Unterschied zu Rechtsanwalt und Rechtsanwaltfachangestellte?
Das sind doch zwei unterschiedliche Sachen oder nicht ?
4 Antworten
Ja kurz zu mir ich bin im 1. Lehrjahr zum ReFa (Rechtsanwaltsfachangestellten)
Ein/e ReFa (Rechtsanwaltsfachangestellte/r)
ist ein Beruf der in der Regel in 3 Jahre gelehrt wird. Im Vergleich zum RA kann dieser nicht vor Gericht auftreten und selber such nicht vollumfänglich beraten dennoch ist Jura selbst einer der Kernfächer in den 3 Jahren. Neben den 3 Jahren befasst sich der ReFa im Gegensatz zum RA mit der Vergütung von Anwälten, der ZPO/StPO also was beachtet werden muss im Verfahren selbst, der Aktenordnung, mehr Fokus auf Forderungsmanagement.
Ein/e RA (Rechtsanwalt/anwältin) studiert mindestens 10 Semester Jura. Dazu muss dieser 2 Staatsexamen absolvieren, ein Referendariat, und anschließend eine Versicherung haben und eine Räumlichkeit um von der RAK (Rechtsanwaltskammer) eine Zulassung zu erhalten.
Der RA kann alleine agieren im Gegensatz zum ReFa (meistens). Aber ohne einen ReFa läuft alles deutlich langsamer. Manche nennen einen ReFa auch Gehilfen oder Sekretär, aber der Beruf / die Ausbildung ist anspruchsvoll, da man u.a. zahlreiche Fristen kennen muss.
Zum merken, der RA befasst sich mehr mit dem Fall selbst, mit der juristischen Frage wie man vorgeht, was man erzielen kann, was richtig ist.
Der ReFa befasst sich mit der Organisation des Terminkalenders, der Aktenführung, der Fristenüberwachung etc.
Beide gehören in einer Kanzlei zusammen und ergänzen sich
Rechtsanwaltsfachangestellte(r) ist ein Ausbildungsberuf, den man in einer dreijährigen Berufsausbildung erlernt.
Rechtsanwalt kann man werden, wenn man erfolgreich ein Jura-Studium absolviert hat.
Natürlich. Die Rechtsanwaltfachangestellte ist die Angestellte des Rechtsanwaltes bzw. der Rechtsanwältin. Der oder die letztere ist also Chef bzw Chefin.
Ja. Definitiv.