Unterschrift eines Erziehungsberechtigten trotz Volljährigkeit
Hey, ich habe von meiner Schule einen Mahnbrief aufgrund meiner Fehltage gekriegt (die Umstände sind erstmal zweitrangig) indem sowohl meine Unterschrift, als auch die meiner Eltern eingefordert wird und zwar mit dem Text "Erziehungsberechtigte/r (auch wenn Schüler/in bereits 18 Jahre)".
Der Knackpunkt ist ich bin 19 und somit meine Frage ist es irgendwie rechtens dies einzufordern? Oder Darf ich meinem Koordinator getrost mitteilen das er dazu kein Recht hat und ihm die Unterschrift verweigern? Es geht nicht darum das meine Eltern davon nichts mitkriegen sollen aber sie haben damit schon lange nichts mehr mit zu tun. Habe schon ein wenig gegoogled und bisher weißt alles darauf hin das ich das ignorieren kann, da ich mit 19 keine Erziehungsberechtigten mehr habe, wollte aber um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen nochmal um Rat bei jemanden fragen der sich vielleicht mit der rechtlichen Lage in dem Gebiet besser auskennt als die 0815 Foren Benutzer ;).
Ein Danke im Vorraus.
10 Antworten
Also wenn es eine staatliche Schule ist , die man nicht bezahlen musst - musst du nichts unterschreiben! Sollte es aber eine private Schule sein , die deine Eltern bezahlen und deine Schule das weiß , dann haben sie das Recht deine Eltern darüber zu informieren egal wie alt du bist!!
Das kommt auf das Bundesland mit seinem jeweiligen Schulgesetz und Informationsrecht an. Es gibt Bundesländer in denen Eltern noch bis zum 21. Lebensjahr über gravierende Probleme in der Schule informiert werden müssen. Das wurde in einigen Bundesländern eingeführt nachdem in Erfurt der Amoklauf eines "geflogenen" Schülers war und die Eltern von seinen Problemen nichts mitbekommen haben.
Das haben sie mit mir auch mal versucht, ich habe sie nur angegrinst.
Mein Lehrer hatte zwar darauf bestanden, aber ich habe ihm gesagt, ich bekomme auch nicht alles, was ich möchte.
Aber wenn du dich mit Vater/Mutter gut verstehst, lasse sie ruhig unterschreiben.
Rechtlich gesehen können sie dir natürlich nichts, aber vielleicht haben sie das irgendwie in der Schulordnung verankert? Dann müsste geprüft werden, ob die Regelung vielleicht nichtig ist, das wird dann schon komplizierter und ohne Anwalt wird das nicht gehen.
das kann auch die ganz normale Vorlage bei solchen Briefen sein, unterschreibe einfach bei beiden Feldern und schreibe in Klammern (volljährig) dazu.
Die werden schon auf dich zukommen, wenn sie diskutieren möchten, also schiebe ihnen erst mal den Ball zu und sehe, ob sie etwas machen.
wenn du volljährig bist, dann müsstest du in der schule ein formular unterschrieben haben mit einer einverständniserklärung zur weitergabe deiner daten.. du hast zwei optionen: entweder ja, und an wen oder nein.
die weitergabe deiner daten an dritte, also an deine eltern, wäre ohne deine zustimmung nicht rechtens.
wenn die hausordnung nicht noch dagegen spricht.
allerdings bist du auch für die folgen selbst verantwortlich.
lg :)
Hallo!
Ich habe in letzter Zeit ähnliche Probleme gehabt, meine Lehrerin hat trotz meiner Volljährigkeit und obwohl ich ie nochmal daraufhingewieden habe und ihr gesagt habe, dass meine schulichen Dinge meine Eltern nichts mehr angehen Gespräche mit diesen geführt. Jetzt hat sie mächtig Ärger.. Ab deinem 18. Geburtstag bist du volljährig, da kann keiner mehr die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten anfordern (;
Liebe Grüße, Gaenseblume.