Unterrichts und Arbeitsverweigerung in der Oberstufe
Was kann Unterrichts- und Arbeitsverweigerung für Konsequenzen in der gymnasialen Oberstufe nach sich ziehen ?
Gemeint ist hier mehr das Nichtstun und das Träumen im Unterricht und nicht sowas wie aggressives Verhalten.
8 Antworten
Naja, im schlechtesten Fall kann Dir das 0 Punkte mündlich einbringen und Du könntest Stress mit Deinem Lehrer bekommen. Da Du auf Grund der "Abwesenheit" nichts von dem lernst, was gerade besprochen wird, könntest Du auch bei den Klausuren und dann später auch beim Abi Stress bekommen (wenn Du überhaupt zugelassen wirst). Letztlich ist jeder selbst dafür verantwortlich, was er für die Schule tut und wie man sich verkauft, die Zeit dass sich da noch jemand großartige Sorgen macht oder Dir auf Grund von Strafarbeiten doch noch die Möglichkeit gibt, sonstige Leistungen nachzuweisen sind rum. Du kannst machen, was Du willst, zwingen kann Dich keiner, Du musst halt nur mit den Konsequenzen leben.
In der Oberstufe bist du nicht mehr schulpflichtig und somit freiwillig in der Schule. Die Lehrer können dich zu nichts mehr zwingen, allerdings muss man bei Nichtstun im Unterricht mit den dementsprechenden Mitarbeitsnoten leben und wenn die Noten zu schlecht sind, fliegst du von der Schule.
Die Frage ist, was willst du damit erreichen?
Wenn du keine Lust mehr auf die Schule hast, dann kannst du sie ja verlassen. Schulpflicht ist für dich ja vorbei. Was hält dich dann noch da?
Dann stelle auch nicht die Fragen, wenn dann keiner nach dem Hintergrund fragt.
Wenn du trotz eines Arbeitsauftrages nichts tust, sind das üblicherweise mündlich 0 Punkte. Und wenn auf dem Zeugnis immernoch "0 Punkte" steht, gilt das Fach als nicht belegt.
- Bei einem Fach, von dem 4 Noten eingebracht werden müssen, bedeutet das, dass du das Schuljahr wiederholen musst, weil du sonst nicht zum Abitur zugelassen wirst.
- Bei einem Fach, von dem du nur 2 Noten einbringen musst, bedeutet das, dass du es in der Q2 noch einmal belegen musst. Wenn du schon in der Q2 bist, musst den den Jahrgang ebenfalls wiederholen, weil du nicht zum Abitur zugelassen wirst.
Man muss aber schon ein ziemlicher Vollpfosten sein, bis es so weit kommt.
LG
MCX
Was kann dir da schon passieren? Du erfüllst deine Anwesenheitspflicht. Gut, der Lehrer wird mal stinkig, meckert dich an, aber wtf? Du bist in der Kollegstufe und in dem Alter solltest du selbst wissen, was gut für dich ist. So ne mördermäßige Strafe wirds da nicht geben, der Lehrer will dich vll. mal nach der Stunden unter vier Augen sprechen, aber das dürfte es wohl sein. Bei uns an der FOS in der 12.Klasse waren die Lehrer froh, wenn bestimmte Schüler überhaupt im Unterricht körperlich anwesend waren. Solange du nicht den Unterricht vehemnt störst, kann das dem Lehrer doch wurscht sein, ob du ihm zuhörst oder lieber ausm Fenster schaust.
Warum interessiert dich das ? Das sind meine Angelegenheiten , und nicht deine.