Was ist der Unterschied zwischen Nötigung und Erpressung?
Was ist da der Unterschied ? Wäre schön wenn mir das jemand erklären könnte.
5 Antworten
Bei Erpressung geht es dm Täter um einen Vermögensvorteil, bei Nötigung nicht.
Einfach im Strafgesetzbuch nachlesen. Die Paragraphen, welche die beiden Straftatbestände betreffen, sind sehr ähnlich formuliert, sodass die Unterschiede sofort ins Auge fallen.
§ 240 StGB - Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
§ 253 StGB - Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
Quelle: Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland
Nötigung z.B. Ich fahre auf der Autobahn, Überholspur, hinter Dir. Ich meine Dich mit der Lichthupe von dieser vertreiben zu müssen und fahre vielleicht auch noch knapp auf. Damit nötige ich Dich was zu tun.
Erpressung z.B. Ich verlange von Dir etwas zu bekommen und drohe Dir z.B. Gewalt an wenn Du es mir nicht geben wirst.
Falsch. Bei Nötigung droht man auch mit Gewalt oder einem empfindlichen Übel ;)
Eine Erpressungen beinhaltet eine Nötigung. Beides erfolgt mittels Gewalt oder der Drohung eines empfindlichen Übels. Bei der Erpressung will sich der Täter jedoch zusätzlich zur genötigten Handlung, Duldung oder Unterlassung einen Vermögensvorteil verschaffen.
Wenn ich jemanden die Vorfahrt nehme und er bremsen muss, dann habe ich ihn zu dieser Bremsung genötigt.
Wenn ich ihm aber eine Waffe an den Kopf halte, damit er etwas für mich tut, ist es Erpressung.
LG
Völlig falsch
nötigung ist, jemanden zu etwas zu drängen. erpressung ist, wenn gedroht wird. glaub ich
Auch falsch.