Mit dem Rechtsanwalt zum Schiedsmann?
Hallo Zusammen,
ich habe Jahrelang ärger mit meinem Nachbar, weil er ständig laute Musik bis in die Morgenstunden hört. Da leider reden nicht viel gebracht hat, habe ich mich entschlossen, einen Schiedsmann einzuschalten. Der Termin war und mein Nachbar ist mit seinem Rechtsanwalt gekommen. Normales reden war leider dieses mal auch nicht möglich, weil der Rechtsanwalt ständig mir über den Mund gefahren ist. Ich fand es Schade, denn ich hatte mir schon Hoffnung gemacht, dass wir das leidige Thema endlich beenden konnten. Den Weg hätte ich mir auch sparen können. Es ist leider nichts bei rumgekommen. Der Rechtsanwalt hat es geschafft, dass der Antrag zurückgenommen wurde. Ist es üblich, dass man beim Schlichter seinen Anwalt mit bringen kann? Warum braucht man dann einen Schlichter? Jetzt möchte der Anwalt seine Kosten von mir wieder haben. Ist das rechtens? Über Antworten freue ich mich. LG!
7 Antworten
Jeder kann jederzeit einen Anwalt mitbringen. Mich wundert aber, dass der Schiedsmann sich das hat gefallen lassen, dass dieser das Gespräch dominiert, denn so ein Schiedstermin ist ja seine Veranstaltung.
Warum hast Du den Antrag zurück genommen? Das war ein deutlicher Fehler. Hat Dich der Schiedsmann dazu nicht belehrt?
Ob das rechtens ist, dass der Anwalt das Geld von Dir fordert kann ich nicht sagen. Ich würde erst mal nichts zahlen. Wenn er hartnäckig wird, müßtest Du selbst einen Anwalt einschalten.
Du hast doch am Ende ein Protokoll unterschrieben, oder?
Nein, habe ich nicht
Merkwürdig. Normalerweise gibt es ein Protokoll. Oder eine Bescheinigung des Schiedsmannes, dass die außergerichtliche Einigung fruchtlos verlaufen ist. (Die braucht man in manchen Bundesländern, um dann mit so einer Sache vor Gericht gehen zu können.)
Dann bleibt dir im Grunde nur der Weg vor Gericht. Mit allen damit verbundenen Risiken (Kosten).
Allerdings sehe ich hier keine Verpflichtung deinerseits, die Kosten des gegnerischen Anwalts für das Schiedsverfahren zu tragen.
Hier der Ablauf eines Schiedsverfahrens... https://www.rvg-news.de/kanzleitipp-gebuehren-und-honorare/abrechnungsbesonderheiten-gueteverfahren-schlichtungsverfahren/
Das Problem ist, dass du in deiner Beschreibung offenbar Begriffe durcheinander wirfst, was es jedem hier schwer macht, dir eine sinnvolle Antwort zu geben.
Du schreibst, der Antrag wurde zurückgenommen... in einem Kommentar aber, dass der Schiedsmann das auf drängen des Anwaltes entschieden hätte.
Was steht im Protokoll? Hast du dort unterschrieben, dass du den Antrag zurücknimmst... dann hast du den Antrag offiziell zurückgenommen.
Vielen Dank! Nein, es gab kein Protokoll und ich musste nichts unterschreiben.
Zahle bloß nichts!
Wenn es zu keinem Schiedsspruch gekommen ist, wurde auch nichts über die Kostenfrage entschieden. (so zumindest in einem Zivilverfahren)
Rücknahme war nicht nötig. Ihr hättet auch ohne Einigung auseinander gehen können. Offensichtlich wurdest Du da untergebuttert.
Im Schiedsverfahren gibt es keine Kostenfestsetzung, d.h.der Anwalt müßte schon seine Gebühren gerichtlich gegen Dich geltend machen.
..... wer seinen Antrag zurücknimmt, bezahlt alles. Wie kann man nur?
Der Schiedsmann hätte doch zurückweisen/ablehnen und ggf. die Kostenquote festlegen können.
Ich habe den Antrag nicht zurück genommen. Das hat der Schiedsmann so entschieden auf drängen des Anwalts.