Untermieter zerkratzt neuen Tisch?
Hallo Zusammen,
Kurz mal ein typischer Fall. Brauche hier Hilfe von Leuten, die sich in dem Bereich rechtlich auskennen.
Mein Untermieter hat meinen neuen Tisch im Wohnzimmer verkratzt. Er sagt. er war es nicht. Jedoch war er der einzige der an dem Tisch gearbeitet hat und zu Hause war. Da er jetzt endlich in einem Monat auszieht, wollte ich wissen, ob ich es Ihm von der Kaution abziehen darf? Er hat nicht mal eine Hapftlichtversicherung. Bis heute hat er nichts mehr zu dem gesagt. Der tisch war teuer über 1800,- CHF. Das Glas muss komplett neu gewechselt werden.
Was meint ihr? Wie sieht die rechtliche Lage bei sowas in der Schweiz aus?
4 Antworten
...Das Glas muss komplett neu gewechselt werden....man kann auch mit einem Tisch leben welcher ein paar Kratzer hat. Jedes Möbel hat irgendwann Gebrauchspuren und man lebt damit
Klar, man kann mit einiges leben, jedoch bin ich neu in die Bude eingezogen und das sind alles meine hochwertigen Möbel. Also was ist das bitte für eine Aussage? Ein Tisch der fast 2000 CHF gekostet hat und hochwertig ist. Sorry, das sind so tiefe kratzer. Kein normaler Mensch würde ohne was drunter zu legen auf einem Glastisch arbeiten. Also dummheit muss man nicht akzeptieren @swissdog
In der Schweiz sehen die rechtlichen Möglichkeiten für den Vermieter zunächst mal garnicht so anders als in Deutschland aus , nur das der Detailablauf dort ein wenig anders ist .
https://www.comparis.ch/immobilien/recht-gesetz/information/mietkaution-rueckzahlung
Die theoretische Sachlage für einen möglichen Zurückbehaltungsgrund wäre ja erst mal prinzipiell gegeben , wenn der (Unter-) Mieter in der Wohnung des Vermieters einen Schaden verursacht .
Dein Problem dürfte hier allerdings in der Nachweiserbringung dahingehend liegen , daß Dein Untermieter tatsächlich für den Schaden in den gemeinsam genutzten Räumlichkeiten verantwortlich war .
Sogenanntes ESG - Sicherheitsglas ( "blank" ) kann in DE bei einer Materialstärke von 6 mm durchaus schon mit ca. 100€ per m2 zu Buche schlagen .
Die Frage ist nun allerdings , ob sich für Dich die Eingehung etwaiger Prozesskostenrisiken in Anbetracht des Steitwerts ( nach Schweizer Recht ) lohnen würde , wenn Dein UM konsequent jegliche Schuldursache an dem Schaden bestreiten würde , und das Gericht Deinen Ausführungen nicht nachkommen würde / könnte ?
Nach Schweizer Recht ist es aber durchaus ( ebenfalls ) möglich , das sogenannte Mietzinsdepot vorläufig unter Vorlage der betreffenden Rechnungen in der Auszahlungshöhe zu mindern . Das geht im schweizer Recht allerdings nur , wenn sowohl Vermieter als auch Mieter dahingehend einen entsprechenden Schlussabrechnungsvertrag für die Depotfreigabe unterschreiben .
Ansonsten müßtet Ihr es außergerichtlich erst mal bei einer Schlichtungsstelle versuchen .
Die grundlegenden Vorgehensweisen zum Mietzinsdepot , dessen Auflösung und den Reduzierungsmöglichkeiten unter Vorlage sind nebst jeweiligen Fristen ja im verlinkten Artikel zu ersehen .
Du kannst Dich ja mal vor Ort bei Euch erkundigen , ob eine kurze Vorabberatung durch eine entsprechende Schiedsstelle trotz Corona zeitnah für Dich möglich ist . ( Telefonisch , online per Mail , oder ggf. ja persönlich )
Ich denke nicht, dass das funktionieren wird. Dazu müssten du nachweisen, dass er den Tisch malträtiert hat und zwar nur er. Das wird nicht möglich sein.
Wie kann man denn eine Glasplatte zerkratzen?
ob ich es Ihm von der Kaution abziehen darf?
Das denke ich nicht. Hat er den Tisch mitgemietet?
Ja, da ich jemanden als Beweis habe. Er saß die ganze Zeit an dem Tisch zum arbeiten (homeoffice) die nächsten Tage saß er auch dran und hatte sofort was unter den Tisch gelegt. Lustig war, dass er mir das als Foto direkt am nächsten Tag geschickt hat und sagte schau mal hier ist ein kratzer. Der war aber am vorherigen Tag nicht da. Also er war es. Ich hatte ihm auch an dem Tag gesehen. Wie er genau an der Stelle saß. So tief, wie die Kratzer waren, müsste man ja mit dem Schlüssel reingerkratzt haben.