Unterschiede in Bundesländern: Förderungen wie Bafög, Wohngeld, etc. in manchen Bundesländern leichter und schneller genehmigt als in anderen?

3 Antworten

Bundesrecht fragst Du hier ab. Das wird zwar auf Landes- bzw. Kommunalebene bewilligt, bleibt deswegen aber immer noch Bundesrecht und ist von daher einheitlich.

Es lässt sich auch nicht behaupten, dass in einem oder anderem Bundesland die Zeit anders gehandhabt wird.

MarijkeMarijke 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 15:32

Alles klar! :)

Manche Leistungen sind durch Bundesgesetz vorgeschrieben; sie müssten also überall theoretisch gleich sein und auch gleichermaßen beschieden werden.

Aber: es gibt Leistunugen wie das Kindergeld, das in der Regel von einer Bundesbehörde (Arbeitsagentur) nach gleichen Vorgaben beschieden wird. Hier kann es nur durch eine unterschiedliche Personalausstattung oder bessere Organisation in einigen Fanmilienkassen zu einer schnelleren Bearbeitung kommen. Auch Kindergeldkassen in Öffentlichen Dienst, die meist an der Entgeltstelle angesiedelt sind, arbeiten oftmals deutlich schneller als die Agentur.

Andere Leistungen wie das Wohngeld oder das Bafög sind zwar durch Bundesgesetz geregelt, werden aber von dn Bundesländern in Auftragsverwaltung vorgenommen. Das bedeutet, dass das Bundesland dafür zuständig ist, welche Behörde diese Leistung bearbeitet und auszahlt. Da hier auch die Ausführunugsbestimmungen für die Behörden unterschiedlich sind, kann ich mir gut vorstellen, dass in manchen personell besser aufgestellten Bundesländern die Bearbeitung wesentlich zügiger geht und vielleicht auch ein wenig großzügiger geht. wenngleich das eigentlich nicht sein dürfte.

  • Ja, logisch. Die Bearbeitungszeiten sind überall unterschiedlich.
  • Nein, natürlich nicht. Es handelt sich um Bundesgesetze und die gelten überall gleich.