mietvertrag unterschreiben als bevollmächtigter?
meine mutter zieht in ein altenheim. ich verfüge über eine vollmacht meiner mutter, zum ausführen von rechtsgeschäften. ich möchte den mietvertrag des altenheims unterschreiben als bevollmächtigter. genügt meine unterschrift oder muss noch ein spruch drunter sowas wie „im auftrag“ oder „stellvetretend“ oder „als bevollmächtigter“. ich weiss nämlich nicht, wie sich der mieter vom bevollmächtigten auf dem mietvertrag abgrenzen kann oder muss.
5 Antworten
Du hast die Vollmacht der Mutter für Rechtsgeschäfte. Da du unterschreiben willst, vermute ich: deine Mutter ist nicht mehr geschäftsfähig.
Wenn deine Vollmacht auch das Aufenthaltungsbestimmungsrecht und evtl. die Vermögensvorsorge beinhaltet und du dies im Original dem Altenheim vorlegen kannst, unterschreibst du Im Auftrag. Vertragspartner und Kostenschuldner ist ja die Mutter.
Ist deine Vollmacht nicht umfassend, entscheidet das aufnehmende Pflegeheim, ob zusätzlich noch ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird.
Wenn du eine rechtsgültige Vollmacht hast, dann kannst du unterschreiben, ohne Zusatz. Du bist dann der Vertrag- und Ansprechpartner für das Heim. Weiß die Pflegekasse von der Vollmacht, du solltest auch die informieren.
Entschuldige bitte, ich gehe davon aus, wenn es sich um einen Heimplatz handelt, dass auch ein Pflegegrad vorliegt. Deshalb mein Hinweis auf die Pflegekassen. Ich bin raus.
Als Bevollmächtigter.
Die Originalvollmacht mußt Du auf verlangen vorlegen.
Dem Mietvertrag eine Kopie beifügen ist ratsam.
Wenn du eine Vollmacht hast, kannst du auch unterschreiben. Sonst macht die Vollmacht ja auch keinen Sinn.
DAS weiß ich bereits. Was ich nicht weiß ist, wie ich kenntlich machen kann, dass ich nicht Mieter sondern Bevollmächtigter für jmd anders bin.
Die hierfür vorgesehene Abkürzung ist "i.A.", welche du vor deiner Unterschrift dazu fügst.
genau das will ich ja verhindern. ich möchte NICHT vertragspartner werden. und die pflegekasse hat nichts mit dem mietvertrag zu tun. wieso sollte diese also von der vollmacht wissen müssen, wenn es um einen irrelevanten mietvertrag geht?