Wer haftet wenn in einer Notsituation die Türe eingetreten wird?

5 Antworten

Da es ja wirklich eine Notsituation war, musst du meiner Meinung nach nicht haften.

Im falle einer Notsituation muss der Geschädigte nicht zahlen falls aber zB ein Hund droht an Überhitzung zu sterben oder anderes muss der Geschädigte für den Schaden an Autofenster/Tür aufkommen. 

Hallöle,

also in der beschriebenen Situation hattest Du absolut das Recht (bis Pflicht wg. ansonsten ggf. unterlassener Hilfeleistung!) die Tür einzutreten! 

Der Eigentümer kann zwar Schadensersatz verlangen, aber der rettende Helfer reicht die Rechnung dann einfach berechtigterweise gleich weiter an den Geretteten und dieser wiederum an seine Versicherung.

Hier noch zur gesetzlichen Info:

§ 34 StGB - rechtfertigender Notstand

https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html

§ 904 BGB - Notstand

https://dejure.org/gesetze/BGB/904.html

Übrigens ein dickes Danke einer Unbeteiligten für Dein Engagement 👍👍👍 (was heutzutage leider keine Selbstverständlichkeit mehr ist... 😞 ).

wölfin

PerroKira 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 09:42

Danke - gerade auch für die Paragraphen. 

Das weiß ich leider nicht....doch beide Seiten haben doch sicherlich Versicherungen????

Mit denen müsst' Ihr Euch in Verbindung setzten und die Lage erklären. 

Von den Ärzten bekommt Ihr entsprechende Schreiben...-> Notfall. 

Ich bin folgender Meinung: Ihr habt absolut richtig gehandelt. Die Feuerwehr hätte es genauso gemacht, nur etwas später, weil sie ja erst kommen musste. Dann hätte es auch zu spät sein können. Ich würde an Eurer Stelle NICHTS zahlen, denn es handelte sich meiner Meinung nach um eine Notsituation deren Urheber Ihr nicht seid. Somit hat die Nachbarin wohl Pech und sie zahlt das selber, ist ihr hoffentlich eine Lehre.