Was kommt per Einschreiben mit Rückschein?
Hallo alle zusammen,
ich habe ein Einschreiben mit Rückschein erhalten - ihr kennt das vielleicht - und konnte dieses heute nicht entgegennehmen. Jetzt liegt es bei der Post und ich bin wild darauf zu erfahren was da drin ist!
Meine bisherigen Ideen (soweit meine Annahmen korrekt sind) schliessen schon einiges aus:
Ich bin 22 und Student. Ich wohne noch zuhause, bin hier gemeldet. Ich weiss, dass Behörden bei Verwaltungsakten eine andere Art der Zustellung nutzen. Es kann sich eigtl. nicht um mein Auto handeln, da ich nicht der Halter bin. Genausowenig kann es sich um etwas bzgl. einer Handlung im Internet handeln, da der Anschluss ebenfalls nicht auf mich läuft.
Ich sitze auf Kohlen, wer verschickt denn noch solche Dinger?
Vielleicht hat ja einer von euch schon einmal sowas erhalten?
6 Antworten
Bleib ganz ruhig, schau Fern, trink ein Bier und geh früh zu Bett.
Und dann geh morgen früh zur Post.
Kein Witz, das ist zwar nicht die Antwort auf die Frage, aber der beste Rat!
Einschreiben mit Rückschein sind normalerweise wichtige Dokumente, die nicht verloren gehen dürfen. Was es genau ist, kann niemand sagen! Ich kenne dein Leben nicht....
Einfach abholen und anschauen.
Vielleicht eine Kündigung. Du hast dir was im I-net bestellt? Ein Bußgeldbescheid.. Keine Ahnung...
Wie gesagt, ein Bußgeldbescheid wird es wohl nicht sein - die kommen nicht per Einschreiben/Rückschein.
Hi, was wichtiges. Eine Warensendung, eine Kündigung, eine Mieterhöhung, eine Erbschaft? Ich weiß es auch nicht. Gruß Osmond
http://www.jurablogs.com/de/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos
Zitat:
Einschreiben sind rechtlich wertlos
Wer wichtige Briefe (etwa eine Mahnung, eine Kündigung oder den Widerruf eines Vertragsabschlusses) sicher und nachweisbar fristgerecht zustellen will, wählt dafür oft ein Einschreiben, meist sogar die teure Variante mit Rückschein. Keine gute Entscheidung. Denn weder das Einwurfeinschreiben, noch das Einschreiben mit Rückschein (Übergabeeinschreiben) stellt sicher, dass man den Zugang des Dokuments später vor Gericht auch beweisen kann. Im Klartext: Die Postgebühren kann man sich sparen, denn Einschreiben sind in den Fällen, in denen man sie benötigt, meist wertlos. Warum?
Dazu muss man zunächst verstehen, wie Juristen den „Zugang“ eines Dokuments definieren: Ein Schreiben gilt dem Empfänger als zugegangen, wenn es „so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass er davon Kenntnis nehmen kann“. Zum Machtbereich des Empfängers gehört seine Wohnung, sein Schreibtisch am Arbeitsplatz, vor allem aber sein Briefkasten. Wirft der Postbote also das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers, dann ist ihm das Schreiben – juristisch gesehen – an diesem Tag zugegangen, egal ob er seinen Briefkasten tatsächlich noch am selben Tag leert oder nicht. Dies gilt sogar dann, wenn er gerade für drei Wochen in Italien am Strand liegt. Es kommt also gerade nicht darauf an, ob und wann er das Schreiben tatsächlich liest, sondern nur auf die Möglichkeit: Wann er also unter normalen Umständen erstmals davon Kenntnis nehmen könnte.
Genau da liegt das Problem bei Einschreiben mit Rückschein. Bei diesen braucht der Briefträger eine Unterschrift des Empfängers. Öffnet niemand oder verweigert er die Annahme, wirft der Briefträger – anders als beim Einwurf-Einschreiben – nicht das Schreiben selbst in den Briefkasten, sondern nur eine Abholbenachrichtigung. Da das Schreiben selbst also nicht in den Machtbereich des Empfängers gelangt, ist es auch nicht zugegangen – die Frist verstreicht. Man mag dieses Ergebnis für ungerecht halten, aber es ist ständige Rechtsprechung. Das Transport- und Zugangsrisiko trägt eben der Versender. Gewiefte Schuldner, Mietbetrüger und Konsorten wissen das und öffnen dem Briefträger deshalb weder die Tür, noch holen sie Einschreiben am Schalter ab.
Was also tun? Ist vielleicht das Einwurf-Einschreiben die Lösung? Auf den ersten Blick schon: Mit dem Einlieferungsschein weist man nach, an welchem Tag der Brief aufgegeben wurde. Wichtiger: Der Postzusteller vermerkt auf dem Auslieferungsbeleg, wann er das Schreiben in den Briefkasten geworfen hat. Diesen Zustellbeleg kann man im Ernstfall bei der Post anfordern und damit vor Gericht den rechtzeitigen Zugang beweisen. So dachten zumindest die meisten Anwälte bis vor kurzem. Dann entschied jedoch das Amtsgericht Kempen am Niederrhein (bei Duisburg) in seinem verblüffenden Urteil vo…
Kündigungen, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen, Reklamationen, Mängelrügen zu Abonnements werden damit oft verschickt.
Gut Danke, damit kann ich schon was anfangen!
Jeder kann dir ein Einschreiben mit Rückschein schicken, wenn du keine Ahnung hast wer dir etwas schicken könnte und unbedingt eine Information darüber möchte ob du es erhalten hast, können wir hier erst recht nur raten.
Da wird wohl nur warten helfen bis du bei der Post warst.
Danke für`s "Fähnchen"