Unternehmen ETH Stakingsystem GmbH seriös?
Arbeitet jemand bei ETH Stakingsystem GmbH oder kann mir jemand sagen ob das ein seriöser Arbeitgeber ist?
https://ethereum-stakingsystem.com/index.php
Ich habe mich nämlich für einen Minijob beworben und mir kommt das alles sehr unprofessionell vor. Ich musste die "Einarbeitung" über WhatsApp machen jetzt habe ich morgen meine zweite Einarbeitung und ich bin mir noch nicht mal sicher was ich genau machen muss. Die meinten sie überweisen mir 100€ auf mein Konto und damit erarbeiten wir morgen einen Auftrag gemeinsam. Ich muss danach nämlich alleine die Aufträge bearbeiten. Sowas in der Art haben sie mir geschrieben. Ich bin ein bisschen skeptisch. Wieso sollten sie mir einfach 100€ schicken und wie soll man mit Geld auf einem Konto bitte arbeiten?
2 Antworten
Bekommst Du dann generell Geld auf dein Konto, dass du immer wieder als Auftrag bearbeiten sollst?
Dann geht es in Richtung Geldwäsche.
Es gibt im Internet sehr viele Varianten die immer auf das gleiche abzielen.
Du bekommst fremdes Geld auf dein Konto regelmäßig überwiesen und sollst es dann an andere Konten weiterleiten. Damit bist du ein Mittelsmann für die Geldwäsche.
Sollte es also genau auf diese Tätigkeit gehen, dass du fremde Gelder von deinem BankKonto aus verwalten sollst, dann nimm Abstand.
Liebe Grüße Björn
Ich habe mich nämlich für einen Minijob beworben...
Ich denke du verwechslest hier eine geringfügige Beschäftigung als 450-Euro-Minijob mit der Home-Office Basis von 450,01€ bis 2000€ als Teilzeitjob!?
StellenbeschreibungAb sofort sucht unser Unternehmen nach 15 neuen Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen für unsere Abteilung für Investitionen. Die Tätigkeit findet auf Basis der deutschen Home-Office Regelung statt. Die Entlohnung ist mit 450€ bis 2000€ mtl. ausgewiesen bei einer Arbeitsauslastung von 10 Wochenstunden auf Teilzeit.
Schon gegoogelt???
Das Staking auf der Ethereum-Blockchain bietet Kryptoinvestoren die Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Ermöglicht wird Staking durch den Proof-of-Stake-Mechanismus, bei dem Investoren vereinfacht gesagt Ether ( ETH) ihrer Verfügungsmacht entziehen und dem Netzwerk zur Verfügung
stellen.
PS: Ich persönlich kenne nur "Stalking" - aber dies geht ja in eine andere Sparte - oder nicht!?
Laut der minijob-zentrale.de gilt nämlich folgendes als Midijob: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html
wie z.B.: Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Die meinten sie überweisen mir 100€ auf mein Konto und damit erarbeiten wir morgen einen Auftrag gemeinsam...
Für eine geringfügige Beschäftigung gilt nämlich unbedingt folgendes zu beachten: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html
wie z.B.: Beitragsanteile vom Arbeitgeber und MinijobberBeim Mindestbeitrag richtet sich Ihr Rentenversicherungsanteil als Arbeitgeber nach dem tatsächlichen Verdienst des Minijobbers. Der Minijobber übernimmt in diesen Fällen die Differenz zum vollen Pflichtbeitrag.
Beispiel
Eine Bürokraft im gewerblichen Bereich verdient seit dem 1. Januar 2018 monatlich 150 Euro.
Hier gilt der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung: 32,55 Euro (18,6 Prozent der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro)
Somit beträgt der monatliche Anteil
- des Arbeitgebers 22,50 Euro (15 Prozent des tatsächlichen Entgelts 150 Euro) und
- des Minijobbers 10,05 Euro (Gesamtbeitrag 32,55 Euro minus 22,50 Euro Arbeitgeberanteil).
Bei einem sehr geringen monatlichen Verdienst ist Ihr Arbeitgeberanteil so niedrig, dass sich daraus ein Differenzbetrag für Ihren Minijobber ergibt, der höher als sein Verdienst ist. Dies führt dazu, dass Ihr Minijobber gar kein Entgelt mehr bekommt, sondern Ihnen als Arbeitgeber sogar noch den Restbetrag erstatten muss.
Obiges Beispiel mit einem Verdienst von 25 Euro:
Der Mindestbeitrag liegt bei 32,55. Damit beträgt der monatliche Anteil
- des Arbeitgebers 3,75 Euro (15 Prozent des tatsächlichen Entgelts 25 Euro) und
- des Minijobbers 28,80 Euro (Gesamtbeitrag 32,55 Euro minus 3,75 Euro Arbeitgeberanteil)
Hier erhält der Minijobber kein Entgelt und muss seinem Arbeitgeber noch 3,80 Euro (Beitragsanteil 28,80 Euro minus Verdienst von 25 Euro) erstatten.