Mit dem Rechtsanwalt zum Schiedsmann?

7 Antworten

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Jeder kann jederzeit einen Anwalt mitbringen. Mich wundert aber, dass der Schiedsmann sich das hat gefallen lassen, dass dieser das Gespräch dominiert, denn so ein Schiedstermin ist ja seine Veranstaltung.

Warum hast Du den Antrag zurück genommen? Das war ein deutlicher Fehler. Hat Dich der Schiedsmann dazu nicht belehrt?

Ob das rechtens ist, dass der Anwalt das Geld von Dir fordert kann ich nicht sagen. Ich würde erst mal nichts zahlen. Wenn er hartnäckig wird, müßtest Du selbst einen Anwalt einschalten.

demothi 
Beitragsersteller
 15.03.2019, 10:10

Ich habe den Antrag nicht zurück genommen. Das hat der Schiedsmann so entschieden auf drängen des Anwalts.

florestino  15.03.2019, 10:16
@demothi

Du hast doch am Ende ein Protokoll unterschrieben, oder?

demothi 
Beitragsersteller
 15.03.2019, 10:28
@florestino

Nein, habe ich nicht

florestino  15.03.2019, 10:34
@demothi

Merkwürdig. Normalerweise gibt es ein Protokoll. Oder eine Bescheinigung des Schiedsmannes, dass die außergerichtliche Einigung fruchtlos verlaufen ist. (Die braucht man in manchen Bundesländern, um dann mit so einer Sache vor Gericht gehen zu können.)

Dann bleibt dir im Grunde nur der Weg vor Gericht. Mit allen damit verbundenen Risiken (Kosten).

Allerdings sehe ich hier keine Verpflichtung deinerseits, die Kosten des gegnerischen Anwalts für das Schiedsverfahren zu tragen.

Hier der Ablauf eines Schiedsverfahrens... https://www.rvg-news.de/kanzleitipp-gebuehren-und-honorare/abrechnungsbesonderheiten-gueteverfahren-schlichtungsverfahren/

Das Problem ist, dass du in deiner Beschreibung offenbar Begriffe durcheinander wirfst, was es jedem hier schwer macht, dir eine sinnvolle Antwort zu geben.

Du schreibst, der Antrag wurde zurückgenommen... in einem Kommentar aber, dass der Schiedsmann das auf drängen des Anwaltes entschieden hätte.

Was steht im Protokoll? Hast du dort unterschrieben, dass du den Antrag zurücknimmst... dann hast du den Antrag offiziell zurückgenommen.

demothi 
Beitragsersteller
 15.03.2019, 10:37

Vielen Dank! Nein, es gab kein Protokoll und ich musste nichts unterschreiben.

Zahle bloß nichts!

Wenn es zu keinem Schiedsspruch gekommen ist, wurde auch nichts über die Kostenfrage entschieden. (so zumindest in einem Zivilverfahren)

Rücknahme war nicht nötig. Ihr hättet auch ohne Einigung auseinander gehen können. Offensichtlich wurdest Du da untergebuttert.

Im Schiedsverfahren gibt es keine Kostenfestsetzung, d.h.der Anwalt müßte schon seine Gebühren gerichtlich gegen Dich geltend machen.

..... wer seinen Antrag zurücknimmt, bezahlt alles. Wie kann man nur?

Der Schiedsmann hätte doch zurückweisen/ablehnen und ggf. die Kostenquote festlegen können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung