Unterschriebene und eingescannter Vetrag, gültig?
Hallo.
Meine Vermieterin hat mir vor 4 Wochen einen Vertrag zugeschickt. Diesen habe ich nicht bekommen, wegen dem Poststeik.
Sie hat es mir jetzt über Mail geschickt. Ich habe es ausgedruckt und unterschrieben.
Wenn ich es jetzt aber per Post zurückschicke kommt es ja nie an.
Meine Frage ist jetzt, wenn ich die Unterschriebene Dokumente wieder einscanne und es so der Vermieterin schicke und sie sich das ausdruckt. Ist der Vertrag dann gültig? Und ist das eine Option, wie ich das machen könnte?
lg.
2 Antworten
Grundsätzlich muss ein Mietvertrag nicht schriftlich erfolgen (es sei denn er wäre befristet!). Es hilft aber, dass die Verabredungen in Schriftform oder in diesem Fall auch als Mailanhang vorhanden sind. Dein Vermieter sollte aber natürlich einverstanden mit Deinem Vorgehen sein.
Ist denn der Vermieter so weit weg, dass man den Vertrag nicht persönlich abgeben oder in den Hausbriefkasten werfen kann?
Wichtig ist: SELBER unterschreiben und zwar HANDSCHRIFTLICH!
Nicht einscannen und DANN eine Unterschrift per Computer hinzufügen!
Gefaxte Dokumente mit handschriftlicher Unterschrift sind rechtskräftig und vor Gericht anerkannt, empfehle hierzu außerdem:
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/965_wann-ihre-eingescannte-unterschrift-rechtsgueltig-ist/