Darf man sich gegen fotografieren ohne Einwilligung wehren?
Person A 17 Jahre alt, ist Schüler läuft mit seinem Klassenkameraden C, über den Schulhof. Der Klassenkamerad spuckt, mehrmals auf den Boden. Als ein Lehrer dies bemerkt konfrontiert er person C was den dieses vulgäre verhalten solle und er wolle sofort den Namen und die Klasse des Schülers wissen, um ihn beim Rektor zu melden. Nun mischt sich Person A ein, warum das jetzt so schlimm sei und warum der Lehrer den so aggressiv reagiere dazu gäbe es nämlich gar keinen Grund. Der wird durch person A Aussage nur noch gereitzer und möchte nun auch den Namen und die Klasse haben von Person A. Dies verweigert Person A. Woraufhin der Lehrer sein Handy herausnimmt und versucht Person A daran zu hindern wegzulaufen und explizit zu fotografieren. Er beruft sich darauf so die Identität von Person A festzustellen in dem er das Bild im Lehrerkollegium zeigt um nachzufragen zu, wem der Schüler gehört. Kurz darauf wird person A aus dem Unterricht abgeholt vom Rektor und dem Lehrer zu einem Gespräch in dem person A Verhalten gerügt wird und er eine Ordnungmaßnahme bekommt. Person A erstattet Strafanzeige gegen den Lehrer wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Hat der Lehrer rechtswidrig gehandelt und hätte Person A im Rahmen der Notwehr sich wehren dürfen. Der Lehrer beruft sich auf §24 KunstUrhG das es ihm erlaubt wäre hat er Recht?
9 Antworten
Du vermischst da viele verschiedene Dinge, die nicht zwangsläufig etwas miteinander zu tun haben müssen.
eben ein Kind!
Das KunstUrhG (§24)passt nicht und wie kommst du auf Notwehr?
In dem Fall fand keine Veröffentlichung des Bildes statt. Das Recht am eigenen Bild wurde also nicht verletzt.
§ 24 KunstUrhG käme aber hier nicht zum Tragen.
Ich würde euch als Polizist auslachen. Dir gehört eine geklatscht wenn du auf den Fußboden spuckst.
Das sind mir die schönsten.. erstmal so ein Respektloses verhalten und überall hinrotzen und dann noch dem Lehrer gegenüber so respektlos gegenübertreten^^ gott seid ihr dämlich... sei mir net böse aber werdet doch mal erwachsen.
Fotografieren darf dich JEDER. Nur veröffneltichen darf mans nicht. Der Lehrer als Aufsichtsperson, darf hier ohne Probleme dein Bild zur Ermittlung deiner Daten nutzen.
Naja... auf den Schulhof im freien zu spucken ist was anderes als im Gebäude.
Als Lehrer kann man es auch übertreiben... ich kenne die Hausordung nicht aber ist ja kein Weltuntergang... ist nicht schön und asi noch dazu, aber beim nächsten regen ist es weg und bilogisch abbaubar ist es auch... Ich mein wenn du Hustenes und dir kommt was hoch weil du erkältet bist oder sonst was... mein Gott ich würde niemanden zwingen das wieder runter zu schlucken ist ja eckehaft, da würde ich auch spucken. Aber hier ist sicherlich soetwas nicht gemeint.
Nein, selbst wenn es draussen war. Die Schulen sind ja auch dafür verantwortlich dass aus den Schülern anständige Leute werden. Ich denke nicht dass der Lehrer ihn eine Strafe gegeben hätte, wenn der einfach normal kooperiert hätte. Aber durch dieses respektlose verhalten hat es sich hochgeschaukelt.
Deiner Argumentation zufolge könnte man auch einfach auf den Schulhof pinkeln.. Ist auch biologisch abbaubar und beim Regen weg. GEHÖRT sich aber trotzdem NICHT
genau das mein ich damit, nur weil es ja nicht sooo schlimm ist, heißt es nicht, dass man einfach mal überall hinrotzen darf! Evtl regnet es erst in 3 Wochen wieder und der nächste Schüler latscht rein und trägts ins Schulgebäude. bisschen Anstand gehört einfach dazu
Nein, er darf das Foto nur im Internet nicht hochladen oder veröffentlichen.
Person C und A können sich nicht benehmen und sollten sofort mit Hausverbot und Schulausschluss belegt werden.
Nach dem Verursacherprinzip kann eine externe Reinigungsfirma beauftragt werden, deren Kosten Person A und C in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.
Es gibt hier keine Notwehr. Du hattest kein Recht deine Identität zu verschweigen und aus Angst vor den logischen Konsequenzen für dein Fehlverhalten zu flüchten.
Inwiefern