Unterlagen fürs Jobcenter?

4 Antworten

Lies mal das:

 

Wenn ein ALG-II-Bezieher in einer Wohngemeinschaft (WG) lebt,
muss der Hartz-IV-Träger ihm im Regelfall seine vollen
Unterkunftskosten erstatten. Dabei kommt es nicht darauf an, welche
Kosten - rein rechnerisch - pro Kopf der WG-Mitglieder anfallen.

https://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/themen/alg-ii-bei-wohngemeinschaften-zaehlen-tatsaechliche-unterkunftskosten

Möglicherweise musst Du also gar nichts extra vorlegen.

Wuschelchen90 
Beitragsersteller
 09.03.2016, 10:07

Doch muss ich ja leider :( Habe schon ein Mitwirkungsanschreiben bekommen. Ich bekomme ja meine Kosten aber irgendwie können die die nicht mit den eingreichten Unterlagen berechnen (vermute ich jetzt mal)

beangato  09.03.2016, 10:09
@Wuschelchen90

Das ist ein Urteil - das kann das JC nicht ohne Weiteres ignorieren.

Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg am 9.12.2007 (Az. L 28 AS 1059/07). In dem verhandelten Fall ging es um einen Berliner ALG-II-Bezieher, der in einer Zwei-Personen-WG lebte.

Mach Dich mal bei einer ALG-II-Beratungsstelle kundig.

Claud18  09.03.2016, 17:45
@beangato

Bei dem genannten Gerichtsurteil ging es darum, dass das JobCenter nur die Hälfte der Gesamtkosten erstatten wollte, obwohl der Hartz-IV-Empfänger einen höheren Anteil bezahlte. Diesen Anteil muss er oder sie jedoch nachweisen.

beangato  10.03.2016, 17:11
@Claud18

Nein. Ihm müssen die vollen Mietkosten gezahlt werden, die für ihn in der Wohnung anfallen. Und dazu müsste der Mietvertrag ausreichend sein.

In der Regel wird dafür der Vordruck Anlage KDU benutzt, KDU steht für Kosten der Unterkunft.

Wenn Du 'Anlage KDU' googelst findest Du schnell so einen Vordruck und weißt dann eher, was die von Dir möchten.

Konkret ist immer wichtig, folgende Angaben EINZELN zu machen:

- dein Anteil der Kaltmiete (ohne Nebenkosten)

- dein Anteil der Nebenkosten, aber ohne Heizkosten

- dein Anteil der Heizkosten

Nur Warmmiete angeben reicht nicht. Nur Kaltmiete und Nebenkosten angeben reicht auch nicht. Erst wenn es einzeln aufgeführt ist, ist das ok. Das brauchen die einfach für die Berechnung.

Wie sich die Nebenkosten aufschlüsseln, kann Dir Dein Vermieter sagen.

Am einfachsten ist es, eine Mietkostenbescheinigung vom Vermieter ausfüllen zu lassen, auch dafür gibt es Vordrucke. Der Mietvertrag reicht leider nicht, da dort in der Regel die Nebenkosten nicht getrennt in Heizkosten und restliche Nebenkosten (wie Müllabfuhr, etc) aufgeschlüsselt sind.

Was zahlst du denn an Miete an deinen Mitbewohner,ist das die Hälfte der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) oder zahlst du weniger oder mehr ?

Hast du denn keinen Untermietvertrag wo steht was du an Kaltmiete zahlst und was an Neben / Betriebs / Heizkosten ?

Denn das möchte das Jobcenter haben und nicht nur einen Betrag den du an ihn zahlst.

Würdest du jetzt angenommen die Hälfte der Miete zahlen,dann wäre es am einfachsten wenn du den Hauptmietvertrag vorlegen würdest oder eine Kopie davon,darin sollte dann ja alles aufgeschlüsselt sein,auch wenn das dein Mitbewohner nicht machen muss.

Aber du brauchst eine Aufschlüsselung der Wohnkosten und nicht nur einen Gesamtbetrag.

Wuschelchen90 
Beitragsersteller
 09.03.2016, 12:06

Ich habe ja alles schon eingereicht, was ich habe. Sämtliche Unterlagen von der Wohnung und auch Abschlagsunterlagen vom Versorger, sogar eine selbsterstellte Aufschlüsselung, wie wir die Kosten in der Wohnung aufteilen.

Hab auch keine Ahnung was die noch wollen -.-

isomatte  10.03.2016, 05:02
@Wuschelchen90

Hast du denn keinen Untermietvertrag in dem alles aufgeschlüsselt ist,dass wollen sie haben und nicht nur einen von dir selber erstellten und natürlich dann den Nachweis das du diesen Betrag auch zahlst !

Wenn du nicht weißt was sie wollen dann ruf erst mal die kostenlose Hotline unter 0800 4555500 an,diese ist von Mo - Fr von 8.00 - 18.00 zu erreichen.

Da kannst du dann nachfragen was genau sie von dir benötigen.

Setzt dich mit deinem Mitbewohner zusammen, und dann handelt ihr einen Vertrag aus, wieviel jeder von euch von der Gesamtgrundmiete und den Nebenkosten übernimmt (wenn z. B. die Zimmer unterschiedlich groß sind). Den unterschreibt ihr beide, und damit gehst du dann aufs JobCenter. Damit müssten sie schon zufrieden sein. Offenbar haben sie deinen Mietanteil schon vorliegen, und diesen müsst ihr dann nur noch nach Nettokaltmiete, Betriebs- und Heizkosten aufschlüsseln. Das wollen sie immer ganz genau wissen, damit sie nicht zu viel Wasser- oder Heizkosten bezahlen.