Untermieter versucht mich raus zu ekeln ?
Guten Abend ,
ich wohne seid ungefähr 4 Monaten in meiner ersten eigenen Wohnung mit meiner 1 jährigen Tochter . Der Mieter unter mir kam vor ca 2 Monaten das erste mal zu mir nach oben und hatte sich beschwert das wir ja so laut trampeln und ob wir uns nicht mal andere Schuhe anziehen könnten ich habe ihm dann erklärt das meine kleine Tochter hier rum spielt und das ich dagegen nichts tun werde denn ich werde meinem Kind das laufen, spielen etc. in meiner Wohnung nicht verbieten darauf hin kam die Antwort „gut dann müssen wir das über die Verwaltung laufen lassen“ . 3 Wochen später lag die erste Ermahnung in meinem Briefkasten mit der Begründung ich (eigentlich mein Kind) habe doch den einen Abend lautstark in der Wohnung und auf dem Balkon gepoltert nach 22 Uhr . Das Kinder um die Uhrzeit nicht immer schlafen ist denen anscheinend nicht bewusst mein Kind ist 1 Jahr alt sie kann nicht leise sein bzw. hören wenn ich ihr sage sie soll nicht So laut spielen bzw. irgendwas rumwerfen . Darauf hin rief ich am nächsten morgen meine Vermieterin an die genervt ans Telefon ging und gesagt hat ich soll mich doch um mein Kind kümmern und dafür sorgen das 22 Uhr Ruhe ist man konnte leider mit ihr kein ordentliches Gespräch führen . Vorgestern erhielt ich einen Anruf vom anderen Vermieter der mir mitteilte das der unter mir sich wieder beschwert hat ich habe angeblich am 15.11 nach 23 Uhr gestaubsaugt haben . Das Ding ist zu dieser Zeit hatten wir noch gar kein Staubsauger weil wir überall laminat haben und uns ein Besen erstmal gereicht hat . Einen Staubsauger haben wir uns jetzt erst letzten Freitag gekauft (Kassenbon haben wir noch) er führt soweit ich das weiß ein Lärm Protokoll und hat wohl mehrere Sachen aufgeschrieben . Heute hat meine Tochter um ca 19 Uhr gespielt um Wohnzimmer und ihr ist der Deckel von meinem Sitzhocker runter gefallen 2 sek später klopfte es 3 mal laut gegen die Wand . Ich fühle mich überhaupt nicht mehr wohl in meiner Wohnung ich lebe total eingeschränkt weil ich total Angst habe das bei jedem Geräusch was hier passiert direkt wieder aufgeschrieben wird und ich die nächste Abmahnung kriege. Ich weiß nicht mehr was ich machen soll die Vermietung glaubt ihm obwohl er keine Beweise hat . Und was auch richtig krass ist das der Vermieter von mir „verlangt“ das ich mir Teppich ins Wohnzimmer verlegen soll damit wir ein friedliches miteinander haben können .
wie gesagt ich fühle mich überhaupt nicht mehr wohl und weiß nicht was ich jetzt machen soll habe total Angst aus meiner Wohnung zu fliegen wegen ihm . Sollte ich vielleicht zur Polizei gehen und Anzeige erstatten? Mir reicht es nämlich jetzt .
hoffe auf antworten . Danke im Voraus.
3 Antworten
und weswegen willst Du den anderen Mieter anzeigen?
er darf so viele Protokolle gühren wie er will
... und was spricht gegen einen Teppich ...
im Übrigen finde ich das einjährige nach 22 Uhr (eigentlich noch früher) ins Bett gehören (rumspielen kann man da auch)
Sortieren wir auseinander:
- In der Mittagsruhe und nach 22 Uhr hat dein Kind im Bett zu liegen und zu schlafen. Das kann man ihn beibringen, wenn man es zu diesen Zeiten hin müde beschäftigt denn im Kindergarten muss es das auch.
- Es darf dann nicht durch die Wohnumg laufen oder spielen, auch wenn es munter ist.
- Du hast jedweden vermiedbaren Lärm, der aus der Wohnung dringt, zu unterlassen. Das meint jede Hausarbeit, nicht aber kurzes Duschen als Nachtschichtler und natürlich Toilettengänge.
- Das du einen neuen Stubsauger hast beweist nicht, das ein anderer gelärmt haben soll :-)
- Natürlich musst du außerhalb dieser Zeiten den art- und entwicklungsgerechten Spiel- und Bewegungsdrang deines Kindes nicht unterdrücken und es darf auch mal etwas herunterfallen oder laut werden.
- Ja, dir ist zuzumuten, einen dicken Spielteppich auf hellhöriges Laminat zu verlegen und in deiner Wohnung mit weichen Sohlen zu laufen, damit das nicht andere stört.
- Die Polizei macht da rein garnichts, wenn der M seine mietvertraglichen Rechte gegenüber seinem Vertragspartner einfordert. Das ist Zivilrecht.
- Tatsächlich darf er ein Lärmprotokoll führen, den VM zu Beseitigung des Mietemangels auffordern und die Mute mindern.
- Das Kinderlärm nicht in jedem Fall Lärmbelästigung ist, spielt dir zwar in die Karten. Rücksichtslosigkeit deswegen nicht.
- Die Räumungsklage wg. fristloser Kündigung nach fruchtlosem Beseitigungsverlangen kann man vor Gericht überprüfen lassen.
- Sich eine kinderfreundliche Wohnung zu suchen komnmt dir nicht in den Sinn? Soll dein Kind auch in ständiger Angst vor dem meckernden Nachbarn aufwachsen?
schließe dich mit dem vermieter kurz!
dann suche dir was neues, auch wenn es "sauschwer" fällt.
Die stehen leider auf seiner Seite und hören mir auch gar nicht zu