Darf man sich gegen fotografieren ohne Einwilligung wehren?

9 Antworten

Du vermischst da viele verschiedene Dinge, die nicht zwangsläufig etwas miteinander zu tun haben müssen.

Biberchen  18.10.2018, 13:53

eben ein Kind!

David555493 
Beitragsersteller
 18.10.2018, 13:54

Inwiefern

Gugu77  18.10.2018, 14:11
@David555493

Das KunstUrhG (§24)passt nicht und wie kommst du auf Notwehr?

In dem Fall fand keine Veröffentlichung des Bildes statt. Das Recht am eigenen Bild wurde also nicht verletzt.

§ 24 KunstUrhG käme aber hier nicht zum Tragen.

Ich würde euch als Polizist auslachen. Dir gehört eine geklatscht wenn du auf den Fußboden spuckst.

Das sind mir die schönsten.. erstmal so ein Respektloses verhalten und überall hinrotzen und dann noch dem Lehrer gegenüber so respektlos gegenübertreten^^ gott seid ihr dämlich... sei mir net böse aber werdet doch mal erwachsen.

Fotografieren darf dich JEDER. Nur veröffneltichen darf mans nicht. Der Lehrer als Aufsichtsperson, darf hier ohne Probleme dein Bild zur Ermittlung deiner Daten nutzen.

Monkkey1  18.10.2018, 14:02

Naja... auf den Schulhof im freien zu spucken ist was anderes als im Gebäude.

Als Lehrer kann man es auch übertreiben... ich kenne die Hausordung nicht aber ist ja kein Weltuntergang... ist nicht schön und asi noch dazu, aber beim nächsten regen ist es weg und bilogisch abbaubar ist es auch... Ich mein wenn du Hustenes und dir kommt was hoch weil du erkältet bist oder sonst was... mein Gott ich würde niemanden zwingen das wieder runter zu schlucken ist ja eckehaft, da würde ich auch spucken. Aber hier ist sicherlich soetwas nicht gemeint.

AudiA489  18.10.2018, 14:10
@Monkkey1

Nein, selbst wenn es draussen war. Die Schulen sind ja auch dafür verantwortlich dass aus den Schülern anständige Leute werden. Ich denke nicht dass der Lehrer ihn eine Strafe gegeben hätte, wenn der einfach normal kooperiert hätte. Aber durch dieses respektlose verhalten hat es sich hochgeschaukelt.

Patilla9  18.10.2018, 14:22
@Monkkey1

Deiner Argumentation zufolge könnte man auch einfach auf den Schulhof pinkeln.. Ist auch biologisch abbaubar und beim Regen weg. GEHÖRT sich aber trotzdem NICHT

AudiA489  18.10.2018, 14:25
@Patilla9

genau das mein ich damit, nur weil es ja nicht sooo schlimm ist, heißt es nicht, dass man einfach mal überall hinrotzen darf! Evtl regnet es erst in 3 Wochen wieder und der nächste Schüler latscht rein und trägts ins Schulgebäude. bisschen Anstand gehört einfach dazu

Nein, er darf das Foto nur im Internet nicht hochladen oder veröffentlichen.

Person C und A können sich nicht benehmen und sollten sofort mit Hausverbot und Schulausschluss belegt werden.

Nach dem Verursacherprinzip kann eine externe Reinigungsfirma beauftragt werden, deren Kosten Person A und C in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

Es gibt hier keine Notwehr. Du hattest kein Recht deine Identität zu verschweigen und aus Angst vor den logischen Konsequenzen für dein Fehlverhalten zu flüchten.