter Wert - sprich: der PKW eigentlich mehr wert gewesen wäre, aber halt billiger durch den mit der fehlerhaften Vollmacht verkauft wurde) und das Erbe (kann, muss ich jedoch nicht unbedingt persönlich sein) somit absichtlich verringert wurde?
Kleine Anmerkung: gewisse Dinge wurden von demjenigen, der diese fehlerhaften Vollmachten besitzt an ein Bestattungsinstitut übergeben, damit diese dort z.B. das Auto bzw. die Versicherung (darunter auch Lebensversicherungen) abmelden kann. Und damit das auch noch geklärt ist: dort habe ich die Vollmachten liegen sehen und bekam sie vorgelesen, leider nicht ausgehändigt. Und ja, ich bin involviert, also betroffen, habe aber nix vom Erbe, möchte es für meine Kinder "retten". Bissel verzwickte Situation, zumal man wegen den Vollmachten, wo schon überall damit "probiert" wurde, irgendwelche Dinge flüssig zu machen, ganz schön Lauferei hat. Die Vollmachten wurden von einem schwerkranken Menschen ausgeschrieben, der wusste, dass er nicht mehr lange leben wird. Leider haben wir erst sehr spät davon erfahren und dann auch noch über dritte und vierte. Es wird vermutet, dass da jemand Erbschleicherei betreibt und die Krankheit des Vollmachtschreibers für sich nutzen wollte.
Natürlich können diese Verkäufe angefochten werden, und ich denke das man gute Chancen hat, hier erfolgreich zu klagen, wozu dann auch die Umstände gewürdigt werden, wer aufgrund einer solchen Vollmacht meint Eigentum erworben zu haben, wird sich dann eines besseren Belehren lassen müssen, allerdings muss für eine Schadenersatz auch der Nachweis geführt werden, dass diese tatsächlich in betrügerischer Absicht geführt wurden, ich denke das wird schwer werden.
Nun ja, Termin beim Anwalt steht schon, weil wir die Herausgabe der Vollmachten und somit die Unwirksamkeit dieser bewirken wollen, aber der mit den fehlerhaften Vollmachten hat inzwischen schon beispielsweise die Sterbeurkunde erhalten. Weil man auf dem Beerdigungsinstitut ihm diese "im guten Glauben" ausgehändigt hat und derjenige nie erwähnt hat, es gibt da eventuelle Erben. Eigentlich, so sagte man uns dort, habe der mit den fehlerhaften Vollmachten versichert (leider nur mündlich), dass der Verstorbene sonst niemanden hat, keinen Verwandten oder Betreuer etc. Und er rückt diese Sterbeurkunden nicht raus.
Soweit danke nochmal.
Weder die Zulassungsstelle noch eine Bank wird sich mit einem solchen Wisch alleine zufriedengeben.
mal im Vorbeigehen kurz darüber geschaut...
für nur mal im vorbeigehen kurz draufgeschaut, hast du aber ganz ordentlich hingeschaut..
Nun habe ich festgestellt, dass diese Vollmachten eben
handgeschrieben sind und ausschließlich nach folgendem Schema aufgebaut
sind (Beispiel Autoverkauf):Hiermit ermächtige ich, Vorname und Nachname, Herrn Vorname Nachname,
dazu, in meinem Namen nach meinem Tod meinen PKW bei der Versicherung
abzumelden und anschließend zu verkaufen. Unterschrift
was gehts dich an? ist doch nicht deine sache, oder?
mann... ausführlich bis zum geht-nicht-mehr... hätte doch auch ein "keine Ahnung" genügt.
Und was ist, wenn das tatsächlich jemand (wie privat Auto-Kauf) trotzdem annimmt?
Ich meine, wenn z.B. Herr Karl Schmidt, den Herrn Heinz Müller (halt nur mit Namen - es gibt ja bestimmt mehr als einen Heinz Müller bzw. Karl Schmidt in ganz Deutschland) in der Vollmacht aufführt? Ist das dann nicht allein wegen "die Person ist nicht eindeutig zuzuordnen" oder so ungültig?